20/07/2026
🏋️♀️ Firmenfitness: Neue steuerliche Klarstellung
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat die steuerliche Behandlung von Firmenfitness-Angeboten konkretisiert.
Das Wichtigste auf einen Blick:
✅ Firmenfitness kann als geldwerter Vorteil gelten.
✅ Die 50-€-Sachbezugsfreigrenze kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen greifen.
❌ Die 600-€-Steuerbefreiung für Präventionsmaßnahmen gilt meist nicht für klassische Fitnessstudio- oder Wellpass-Mitgliedschaften.
📄 Die steuerliche Behandlung hängt vom jeweiligen Vertragsmodell ab, eine individuelle Prüfung ist daher empfehlenswert.