Frank Böhrens Steuerberater Lübeck

Frank Böhrens Steuerberater Lübeck Tschüss Papierchaos ... online den Überblick behalten, einfacher Datenaustausch und nie wieder schwere Ordner schleppen.

Die digitale Zusammenarbeit mit dem Mandanten macht es möglich. So betreuen wir Unternehmen, Privatpersonen und Existenzgründer.

Kennst Du die 6 Steuerklassen?✅ Steuerklasse 1 - Ledig / 1 Person✅ Steuerklasse 2 - Alleinerziehend / 1 Person✅ Steuerkl...
05/11/2025

Kennst Du die 6 Steuerklassen?

✅ Steuerklasse 1 - Ledig / 1 Person
✅ Steuerklasse 2 - Alleinerziehend / 1 Person
✅ Steuerklasse 3 - Verheiratet / Hauptverdiener eines Ehepaares
✅ Steuerklasse 4 - Verheiratet / beide Einkommen des Ehepaares etwa gleich hoch
✅ Steuerklasse 5 - Verheiratet / Ehepartner mit geringerem Einkommen (Gegenpart zu Steuerklasse 3)
✅ Steuerklasse 6 - Zweit- und Nebenjob / unabhängig vom Familienstand

Und dann gibt es noch das Faktorverfahren für Ehegatten. Aber ganz ehrlich, das ist für gar nichts gut und treibt euren Steuerberater nur in den Wahnsinn. Es kostet euch Geld und spart am Ende nix.

🔎 Bitte beachten: Von uns bereitgestellte Informationen auf Sozial-Media-Plattformen stellen keine ganzheitliche Beratungsleistung dar. Sie sind immer nur ein kleiner übersichtlicher Auszug des großen Ganzen. Wir übernehmen für die Inhalte keinerlei Haftung. Hast du weitere Fragen? Dann melde dich gerne bei uns.

Aktivrente: Freiwilliges längeres Arbeiten soll sich ab dem 1. Januar 2026 lohnen.Die Bundesregierung bringt mit der Akt...
04/11/2025

Aktivrente: Freiwilliges längeres Arbeiten soll sich ab dem 1. Januar 2026 lohnen.
Die Bundesregierung bringt mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig länger arbeitet, soll deshalb von der Aktivrente profitieren und sein Gehalt künftig bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei erhalten.
Begünstigt sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (ohne Selbstständige und Beamte) ab überschreiten des gesetzlichen Rentenalters. Die Begünstigung ist unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt. Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Lebensjahres) einschließlich Übergangsregelung, überschritten haben.

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🔎 Was ist der steuerliche Grundfreibetrag?Das ist das Einkommen pro Person, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt wer...
03/11/2025

🔎 Was ist der steuerliche Grundfreibetrag?
Das ist das Einkommen pro Person, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss.

🔎 Was ist nun neu?
1. - Es gibt zum 1. Januar 2026 eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages auf 12.348 € pro Person.
2. - Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner steigt der Freibetrag, bei einer Zusammenveranlagung, auf insgesamt 24.696 €.

So bleibt mehr Einkommen steuerfrei, auch für Rentner.

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Gute Nachrichten für alle Minijobber - ab dem 1. Januar 2026:Da der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € angehoben wird, ...
31/10/2025

Gute Nachrichten für alle Minijobber - ab dem 1. Januar 2026:

Da der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € angehoben wird, steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobber.

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich somit von 556 € auf 603 €.

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Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 deutlich: ✅ Die Mindestlohnkommission hat ab 1. Januar 2026 eine Anhebung auf 13...
30/10/2025

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 deutlich:

✅ Die Mindestlohnkommission hat ab 1. Januar 2026 eine Anhebung auf 13,90 € beschlossen.

Ab dem 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Arbeitsstunde ansteigen.

