Junk & Schulte Steuerberater

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Für den Neubau von Mietwohnungen besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung zu nutzen. Diese kann zusätz...
22/06/2026

Für den Neubau von Mietwohnungen besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung zu nutzen. Diese kann zusätzlich zur regulären Abschreibung in Anspruch genommen werden und bietet damit einen erheblichen steuerlichen Vorteil. Ziel der Regelung ist es, den Wohnungsbau zu fördern und Investitionen in neue Mietobjekte attraktiver zu machen. Die Inanspruchnahme ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa hinsichtlich Baukosten und Nutzung. Auch beihilferechtliche Grenzen sind zu beachten, die insbesondere bei größeren Investitionen relevant werden können.

Praxistipp:
Planen Sie Investitionen in Neubauprojekte frühzeitig unter steuerlichen Gesichtspunkten. Eine gezielte Nutzung der Sonderabschreibung kann die Steuerbelastung in den ersten Jahren deutlich senken und die Wirtschaftlichkeit des Projekts verbessern.
gepostet: 30.05.2026

Rückforderungen Corona-Hilfen: Wann kann der Staat verzichten?Corona-Wirtschaftshilfen: Verzicht auf Rückforderungen und...
20/08/2025

Rückforderungen Corona-Hilfen: Wann kann der Staat verzichten?
Corona-Wirtschaftshilfen: Verzicht auf Rückforderungen und Niederschlagung – Aktuelle Rahmenvorgaben

Am 02.07.2025 wurden neue Vollzugshinweise zu den Coronahilfen veröffentlicht:

Darin haben sich Bund und Länder auf bundeseinheitliche Regelungen zur Zwangsvollstreckung von Rückforderungsansprüchen im Zusammenhang mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November-/Dezemberhilfen, Neustarthilfen) verständigt.

Diese Regelungen betreffen insbesondere Fälle, in denen eine Rückforderung wirtschaftlich nicht sinnvoll oder rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist.

Zu den Vollzugshinweisen:

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie coronabedingte Auflagen und Schließungen haben in vielen Branchen zu Umsatzeinbußen geführt. Hier setzen die branchenübergreifenden Zuschussprogramme für Unternehmen und Soloselbständige an: die Überbrückungshilfen und die Neustarthilfe. Die Vollzug...

31/03/2025

Neue Preise für Steuerberater - wieviel kostet der Steuerberater jetzt mehr?

Änderung der Steuerberatergebührenverordnung 2025: Mitte des Jahres 2025 steigen die gesetzlichen Gebühren für Steuerberaterinnen und Steuerberater.

Dies hat der Bundesrat am 21.03.2025 beschlossen.

Zur Änderung der StBVV:

27/01/2025

Kassenmeldung in ELSTER möglich - jetzt elektronische Aufzeichnungssysteme beim Finanzamt anmelden

Bereits seit 2020 besteht die Verpflichtung zur elektronischen Meldung von Einzelaufzeichnungssystemen nach § 146a AO. Ab dem 1. Januar 2025 ist diese Verpflichtung nun auch technisch umsetzbar, und alle betroffenen Unternehmen müssen die Meldung bis zum 31. Juli 2025 durchführen.

18/12/2024

Fristverlängerung für Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2023 im Bundesanzeiger bis 31.3.2025

Wie das Bundesamt für Justiz auf seiner Homepage mitteilt, wird es gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet, vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.

Zur Meldung: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/Jahresabschluesse/Jahresabschluesse_node.html

18/11/2024

Letzte Nachfrist Schlussabrechnung Coronahilfen & Frist bis 2.12.2024 erhalten

In Einzelfällen wird es über den 02.12.2024 hinaus eine automatische Fristverlängerung von 6 Wochen für alle durch die Bewilligungsstelle zurückgegebenen Anträge geben.

Das heißt konkret, dass auch Anträge, die nach dem 02.12.2024 zurückgegeben werden, innerhalb von 6 Wochen erneut eingereicht werden können.

30/09/2024

Update 25.09. Inoffizielle Fristverlängerung für die Schlussabrechnungen bis 15.10.2024

Der Service-Desk für prüfende Dritte des BMWK/BMF informiert derzeit, dass die Einreichung der Schlussabrechnungen aufgrund kurzfristiger technischer Probleme noch bis einschließlich 15.10.2024 möglich ist.

