17/08/2026
Ein Familienheim kann von Eltern auf Kinder steuerfrei vererbt werden, wenn der Elternteil dort vor dem Tod selbst wohnte, das Kind nach dem Tod unverzüglich einzieht und die Wohnfläche 200 qm nicht überschreitet. Der BFH stellte klar, dass auch mitgenutzte Garten- und Wegeflächen als Teil der wirtschaftlichen Einheit gelten und damit steuerfrei übertragen werden können. Erben sollten gegen die Feststellung der wirtschaftlichen Einheit durch das Finanzamt rechtzeitig vorgehen, da Einwendungen im Erbschaftsteuerverfahren keinen Erfolg haben. Mehr Details im vollständigen Artikel.
Ein Familienheim kann im Erbfall steuerfrei von einem Elternteil auf ein Kind übergehen, wenn der Elternteil vor dem Tod dort selbst gewohnt hat, das Kind nach dem Tod unverzüglich einzieht