Mehr dürft ihr natürlich immer zahlen. 😃

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Wir suchen Dich!Steuerfachangestellte / Steuerfachwirte (m/w/d)In Voll- oder Teilzeit, gerne auch WiedereinsteigerWir bi...
29/10/2025

Wir suchen Dich!
Steuerfachangestellte / Steuerfachwirte (m/w/d)
In Voll- oder Teilzeit, gerne auch Wiedereinsteiger

Wir bieten Dir
• ein gutes Betriebsklima mit einer offenen und ehrlichen Kommunikation
• flexible Arbeitszeiten
• digitale Arbeitsprozesse
• gezielte interne und externe Schulungen für Deine Fortbildung
• einen gut erreichbaren Arbeitsplatz (Busanbindung vor der Tür) mit Parkmöglichkeit
• eine überdurchschnittliche Vergütung plus persönlich abgestimmte Benefits
• ein 13. Monatsgehalt

Deine Aufgaben
• Umfassende und persönliche Betreuung eines festen Mandantenstamms
• Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und
Steuererklärungen sowie laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung
• Kommunikation mit Mandanten und Finanzämtern

Dein Profil
• Du hast eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten oder Steuerfachwirt
• Du bist routiniert und kompetent im Umgang mit DATEV- und Office-Anwendungen
• Du bist vertraut mit Unternehmen online und Drittanbieter-Schnittstellen
• Mit Motivation und Einsatzbereitschaft arbeitest Du gerne mit Deinen Kollegen im Sinne der Mandanten

Haben wir Dein Interesse geweckt?
Dann sende uns Deine Bewerbungsunterlagen - mit Angabe Deiner Gehaltsvorstellung – unkompliziert per E-Mail an:
[email protected]

Ein motiviertes, kollegiales und kompetentes Team freut sich auf Dich!



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Ab wann muss ich Gewerbesteuer bezahlen?Nicht jeder Gewerbetreibende muss Gewerbesteuer zahlen.Gewerbesteuer fällt erst ...
28/10/2025

Ab wann muss ich Gewerbesteuer bezahlen?

Nicht jeder Gewerbetreibende muss Gewerbesteuer zahlen.
Gewerbesteuer fällt erst dann an, wenn dein steuerpflichtiger Gewinn mehr als 24.500,- € beträgt.

Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig vom Hebesatz der Städte oder Gemeinden, in der Dein Betrieb ansässig ist. Für Lübeck sind das 450% vom Gewerbeertrag.

Freiberufler – wie Steuerberater / Ärzte / Rechtsanwälte / etc. - müssen grundsätzlich keine Gewerbesteuer zahlen, da sie nach Gebührenverordnungen abrechnen.

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Das geliebte Haustier.Welche Kosten könnt ihr von der Steuer absetzen und was leider nicht.Ja oder nein⛔ Anschaffungskos...
27/10/2025

Das geliebte Haustier.
Welche Kosten könnt ihr von der Steuer absetzen und was leider nicht.
Ja oder nein

⛔ Anschaffungskosten: Nein
Es sei denn, ihr schafft euren Liebling aus beruflichen Gründen an (z.B. Begleit- oder Therapiehund, Schutzhund, Polizeipferd, …)

⛔ Hundesteuer: Nein
Eine Befreiung davon gibt es in einigen Gemeinden nur für Therapie- oder Begleithunde. Erkundigt euch.

⛔ Tierarztkosten: Nein
Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass die Kosten für den Tierarzt weder Handwerkerleistungen noch haushaltsnahe Dienstleistungen sind (ausgenommen wieder Tiere mit beruflichem Background).

✅ Tierhaftpflichtversicherung: Ja
Sie ist absetzbar und die Kosten können als Sonderausgabe in der Steuererklärung eingetragen werden, sofern der Höchstbetrag noch nicht überschritten ist.