Offiziell bleibt es seitens der Bewilligungsstellen aber bei der Einreichungsfrist zum 30.09.2024. Die BStBK bestätigt diese Fristverlängerung in einem Rundschreiben an die Regionalkammern.

Update 25.09.: Die Einreichung der Schlussabrechnung wird über das nach wie vor gültige Fristende 30. September 2024 hinaus bis einschließlich 15. Oktober 2024 möglich sein, u.a. um ggf. technische Probleme der prüfenden Dritten beheben zu können. Bis zum 15. Oktober 2024 eingereichte Schlussabrechnungen werden von der Bewilligungsstelle entgegengenommen und bearbeitet.

Der 15. Oktober 2024 ist keine formale Fristverlängerung, sondern eine „technische Übergangsfrist“.

In den Fällen, in denen bis zum 15. Oktober 2024 keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, erhalten die prüfenden Dritten Mahn- und Anhörungsschreiben der Bewilligungsstelle per E-Mail. Im Zuge der Anhörung wird den prüfenden Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme sowie die Option eingeräumt, selbständig eine nachträgliche Freischaltung und Einreichung der Schlussabrechnung bis einschließlich 30. November 2024 im Antragsportal vorzunehmen.

Im Anschluss daran erfolgen Rückforderungsmaßnahmen, da die Nichteinreichung der Schlussabrechnung die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Hilfen zur Folge hat. Eine nachträgliche Einreichung ist dann nur noch in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit der Bewilligungsstelle möglich.

01/03/2024

Fristverlängerung der Schlussabrechnungen? | E-Mail des BMWK zum Fristablauf

🔺 Bedeutet diese E-Mail das Ende der Hoffnung auf eine weitere Verlängerung der Einreichungsfrist?

🔺 Am 21.2. versendete das Service Desk der Überbrückungshilfen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit den Bewilligungsstellen der Länder eine „Letzte Erinnerung – Fristverlängerung für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen endet am 31. März 2024 (bspw. Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen)“.

🔺Darin heißt es: Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass es keine weitere Fristverlängerung geben wird. Sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum 31. März 2024 im digitalen Antragsportal eingehen, werden die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die Beträge in voller Höhe zurückgefordert.

🔺 Die zuständige Bewilligungsstelle wird umgehend Rückforderungsmaßnahmen gegenüber Ihren Mandanten einleiten und die gewährte(n) Corona-Wirtschaftshilfe(n) vollständig zurückfordern. Bei einer solchen Rückforderung wegen nicht eingereichter Schlussabrechnung werden zusätzlich Erstattungszinsen für den zurückzuzahlenden Betrag ab dem Zeitpunkt der Auszahlung in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz erhoben.

🔺Bitte beachten Sie, dass die fristgemäße Einreichung einer Schlussabrechnung auch dann verpflichtend ist, wenn ein vorläufiger (teil-)bewilligender Bescheid mit einem Rechtsbehelf (Widerspruch oder Klage) angefochten wurde.

🔺Sollte ein Antrag noch in Bearbeitung der Bewilligungsstelle sein, so ist die Schlussabrechnung dennoch für alle bereits beschiedenen Anträge des Paketes einzureichen. Falls der vorläufige Bescheid (zwischenzeitlich) aufgehoben oder die Förderung vollständig zurückgezahlt wurde, ist keine Schlussabrechnung einzureichen.

19/02/2024

Was tun bei Zinsbescheid vom Finanzamt

🔺 Finanzverwaltung NRW versendet Zinsbescheide

🔺Anfang Februar 2024 erhalten zahlreiche Steuerbürger in NRW Zinsbescheide für die Jahre 2019 und 2020 vom Finanzamt, obwohl die Steuererklärung doch schon lange abgeben wurde und der Steuerbescheid schon lange vorliegt.

🔺 Damit holt die Finanzverwaltung eine Änderung der Verzinsung von Steuererstattungen und Nachzahlungen nach, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erforderlich wurde.

Adresse

Adolf-Wurmbach-Str. 4
Kreuztal
57223

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 16:00
Dienstag 07:30 - 16:00
Mittwoch 07:30 - 16:00
Donnerstag 07:30 - 16:00
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