Kanzlei Dallmann, Steuerberater

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steuerliche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen

ÖFFNUNGSZEITEN:
Zusätzlich zu den allgemeinen Öffungszeiten bietet die Kanzlei nach Vereinbarung Dienstags und Donnerstags Beratungstermine bis 20 Uhr an!

08/03/2025
10/02/2025

# # # **Mehr Netto vom Brutto: Steuerfreie Zusatzleistungen für Mitarbeiter**

In Zeiten des Fachkräftemangels wird es für Unternehmen immer wichtiger, ihre Mitarbeiter nicht nur mit einem attraktiven Gehalt, sondern auch mit zusätzlichen Benefits zu begeistern. Doch was viele Arbeitgeber nicht wissen: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Mitarbeitern mehr Netto vom Brutto zukommen zu lassen – ganz ohne hohe Steuer- und Sozialabgaben. Drei besonders interessante Optionen stellen wir hier vor.

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# # **1. Sachbezüge & Gutscheine – Der steuerfreie Bonus für den Alltag**

Eine der einfachsten und beliebtesten Möglichkeiten, Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt eine steuerfreie Leistung zu gewähren, sind **Sachbezüge**. Bis zu **50 Euro pro Monat** können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern in Form von Gutscheinen oder Geldkarten steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen.

# # # **Welche Sachbezüge sind möglich?**
- **Tankgutscheine** – Perfekt für Pendler, um die Spritkosten zu senken
- **Einkaufsgutscheine** – Beispielsweise für Supermärkte oder Drogerien
- **Digitale Prepaid-Karten** – Einsetzbar für verschiedene Anbieter (z. B. Amazon, Zalando, MediaMarkt)
- **Jobticket oder Deutschlandticket** – Wird der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gezahlt, ist er komplett steuerfrei

**Vorteil:** Arbeitnehmer erhalten einen echten finanziellen Mehrwert, ohne dass Abzüge durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

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# # **2. Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – Zukunftssicherung mit steuerlichen Vorteilen**

Neben kurzfristigen Benefits ist auch die Altersvorsorge ein wichtiges Thema. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter mit einem Zuschuss zur **betrieblichen Altersvorsorge (bAV)** unterstützen.

# # # **Welche Vorteile bietet die bAV?**
- Beiträge bis zu **8 % der Beitragsbemessungsgrenze** (2024: 7.248 € jährlich) sind **steuerfrei**
- Bis zu **4 % sind zudem sozialversicherungsfrei**, was auch den Arbeitgeber entlastet
- Arbeitgeber müssen seit 2022 **mindestens 15 % Zuschuss** leisten, wenn die bAV über Entgeltumwandlung finanziert wird

**Warum lohnt sich das?**
Arbeitnehmer profitieren von einer höheren Rente, während Arbeitgeber durch attraktive Zusatzleistungen Mitarbeiter langfristig ans Unternehmen binden.

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# # **3. Erholungsbeihilfe – Extra-Urlaubsgeld ohne hohe Abzüge**

Erholung und Regeneration sind essenziell für zufriedene und leistungsfähige Mitarbeiter. Arbeitgeber können ihre Angestellten mit einer **Erholungsbeihilfe** unterstützen – **steuerlich begünstigt** und ohne große Abzüge.

# # # **Wie funktioniert die Erholungsbeihilfe?**
- **Bis zu 156 € für den Mitarbeiter, 104 € für den Ehepartner und 52 € pro Kind pro Jahr**
- Steuerlich pauschal mit nur **25 %** belastet (statt der üblichen Lohnsteuer und Sozialabgaben)
- Muss innerhalb von **drei Monaten** nach dem Urlaub ausgezahlt werden

Arbeitnehmer erhalten so eine zusätzliche Unterstützung für die Reisekasse – ob für den Sommerurlaub, einen Wellness-Trip oder eine kleine Auszeit mit der Familie.

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# # # **Fazit: Kleine Zusatzleistungen mit großer Wirkung**

Unternehmen, die clever in steuerfreie oder steuerbegünstigte Zusatzleistungen investieren, können ihren Mitarbeitern spürbar mehr Netto bieten, ohne hohe Zusatzkosten zu tragen. Sachbezüge, betriebliche Altersvorsorge und Erholungsbeihilfen sind nur einige der vielen Möglichkeiten.

💡 **Tipp für Arbeitgeber:** Setzen Sie auf eine Kombination aus mehreren Benefits, um Ihre Mitarbeiter nachhaltig zu motivieren und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.

Hast du schon Erfahrungen mit solchen Zusatzleistungen gemacht? Lass es uns in den Kommentaren wissen! 😊 🚀

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42799

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