AMZ - Aurich Münch Ziegler Steuerberater Part GmbB

AMZ - Aurich Münch Ziegler Steuerberater Part GmbB Wir sind eine überregional tätige, lösungs- und zukunftsorientierte Steuerberatungskanzlei.

Informationen nach § 5 TMG, § 2 DL-InfoV und Art. 14 ODR-Verordnung

Aurich Münch Ziegler Steuerberater PartGmbB
Sitz der Gesellschaft: 76133 Karlsruhe
Registernr.: 700316
Registergericht: Mannheim

Ust.-ID: DE304447610

Das vollständige Impressum finden Sie hier:
https://www.amz-steuer.de/impressum.html

BFH-Urteil: Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer sind steuerpflichtig!Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 26.09.2025 (...
06/08/2026

BFH-Urteil: Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer sind steuerpflichtig!

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) entschieden, dass Zinsen für eine Gewerbesteuererstattung nach § 233a AO als steuerpflichtige Betriebseinnahme gelten.

🔍 Was bedeutet das konkret?

✅ Erstattungszinsen (Zinsen, die die Stadt bzw. Gemeinde bei einer Gewerbesteuererstattung zahlt) → müssen grds. als Betriebseinnahme versteuert werden

❌ Nachzahlungszinsen (Zinsen bei Gewerbesteuer-Nachzahlungen) → bleiben nach § 4 Abs. 5b EStG weiterhin nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig

Der BFH stellt klar, dass diese unterschiedliche Behandlung nicht gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt. Erstattungszinsen gleichen den vorübergehenden Entzug von Kapital aus und sind damit vergleichbar mit Zinsen aus einem Darlehen, die ebenfalls steuerpflichtig sind.

💡 Für Unternehmen heißt das, dass bei der steuerlichen Gewinnermittlung Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer weiterhin in vollem Umfang als Betriebseinnahme erfasst werden müssen, unabhängig davon, dass Nachzahlungszinsen steuerlich nicht abziehbar sind.

👉 Mehr Infos gibt es auf unserem Blog: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/erstattungszinsen-gewerbesteuer-bfh-bestaetigt-steuerpflicht.html

Das 1x1 für Gesellschafter-Geschäftsführer💡Verträge und Vereinbarungen zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter-Gesc...
29/07/2026

Das 1x1 für Gesellschafter-Geschäftsführer💡

Verträge und Vereinbarungen zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer stehen steuerlich häufig besonders im Fokus. Damit Vergütungen und andere Leistungen steuerlich anerkannt werden, sollten vier Grundsätze beachtet werden:

✅ 1. Im Vorhinein regeln: Vereinbarungen sollten getroffen werden, bevor die entsprechende Leistung erbracht wird.

✅ 2. Schriftlich festhalten:Gehalt, Tantiemen, Darlehen oder andere Leistungen sollten klar und nachvollziehbar dokumentiert sein.

✅ 3. Den Drittvergleich beachten: Die Konditionen sollten so ausgestaltet sein, wie sie auch mit einer fremden dritten Person vereinbart würden.

✅ 4. An die Vereinbarung halten: Entscheidend ist nicht nur der Vertrag. Die getroffenen Regelungen müssen anschließend auch tatsächlich umgesetzt werden.

🔔 Bleiben Sie über steuerliche Änderungen für Ihre GmbH und insbesondere der Beziehung zum Gesellschafter-Geschäftsführer informiert.

Bei steuerlichen Fragen zu diesem Thema unterstützen wir Sie gerne.

Mehr Infos gibt es auf unserem Blog: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/das-1x1-fuer-gesell-schafter-geschaefts-fuehrer.html

📢 Neu seit 1. Juli 2026: Minijobber können auf Rentenversicherung umsteigen!Ihr seid im Minijob und wollt eigene Ansprüc...
21/07/2026

📢 Neu seit 1. Juli 2026: Minijobber können auf Rentenversicherung umsteigen!

Ihr seid im Minijob und wollt eigene Ansprüche in der Rentenversicherung aufbauen? Jetzt könnt Ihr die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig für die Zukunft aufheben und ganz einfach schriftlich oder elektronisch bei Eurem Arbeitgeber beantragen.

✅ Gilt ab dem Folgemonat der Antragstellung
✅ Wirkt für die gesamte Dauer des Minijobs
❌ Keine rückwirkende Aufhebung, kein Widerruf möglich

Unsere Vorlage für den Antrag findet Ihr hier: 👉 amz-steuer.de/vorlagen.html

Mehr Infos gibt es auf unserem Blog: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/aufhebung-der-befreiung-von-der-renten-versicherungs-pflicht-bei-minijobs.html

Rentenalter erreicht und trotzdem weiterarbeiten? Das lohnt sich jetzt steuerlich richtig!Sie haben die Regelaltersgrenz...
13/07/2026

Rentenalter erreicht und trotzdem weiterarbeiten? Das lohnt sich jetzt steuerlich richtig!

Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht und arbeiten weiter? Dann lohnt sich ein genauer Blick auf die neue Aktivrente!

