30/10/2026
𝗘-𝗙𝗜𝗥𝗠𝗘𝗡𝗪𝗔𝗚𝗘𝗡: 𝟮𝟬𝟮𝟲 𝗭Ä𝗛𝗟𝗧 𝗗𝗘𝗥 𝗞𝗔𝗨𝗙𝗭𝗘𝗜𝗧𝗣𝗨𝗡𝗞𝗧.
Der Denkfehler: Abschreibung läuft beim Firmenwagen immer gleich. ❌
Bei reinen E-Fahrzeugen kannst Du im Jahr des Kaufs 𝗯𝗶𝘀 𝘇𝘂 𝟳𝟱 % der Anschaffungskosten abschreiben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Und selbst ein Kauf zum Jahresende wird laut Beispiel nicht monatsweise gekürzt. ⚡
Bei 50.000 € Anschaffungskosten zeigt die Rechnung: 37.500 € Abschreibung und 15.000 € Steuerersparnis bei 40 % Grenzsteuersatz. Gegenüber der degressiven AfA beim Verbrenner bleiben damit 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗟𝗶𝗾𝘂𝗶𝗱𝗶𝘁ä𝘁 im Unternehmen. 💸
Zusätzlich können Kfz-Steuer und Privatnutzung begünstigt sein. 📈
Planst Du 2026 einen neuen Firmenwagen?