03/06/2026
🏢 Kürzere Nutzungsdauer von Gebäuden: Wann erkennt das Finanzamt sie an?
Die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg hat die Bearbeitung von Fällen zur kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden wieder aufgenommen!
Für Immobilieneigentümer und Vermieter kann dies steuerlich relevant sein. Wenn eine kürzere Nutzungsdauer anerkannt wird, kann die Abschreibung (AfA) über einen kürzeren Zeitraum erfolgen.
⚠ Wichtige Voraussetzungen:
✅ Vor-Ort-Besichtigung des Gebäudes
✅ Dokumentation der Besichtigung im Gutachten
✅ Erstellung durch einen qualifizierten Sachverständigen
✅ Anerkennung nur bei bestimmten zertifizierten Gutachtern
Wer eine Immobilie besitzt oder vermietet, sollte jetzt prüfen, ob Voraussetzungen für eine kürzere Nutzungsdauer vorliegen.
Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/wann-erkennt-das-finanz-amt-eine-kuerzere-nutzungs-dauer-von-gebaeuden-an.html