✅ Bis zu 24.000 € Arbeitslohn pro Jahr steuerfrei
✅ Keine zusätzliche Rentenleistung, sondern ein steuerlicher Bonus für Ihre aktive Arbeit
✅ Kein gesonderter Antrag nötig, die Steuerfreiheit läuft automatisch über die Lohnabrechnung

⚠ Wichtig: Die Steuerbefreiung gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit. Ruhende Arbeitsverhältnisse oder Einmalzahlungen wie Abfindungen sind ausgeschlossen. Auch bei der Sozialversicherung gelten separate Regeln.

💡 Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, damit Sie alle steuerlichen Vorteile optimal nutzen und mögliche Fallstricke vermeiden.

👉 Sie möchten wissen, was die Aktivrente für Ihre persönliche Situation bedeutet? Sprechen Sie uns an!

Mehr Infos gibt es auf unserem Blog: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/renten-alter-erreicht-und-trotzdem-weiter-arbeiten-das-lohnt-sich-jetzt-steuer-lich-richtig.html

🚨 Neuer EU-Pauschalzoll für Kleinsendungen ab 01.07.2026: Was müssen Onlinehändler jetzt wissen?Ab Juli 2026 entfällt di...
24/06/2026

🚨 Neuer EU-Pauschalzoll für Kleinsendungen ab 01.07.2026: Was müssen Onlinehändler jetzt wissen?

Ab Juli 2026 entfällt die bisherige Zollbefreiung für Kleinsendungen bis 150 EUR aus Drittländern. Stattdessen gilt ein Pauschalzoll von drei Euro, erhoben pro Warenposition.

Was bedeutet das konkret?
• Kein Zusammenfassen mehrerer Artikel möglich
• Keine Erstattung bei Retouren
• Höhere Umsatzsteuerlast durch veränderte Bemessungsgrundlage
• Ab November 2026: Produktidentifikatoren verpflichtend

Für Onlinehändler, Marktplätze und Logistikdienstleister heißt das: Prozesse, Datenstrukturen und Kostenkalkulation müssen jetzt angepasst werden.

Die Änderungen markieren einen wichtigen Schritt hin zu mehr Fairness und Kontrolle im europäischen E-Commerce.

👉 Alle Details gibt es auf unserem Blog https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/neuer-eu-pauschalzoll-fuer-kleinsendungen-aus-drittlaendern.html

-Commerce

Reverse Charge auch, wenn der Bauunternehmer privat baut? 🏡👨🏽‍🔧 Viele Handwerker sind unsicher, wenn es darum geht, nett...
18/06/2026

Reverse Charge auch, wenn der Bauunternehmer privat baut? 🏡

👨🏽‍🔧 Viele Handwerker sind unsicher, wenn es darum geht, netto oder brutto abzurechnen.

✅ Dabei ist die Regel eindeutig: Liegt eine gültige USt 1 TG-Bescheinigung vor, greift für den ausführenden Handwerker das Reverse-Charge-Verfahren, auch dann, wenn die Bauleistung privat genutzt wird!

⚠ Wer trotzdem aus falscher Vorsicht eine Bruttorechnung ausstellt, macht einen teuren Fehler: Die Steuer muss trotzdem an das Finanzamt abgeführt werden und der Kunde kann sie nicht als Vorsteuer abziehen!

Was das konkret bedeutet und wie Sie als Handwerker rechtssicher abrechnen, erklären wir in unserem neuen Blogartikel.
👉🏼 Jetzt lesen: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/reverse-charge-bei-privaten-bau-projekten-von-bau-unter-nehmern-wann-gilt-13b-ustg.html

Wer schuldet die Umsatzsteuer bei Bauleistungen? 🔧🏗Beim Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG kehrt sich die Steuersc...
12/06/2026

Wer schuldet die Umsatzsteuer bei Bauleistungen? 🔧🏗

Beim Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG kehrt sich die Steuerschuldnerschaft um: Nicht der Handwerker, sondern der Kunde führt die Umsatzsteuer ans Finanzamt ab, allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind!

✅ 3 Kriterien müssen erfüllt sein:
1️⃣ Liegt eine Bauleistung vor? (Rohbau, Dach, Elektro, Heizung, Fliesen…)
2️⃣ Ist Ihr Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts?
3️⃣ Erbringt Ihr Kunde selbst nachhaltig Bauleistungen (≥10% des Umsatzes)?

⚠ Stolperfalle: Bei reinen Immobilien-Vermietungs-GmbHs greift Reverse-Charge nicht, da diese selbst keine Bauleistungen erbringen. Daher gilt die reguläre Rechnung mit Umsatzsteuer.

🌍 Beschäftigen Sie ausländische Subunternehmer? Dann gelten strengere Regeln!

📋 Unser Tipp: Verlangen Sie von gewerblichen Bau-Kunden immer die aktuelle USt 1 TG-Bescheinigung und prüfen Sie deren Gültigkeitszeitraum!

