AMZ - Aurich Münch Ziegler Steuerberater Part GmbB

AMZ - Aurich Münch Ziegler Steuerberater Part GmbB Wir sind eine überregional tätige, lösungs- und zukunftsorientierte Steuerberatungskanzlei.

Informationen nach § 5 TMG, § 2 DL-InfoV und Art. 14 ODR-Verordnung

Aurich Münch Ziegler Steuerberater PartGmbB
Sitz der Gesellschaft: 76133 Karlsruhe
Registernr.: 700316
Registergericht: Mannheim

Ust.-ID: DE304447610

Das vollständige Impressum finden Sie hier:
https://www.amz-steuer.de/impressum.html

🏢 Kürzere Nutzungsdauer von Gebäuden: Wann erkennt das Finanzamt sie an?Die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg hat di...
03/06/2026

🏢 Kürzere Nutzungsdauer von Gebäuden: Wann erkennt das Finanzamt sie an?

Die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg hat die Bearbeitung von Fällen zur kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden wieder aufgenommen!

Für Immobilieneigentümer und Vermieter kann dies steuerlich relevant sein. Wenn eine kürzere Nutzungsdauer anerkannt wird, kann die Abschreibung (AfA) über einen kürzeren Zeitraum erfolgen.

⚠ Wichtige Voraussetzungen:
✅ Vor-Ort-Besichtigung des Gebäudes
✅ Dokumentation der Besichtigung im Gutachten
✅ Erstellung durch einen qualifizierten Sachverständigen
✅ Anerkennung nur bei bestimmten zertifizierten Gutachtern

Wer eine Immobilie besitzt oder vermietet, sollte jetzt prüfen, ob Voraussetzungen für eine kürzere Nutzungsdauer vorliegen.

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/wann-erkennt-das-finanz-amt-eine-kuerzere-nutzungs-dauer-von-gebaeuden-an.html

🔔 Ab 2027 ändert sich die private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend!👉🏼 Das Altersvorsorgereformgesetz löst die b...
29/05/2026

🔔 Ab 2027 ändert sich die private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend!

👉🏼 Das Altersvorsorgereformgesetz löst die bisherigen Riester-Verträge ab, mit dem Ziel, die private Vorsorge einfacher, günstiger und renditestärker zu machen🥳

💡 Was steckt dahinter?

✅ Funktioniert wie ein ETF-Sparplan, wird aber staatlich gefördert und hat klare Qualitäts- und Kostenvorgaben!
✅ Max. 1 % Effektivkosten beim kostengünstigen Standarddepot

✅ Beim individuellen Depot können Sparer Einfluss auf die Fondsauswahl nehmen

✅ Keine komplizierte Mindesteigenbeitragsregel mehr

✅ Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr

✅ +300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr

✅ Einmaliger Berufseinsteigerbonus: 200 € vor dem 25. Geburtstag

✅ Sonderausgabenabzug steigt auf 1.800 € + Zulagenanspruch

✅ Höhere Flexibilität 👉🏼 Anbieterwechsel werden einfacher und günstiger und nach fünf Jahren: kostenloser Anbieterwechsel

Damit entsteht mit dem Altersvorsorgereformgesetz ein modernes, transparentes und renditeorientiertes System, das die private Altersvorsorge wieder attraktiver machen soll. Wer früh beginnt und die staatlichen Zulagen optimal nutzt, kann langfristig profitieren und die eigene Rentenlücke deutlich reduzieren.

Haben Sie sich schon mit dem neuen System beschäftigt? Was denken Sie, schafft es die Reform, das Vertrauen in die private Altersvorsorge zurückzugewinnen?

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/neue-private-altersvorsorge-2027.html

Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg: Ist eine Rückforderung möglich? 🚨Für bestimmte Alt-Fälle gibt es in Baden-Württ...
20/05/2026

Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg: Ist eine Rückforderung möglich?

