09/12/2025
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Mindestlohn für Auszubildende ab 2026 💰
Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes beträgt, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 begonnen wird,
• im 1. Jahr einer Berufsausbildung EUR 724,00 ,
• im 2. Jahr einer Berufsausbildung EUR 854,00 ,
• im 3. Jahr einer Berufsausbildung EUR 977,00 und
• im 4. Jahr einer Berufsausbildung EUR 1.014,00.