07/06/2026
Wichtiger Hinweis zu Unterstützungs- und Unterhaltsleistungen ab 2025
Durch das Jahressteuergesetz 2024 gelten ab dem 01.01.2025 neue Nachweispflichten für steuerlich abzugsfähige Unterhalts- und Unterstützungsleistungen.
Geldzahlungen an unterstützte Angehörige werden vom Finanzamt nur noch dann steuerlich anerkannt, wenn die Zahlung per Banküberweisung auf das Konto der unterstützten Person erfolgt. Barzahlungen oder Bargeldübergaben werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Bitte stellen Sie daher sicher, dass entsprechende Zahlungen ausschließlich per Überweisung erfolgen und bewahren Sie die Kontoauszüge als Nachweis auf.
Bei Fragen zur steuerlichen Berücksichtigung Ihrer Unterstützungsleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.