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/wer-schuldet-die-umsatz-steuer-bei-bau-leistungen.html

Unsicher bei Ihrem nächsten Bauprojekt? Dann lassen Sie sich jetzt unkompliziert digital beraten👉🏼 Über den AMZ.Chat, unsere Fernbetreuung oder einen persönlichen Videocall.

🏢 Kürzere Nutzungsdauer von Gebäuden: Wann erkennt das Finanzamt sie an?Die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg hat di...
03/06/2026

🏢 Kürzere Nutzungsdauer von Gebäuden: Wann erkennt das Finanzamt sie an?

Die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg hat die Bearbeitung von Fällen zur kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden wieder aufgenommen!

Für Immobilieneigentümer und Vermieter kann dies steuerlich relevant sein. Wenn eine kürzere Nutzungsdauer anerkannt wird, kann die Abschreibung (AfA) über einen kürzeren Zeitraum erfolgen.

⚠ Wichtige Voraussetzungen:
✅ Vor-Ort-Besichtigung des Gebäudes
✅ Dokumentation der Besichtigung im Gutachten
✅ Erstellung durch einen qualifizierten Sachverständigen
✅ Anerkennung nur bei bestimmten zertifizierten Gutachtern

Wer eine Immobilie besitzt oder vermietet, sollte jetzt prüfen, ob Voraussetzungen für eine kürzere Nutzungsdauer vorliegen.

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/wann-erkennt-das-finanz-amt-eine-kuerzere-nutzungs-dauer-von-gebaeuden-an.html

🔔 Ab 2027 ändert sich die private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend!👉🏼 Das Altersvorsorgereformgesetz löst die b...
29/05/2026

🔔 Ab 2027 ändert sich die private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend!

👉🏼 Das Altersvorsorgereformgesetz löst die bisherigen Riester-Verträge ab, mit dem Ziel, die private Vorsorge einfacher, günstiger und renditestärker zu machen🥳

💡 Was steckt dahinter?

✅ Funktioniert wie ein ETF-Sparplan, wird aber staatlich gefördert und hat klare Qualitäts- und Kostenvorgaben!
✅ Max. 1 % Effektivkosten beim kostengünstigen Standarddepot

✅ Beim individuellen Depot können Sparer Einfluss auf die Fondsauswahl nehmen

✅ Keine komplizierte Mindesteigenbeitragsregel mehr

✅ Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr

✅ +300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr

✅ Einmaliger Berufseinsteigerbonus: 200 € vor dem 25. Geburtstag

✅ Sonderausgabenabzug steigt auf 1.800 € + Zulagenanspruch

✅ Höhere Flexibilität 👉🏼 Anbieterwechsel werden einfacher und günstiger und nach fünf Jahren: kostenloser Anbieterwechsel

Damit entsteht mit dem Altersvorsorgereformgesetz ein modernes, transparentes und renditeorientiertes System, das die private Altersvorsorge wieder attraktiver machen soll. Wer früh beginnt und die staatlichen Zulagen optimal nutzt, kann langfristig profitieren und die eigene Rentenlücke deutlich reduzieren.

Haben Sie sich schon mit dem neuen System beschäftigt? Was denken Sie, schafft es die Reform, das Vertrauen in die private Altersvorsorge zurückzugewinnen?

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/neue-private-altersvorsorge-2027.html

Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg: Ist eine Rückforderung möglich? 🚨Für bestimmte Alt-Fälle gibt es in Baden-Württ...
20/05/2026

Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg: Ist eine Rückforderung möglich?

🚨Für bestimmte Alt-Fälle gibt es in Baden-Württemberg inzwischen eine Lösung! Betroffen sind Soforthilfe-Anträge nach der Richtlinie vom 22.03.2020, die bis zum 07.04.2020 gestellt wurden. Allerdings ist nicht jeder Corona-Hilfefall erfasst. Nach der aktuellen Regelung geht es nur um die alten Anträge aus dem Frühjahr 2020 und um Fälle, in denen Rückforderungen ausgesprochen oder Beträge bereits zurückgezahlt wurden.

💡 Was bedeutet das für die Praxis?
Die Erstattung soll über ein digitales Antragsverfahren laufen, das vom Land Baden-Württemberg bereitgestellt wird. Nach aktuellem Stand ist das Portal noch nicht freigeschaltet, die Frist soll aber sechs Monate ab Bekanntmachung laufen.

Unsere Empfehlung an Sie: Bewilligungsbescheid, Rückforderungsbescheid und Zahlungsnachweise sollten jetzt schon zusammengestellt werden. Wer betroffen ist, sollte die Entwicklung genau beobachten, damit der Antrag nach Freischaltung zügig gestellt werden kann❗️

Sie haben eine Corona-Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020 erhalten oder bereits zurückgezahlt? ✉️ Dann prüfen wir gern, ob ein Erstattungsanspruch in Baden-Württemberg in Betracht kommt!

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/rueckerstattung-zurueckgezahlter-corona-soforthilfen-bw.html

Adresse

Karlstraße 54
Karlsruhe
76133

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
13:30 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:00
13:30 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
13:30 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
13:30 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00
13:30 - 14:00

Telefon

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