✅ Tierfriseur: Ja
Krallenpflege, Waschen, Kämmen, Föhnen, etc. sind eine haushaltsnahe Dienstleistung und die Kosten könnt ihr von der Steuer absetzen. Der Haken ist allerdings: Der Tierfriseur muss zu euch kommen. Geht ihr mit eurer Knutschkugel in einen Tiersalon, dann könnt ihr die Kosten nicht absetzen.

✅ Die Betreuung des Vierbeiners: Ja
Übernimmt ein Dienstleister die Tierbetreuung, könnt ihr die Kosten ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Die Tierbetreuung muss allerdings in den eigenen vier Wänden erfolgen. Kosten für eine Tierpension sind nicht absetzbar. Es können auch nur die Arbeits- und Fahrtkosten abgesetzt werden, nicht die Kosten für Futter oder sonstiges Zubehör.

👀 Wichtig: Rechnungen, die ihr von der Steuer absetzen wollt, immer per Überweisung bezahlen.

Gut zu wissen. 🐕🐈‍⬛🐇🦩

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Wenn für eure berufliche Tätigkeit das Sprechen von Fremdsprachen nötig sein sollte, dann könnt ihr die dafür nötigen Sp...
24/10/2025

Wenn für eure berufliche Tätigkeit das Sprechen von Fremdsprachen nötig sein sollte, dann könnt ihr die dafür nötigen Sprachkurse von der Steuer absetzen.

Im Beruf ist es oftmals nötig, für z.B. Besprechungen mit ausländischen Kunden oder der Zusammenarbeit mit internationalen Teams, Fremdsprachen fließend zu beherrschen. Um eure Fähigkeiten diesbezüglich zu vertiefen sind Sprachkurse dabei natürlich von Vorteil.

Aber:
Die englische Sprache wird heutzutage als selbstverständlich angesehen und ist nur dann absetzbar, wenn es um das Lernen von zusätzlichen beruflichen Fachbegriffen geht (z.B. Wirtschaftsenglisch).

Für alle anderen Sprachen:
Belegt ihr einen Grundkurs – lernt also eine völlig neue Sprache – dann müsst ihr das gegenüber dem Finanzamt als beruflich notwendig belegen können. Hierbei ist eine dementsprechende Bescheinigung eures Arbeitgebers immer hilfreich.

✅ Ihr könnt dann als Werbungskosten folgendes absetzen:
1. - Kursgebühren
2. - Lehrbücher
3. - Prüfungsgebühren
4. - Fahrtkosten
5. - Bei Sprachreisen - Kosten für Unterkunft und die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand

👀 Bitte unbedingt beachten:
1. - Hat euer Arbeitgeber einen Teil der angefallenen Kosten übernommen, dann müsst ihr diesen Anteil natürlich von den Gesamtkosten abziehen.
2. - Sprachkurse sind NICHT steuerlich absetzbar, wenn sie allgemeine Sprachfähigkeiten vermitteln sollen.
3. - Nur berufsspezifische Sprachkurse sind absetzbar.

Wir wünschen euch viel Erfolg! 😀

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Plant ihr mit einem Geschäftspartner in gemütlicher Atmosphäre ein Geschäftsessen? Dann solltet ihr folgendes unbedingt ...
23/10/2025

Plant ihr mit einem Geschäftspartner in gemütlicher Atmosphäre ein Geschäftsessen? Dann solltet ihr folgendes unbedingt wissen und beachten, denn schon kleinste Formfehler können zur Ablehnung durch das Finanzamt führen:

✅ Fragt immer nach einem Bewirtungsbeleg.

✅ Vollständige Angaben
1. - Der Bewirtungsbeleg muss maschinell erstellt und registriert sein (TSE).
2. - Er muss den Namen, Anschrift und Steuer-/IdNr. des Bewirtungsbetriebes, Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag, Datum der Rechnungserstellung, Datum der Bewirtung und den genauen Leistungsumfang beinhalten.
3. - Ihr müsst dann die Namen aller Teilnehmer (auch den Namen des Bewirtenden) und den Bewirtungsgrund eintragen, z.B. Abschlussbesprechung 2024, Vorstellungsgespräch, etc. Geschäftsessen oder Besprechung als Bewirtungsgrund sind NICHT ausreichend.

