17/07/2026
🏠 Führst du aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort, können für die Unterkunft bis zu 1.000 Euro pro Monat als Werbungskosten berücksichtigt werden.
👉 Dazu können beispielsweise Miete, Nebenkosten, Stellplatzkosten und bestimmte Aufwendungen für die laufende Nutzung der Zweitwohnung gehören. Zusätzlich kommen unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen infrage.
Gut zu wissen: Notwendige Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung werden steuerlich gesondert beurteilt und fallen nicht automatisch unter die monatliche 1.000-Euro-Grenze.
Wichtig: Du musst außerhalb des Beschäftigungsortes einen eigenen Hausstand unterhalten und dich finanziell an dessen laufenden Kosten beteiligen. Ein kostenloses Zimmer im Elternhaus reicht dafür häufig nicht aus.
Arbeitest du weit entfernt von deinem Lebensmittelpunkt? Dann kann die doppelte Haushaltsführung mehrere Tausend Euro Werbungskosten im Jahr ausmachen.