🚨Für bestimmte Alt-Fälle gibt es in Baden-Württemberg inzwischen eine Lösung! Betroffen sind Soforthilfe-Anträge nach der Richtlinie vom 22.03.2020, die bis zum 07.04.2020 gestellt wurden. Allerdings ist nicht jeder Corona-Hilfefall erfasst. Nach der aktuellen Regelung geht es nur um die alten Anträge aus dem Frühjahr 2020 und um Fälle, in denen Rückforderungen ausgesprochen oder Beträge bereits zurückgezahlt wurden.

💡 Was bedeutet das für die Praxis?
Die Erstattung soll über ein digitales Antragsverfahren laufen, das vom Land Baden-Württemberg bereitgestellt wird. Nach aktuellem Stand ist das Portal noch nicht freigeschaltet, die Frist soll aber sechs Monate ab Bekanntmachung laufen.

Unsere Empfehlung an Sie: Bewilligungsbescheid, Rückforderungsbescheid und Zahlungsnachweise sollten jetzt schon zusammengestellt werden. Wer betroffen ist, sollte die Entwicklung genau beobachten, damit der Antrag nach Freischaltung zügig gestellt werden kann❗️

Sie haben eine Corona-Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020 erhalten oder bereits zurückgezahlt? ✉️ Dann prüfen wir gern, ob ein Erstattungsanspruch in Baden-Württemberg in Betracht kommt!

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/rueckerstattung-zurueckgezahlter-corona-soforthilfen-bw.html

Herzlichen Glück­wunsch Angelina Agne!Unsere Kollegin Frau Angelina Agne hat es geschafft – und wir könnten nicht stolze...
13/05/2026

Herzlichen Glück­wunsch Angelina Agne!

Unsere Kollegin Frau Angelina Agne hat es geschafft – und wir könnten nicht stolzer sein. Mit der Bestellung zur Steuerberaterin hat sie einen bedeutenden Meilenstein erreicht, der nicht nur ihre fachliche Stärke, sondern auch ihren außergewöhnlichen Einsatz widerspiegelt. Am Standort Karlsruhe bereichert sie unser Team schon lange mit ihrem klaren Blick für steuerliche Zusammenhänge, ihrer lösungsorientierten Arbeitsweise und ihrer Freude daran, Mandanten wirklich weiterzubringen.

Der erfolgreiche Abschluss des Steuerberaterexamens ist ein beeindruckender Beweis für Durchhaltevermögen und Leidenschaft für unseren Beruf. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit ihr die nächsten Schritte zu gehen, neue Projekte anzupacken und unsere Kanzlei weiter zu stärken.

Liebe Frau Agne, herzlichen Glückwunsch zu diesem großartigen Erfolg. Wir wünschen Ihnen für Ihre Zukunft als Steuerberaterin alles Gute, viele spannende Herausforderungen und weiterhin viel Freude an Ihrer Arbeit bei AMZ Steuerberatung.

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/herzlichen-glueckwunsch-angelina-agne.html

🗓 Steuererklärung 2025 👉🏼 Jetzt starten, später entspannt sein.Wer früh einreicht, profitiert:✅ Erstattungen kommen schn...
07/05/2026

🗓 Steuererklärung 2025 👉🏼 Jetzt starten, später entspannt sein.

Wer früh einreicht, profitiert:
✅ Erstattungen kommen schneller
✅ Nachzahlungen sind planbar – kein böses Erwachen!
✅ Details aus 2025 sind jetzt noch frisch im Gedächtnis

Wer seine Unterlagen zeitnah einreicht, profitiert von einer strukturierten Vorbereitung und einer deutlich besseren finanziellen Planbarkeit!

📲 Beauftragen Sie uns jetzt und stellen Sie uns Ihre Unterlagen vollständig über DATEV Meine Steuern zur Verfügung!

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/erstellung-der-steuererklaerung-2025.html

📊 Ehegattensplitting – Was steckt dahinter?Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet...
01/05/2026

📊 Ehegattensplitting – Was steckt dahinter?

Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet, halbiert, nach dem Einkommensteuertarif berechnet und anschließend wieder verdoppelt.

👉 Dadurch werden Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen gleich besteuert, unabhängig von der Einkommensverteilung.

💡 Wichtig:
Der Effekt entsteht immer bei unterschiedlich hohen Einkommen (z. B. durch Elternzeit, Teilzeit, Pflege), nicht nur bei Alleinverdienern.

❗ Debatte:
Kritik: mögliche Auswirkungen auf Zweitverdiener & Gleichstellung
Befürworter: Ausgleich der Steuerprogression & Orientierung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

⚖ Fazit:
Kein Förderinstrument, sondern ein steuerlicher Ausgleichsmechanismus – und daher komplexer, als oft dargestellt.

Seit dem 01.01.2026 gilt die neue Aktivrente: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterhin sozialver...
21/04/2026

Seit dem 01.01.2026 gilt die neue Aktivrente: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann von einem Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 € monatlich profitieren.

👉 Wichtig: Die Steuerbefreiung greift ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (in der Regel 67 Jahre, mit Übergangsregelungen, in Sonderfällen z. B. ab 65 Jahren bei Schwerbehinderung), unabhängig davon, ob bereits die Altersrente bezogen wird.

💡 Voraussetzung ist, dass es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn mit regulären Rentenversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers handelt.

❌ Die Aktivrente gilt nicht für:
- Selbstständige
- Beamte und Abgeordnete
- Beschäftigte im Minijob
- Personen mit Einkünften aus Gewerbe, Landwirtschaft oder freier Berufstätigkeit
- sozialversicherungsfreie Zahlungen (z. B. Abfindungen)

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/news.html

Die Bundesregierung plant eine Reform der privaten Altersvorsorge – geplanter Start: 2027! 🗓Die 5 wichtigsten Punkte im ...
16/04/2026

Die Bundesregierung plant eine Reform der privaten Altersvorsorge – geplanter Start: 2027! 🗓

Die 5 wichtigsten Punkte im Überblick:

✅ Altersvorsorgedepots ohne Garantie (z. B. ETF) für mehr Rendite
✅ Einfachere Zulage: 50 Ct pro € (bis 360 €), 25 Ct pro € darüber
✅ Standarddepot mit max. 1 % Kosten – kein Finanzwissen nötig
✅ Neu förderberechtigt: Selbständige – Einstieg ab 10 €/Monat
✅ Steuerliche Grundstruktur bleibt erhalten

⚠ Hinweis: Vorläufig geplante Änderungen, Details können sich noch ändern.

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/die-bundes-regierung-plant-eine-reform-zur-privaten-alters-vor-sorge-ab-2027.html

Alle Infos in den FAQ des Bundesfinanzministeriums → Zu den FAQ

Bewirtungsbelege ab 2026 ⚠️📢 Das Bundesfinanzministerium hat die Anforderungen an Bewirtungsbelege im Zuge der ab 2025 v...
02/04/2026

Bewirtungsbelege ab 2026 ⚠️

📢 Das Bundesfinanzministerium hat die Anforderungen an Bewirtungsbelege im Zuge der ab 2025 verpflichtenden E-Rechnungen grundlegend überarbeitet.
Das neue Schreiben ersetzt die bisherigen Vorgaben aus 2021 und konkretisiert, welche Nachweise Unternehmen künftig für den Betriebsausgabenabzug erbringen müssen.

🔑 Das Wichtigste zur Neuregelung:

- Bewirtungsrechnungen müssen grundsätzlich maschinell erstellt, elektronisch erfasst und durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert sein.
- Handschriftliche oder nicht ordnungsgemäß erzeugte Belege führen zum vollständigen Verlust des Betriebsausgabenabzugs, das BMF schließt solche Nachweise ausdrücklich aus.