⛔ Was ihr unbedingt vermeiden solltet sind:
1. - Überhöhte Kosten
Unangemessen hohe Rechnungsbeträge (es muss nicht das Hummeressen im Sternerestaurant sein).
2. - Fragwürdiger Anlass
Bewirtungen an Feiertagen, Wochenenden oder Geburtstagen (das hat immer einen privaten Beigeschmack).

💡 Tipps von uns:
1. - Füllt eure Bewirtungsbelege immer zeitnah aus. Die möglichen Fehlerquellen beim Ausfüllen vergrößern sich mit dem Zeitabstand.
2. - Achtet bei Rechnungen auf Thermopapier, sie bleichen schnell aus und werden unleserlich (vorher kopieren oder fotografieren hilft).

👀 Und beachtet:
Die Kosten der Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass sind immer nur zu 70% als Betriebsausgaben absetzbar.

Dann viel Erfolg!!!

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🚨Was ist eine E-Rechnung?Seit Januar 2025 ist eine E-Rechnung in Deutschland für alle inländischen B2B-Umsätze Pflicht.M...
22/10/2025

🚨Was ist eine E-Rechnung?
Seit Januar 2025 ist eine E-Rechnung in Deutschland für alle inländischen B2B-Umsätze Pflicht.

Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen ausschließlich elektronisch übermittelt, elektronisch empfangen und automatisiert weiterverarbeitet. Damit wird die durchgehend digitale Bearbeitung von Rechnungen möglich - von der Erstellung der Rechnungen bis zur Zahlung. Die E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dar, anders als bei einer Papierrechnung, einer Bilddatei oder PDF.

🚨Wen betrifft das?
1. - Jedes Unternehmen in Deutschland muss seit Januar 2025 E-Rechnungen senden und empfangen können.
2. - Ihr seid selbstständig oder führt ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
3. - Ihr versendet Rechnungen für eure steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze an andere im Inland ansässige Unternehmen (B2B).

✅Von der E-Rechnungspflicht ausgenommen sind Rechnungen für:
1. - Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro
2. - Fahrkarten
3. - Nicht innerdeutsche B2B-Umsätze
4. - Steuerfreie Leistungen
5. - Umsätze an private Kunden

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Was ist keine E-Rechnung?Seit Januar 2025 ist eine E-Rechnung in Deutschland für alle inländischen B2B-Umsätze Pflicht.M...
21/10/2025

Was ist keine E-Rechnung?

Seit Januar 2025 ist eine E-Rechnung in Deutschland für alle inländischen B2B-Umsätze Pflicht.

Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen ausschließlich elektronisch übermittelt, elektronisch empfangen und automatisiert weiterverarbeitet. Damit wird die durchgehend digitale Bearbeitung von Rechnungen möglich - von der Erstellung der Rechnungen bis zur Zahlung.

Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dar.

✅ In welchem Format muss die Rechnung erstellt werden?
🔎 .XML (Extensible Markup Language)
XML ist eine universelle Auszeichnungssprache, die verwendet wird, um strukturierte Daten darzustellen und zu speichern.

⛔ Welche Formate eigenen sich NICHT für E-Rechnungen:
🔎 Papierformat
🔎 .JPG - Bildformate
🔎 .PDF
🔎 .DOCX - Word
🔎 .XLSX - Excel


🚨 Solltet ihr eine Rechnung nicht im XML-Format erhalten, dann solltet ihr unbedingt die Rechnung neu und richtig anfordern. Nur so klappt die reibungslose digitale Abrechnung und Zahlung bei euch.

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Adresse

Fackenburger Allee 56
Lübeck
23554

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 13:00
Donnerstag 08:00 - 16:00
Freitag 08:00 - 13:00

Telefon

+4945147993388

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