17/07/2026
⚠️ EÜR-Unternehmer aufgepasst: Arbeitszimmerkosten richtig dokumentieren!
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 24.03.2026, VIII R 6/24) zeigt: Nicht nur die Kosten selbst sind entscheidend, sondern auch deren ordnungsgemäße Aufzeichnung.
🏠 Besonders betroffen sind Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer sowie andere besonders aufzeichnungspflichtige Betriebsausgaben wie Geschenke oder Bewirtungskosten.
Der BFH stellt klar:
❌ Belege lediglich zu sammeln und die Kosten erst bei der Steuererklärung zusammenzustellen, reicht nicht aus.
❌ Selbst grundsätzlich abziehbare Kosten können steuerlich komplett verloren gehen.
✅ Erforderlich ist eine zeitnahe, vollständige und gesonderte Aufzeichnung der Aufwendungen – beispielsweise in einer eigenen Übersicht oder Kategorie innerhalb der Buchhaltung.
Unser Praxistipp:
Führen Sie für Ihr Arbeitszimmer und andere besonders aufzeichnungspflichtige Ausgaben von Anfang an eine separate Dokumentation. So vermeiden Sie unnötige Diskussionen mit dem Finanzamt und sichern Ihren Betriebsausgabenabzug.