❗Kleinbetragsrechnungen bis 250 € bleiben vereinfacht, erfordern aber eine präzise Leistungsbeschreibung. Allgemeine Angaben wie „Speisen und Getränke“ reichen nicht aus. Bei Rechnungen über 250 Euro müssen alle übrigen Anforderungen an eine Rechnung erfüllt sein, wie bspw. die Angabe der Steuernummer/USt ID, Rechnungsnummer, des Leistungsdatums oder auch des Namens/der Anschrift des Bewirtenden!

Neu ist die vollständige digitale Abbildung des Bewirtungsvorgangs. Rechnungen und Eigenbelege dürfen digital erstellt oder digitalisiert werden. Ergänzungen wie Anlass und Teilnehmer müssen elektronisch dokumentiert, signiert und GoBD konform archiviert werden. Eine eindeutige Verknüpfung zwischen Rechnung und Eigenbeleg ist zwingend erforderlich. Das Schreiben stellt klar, dass der Betriebsausgabenabzug zu versagen ist, wenn einer Bewirtungsrechnung kein Bewirtungsbeleg zugeordnet werden kann.

Für Auslandsbewirtungen gelten die gleichen Anforderungen! Ausnahmen gelten nur, wenn glaubhaft ist, dass im jeweiligen Land keine maschinellen Belege erhältlich sind!

Mehr Infos finden Sie unter: https://lnkd.in/dXe48GD2

📢 Das BMF konkretisiert die Abgrenzung von Erhaltungsaufwand sowie Anschaffungs-, Herstellungs- und anschaffungsnahen He...
26/03/2026

📢 Das BMF konkretisiert die Abgrenzung von Erhaltungsaufwand sowie Anschaffungs-, Herstellungs- und anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Gebäuden

🔑 Wichtigste Regeln:
- Erhaltungsaufwand: grundsätzlich sofort abziehbar (z. B. laufende Reparaturen)
Anschaffungskosten: wenn ein Gebäude in einen betriebsbereiten Zustand versetzt oder für die konkrete Zweckbestimmung nutzbar gemacht wird
- Herstellungskosten: z. B. bei Erweiterung, Vollverschleißsanierung oder wesentlicher Verbesserung (deutliche Erhöhung des Gebrauchswerts – typische Risikobereiche: Heizung, Sanitär, Elektro, Fenster)
- 15-%-Regel: Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung können zu anschaffungsnahen Herstellungskosten führen – bei Überschreiten der Grenze drohen rückwirkende Korrekturen
Aufteilung: Mischmaßnahmen sind grundsätzlich aufzuteilen, soweit keine einheitliche Einordnung greift

⚠ Folgen für Eigentümer:
• Kein Sofortabzug, wenn die Aufwendungen als Anschaffungs-, Herstellungs- oder anschaffungsnahe Herstellungskosten einzuordnen sind → steuerliche Berücksichtigung nur über AfA
• Risiko bei Sanierungen kurz nach dem Erwerb sowie bei Sanierungen in Raten
• Das Finanzamt trägt grundsätzlich die Feststellungslast – bei nicht eindeutig feststellbarem ursprünglichem Zustand steigen jedoch die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen erheblich
• Indizien können zu Annahmen durch das Finanzamt führen

✅ Praxistipps:
• 3-Jahresfrist und 15-%-Grenze (ohne USt) im Blick behalten
• Vorher-/Nachher-Zustand, Rechnungen und technische Gutachten sorgfältig dokumentieren
• Bei kombinierten Maßnahmen Kosten technisch und wirtschaftlich aufteilen
• Hinweis: Das Schreiben ersetzt die BMF-Schreiben von 2003 und 2017 und gilt für alle offenen Fälle
• Frühzeitig steuerlich beraten lassen – insbesondere bei größeren Sanierungen oder kurz nach Erwerb

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/news.html

Adresse

Karlstraße 54
Karlsruhe
76133

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
13:30 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:00
13:30 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
13:30 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
13:30 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00
13:30 - 14:00

Telefon

+4972118336040

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