Glensk + Partner Steuerberater PartG MbB

Glensk + Partner Steuerberater PartG MbB Glensk + Partner
[ Steuerberater PartG mbB ]
[ Ansprechpartner in Sachen Steuern und Finanzen in Lenggries ]

📱 Die neue MyDATEV App – Kommunikation mit unserer Kanzlei jetzt auch mobil!Die digitale Zusammenarbeit mit uns wird jet...
10/07/2026

📱 Die neue MyDATEV App – Kommunikation mit unserer Kanzlei jetzt auch mobil!

Die digitale Zusammenarbeit mit uns wird jetzt noch einfacher, flexibler und schneller. Ab sofort könnt Ihr nicht mehr nur am PC, sondern auch ganz bequem mobil von unterwegs aus mit uns kommunizieren und Belege austauschen!

Was bedeutet das für Euch?

▶️ Alles an einem Ort: Kein Suchen mehr in E-Mails oder Messengern. Der gesamte Austausch läuft zentral, sicher und nachvollziehbar über DATEV.

▶️ Schnelle Erledigung: Ihr seht sofort, welche Nachrichten, Aufgaben oder Freigaben noch offen sind, und könnt direkt reagieren.

▶️ Weniger Papier, mehr Zeit: Rückfragen und das Wechseln zwischen verschiedenen Kanälen werden minimiert – das spart wertvolle Zeit im Alltag.

So startet Ihr direkt durch:

1️⃣ App herunterladen: Die App steht kostenlos im Apple App Store sowie im Google Play Store bereit.

2️⃣ Voraussetzungen: Es benötigt lediglich eine Freischaltung durch uns, ein DATEV-Konto und Eurem DATEV SmartLogin.

💡 Ein kleiner Tipp für den ersten Start:

Beim ersten Öffnen der App wird Euch ein QR-Code angezeigt – bitte nicht irritieren lassen! Einfach auf der Seite ein Stück nach unten scrollen. Dort findet ihr den Button „SmartLogin App öffnen“, über den Ihr die Anmeldung ganz unkompliziert starten könnt. Alternativ nutzt einfach Euer DATEV-Konto.

Wenn Ihr Fragen zur Freischaltung oder Einrichtung habt - sprecht uns einfach an – wir richten den mobilen Zugang gerne gemeinsam mit Euch ein!

Ein schönes Wochenende ☀️🌊😎
Euer G&P-Team 👋

Besondere Anforderungen bei Geltenmachung von Arbeitszimmeraufwendungen Wer seine Belege für das häusliche Arbeitszimmer...
08/07/2026

Besondere Anforderungen bei Geltenmachung von Arbeitszimmeraufwendungen

Wer seine Belege für das häusliche Arbeitszimmer erst am Jahresende sammelt und verbucht, verliert ab sofort bares Geld. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem aktuellen Urteil (v. 24.03.2026 - VIII R 6/24) die Spielregeln drastisch verschärft.

​Das bedeutet konkret:

Wer die tatsächlichen Kosten (Anteilige Miete, Strom, Heizung, Ausstattung) steuerlich geltend machen will, muss diese zeitnah aufzeichnen.

​⏱️ Was heißt „zeitnah“?

Der BFH hat sich festgelegt: Innerhalb von 10 Tagen nach Anfall der Aufwendungen müssen diese einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben erfasst sein!

​Die harte Konsequenz:

Wer erst im Folgejahr oder auch nur am Monatsende bucht, verliert den Abzug der tatsächlichen Kosten komplett – selbst wenn das Arbeitszimmer unbestreitbar der Mittelpunkt der Tätigkeit ist. Der Abzug wird in diesem Fall dem Grunde nach komplett versagt!

​Eure Optionen jetzt:

1️⃣ Auf Nummer sicher gehen: Die Jahrespauschale von € 1.260,00 nutzen. Hier entfällt der strenge Nachweis, allerdings verschenkt Ihr Geld, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind.

2️⃣ Prozesse digitalisieren & beschleunigen: Belege sofort erfassen. Daueraufträge und Rechnungen müssen direkt (binnen 10 Tagen) auf das korrekte Buchungskonto fließen.

​Achtet daher noch genauer auf Eure Buchhaltungsprozesse. ​Gerne unterstützen wir Euch dabei, Eure Belegabläufe so digital und rechtssicher aufzustellen, dass alle Fristen eingehalten werden . 💼 👍

Eine schöne Restwoche, euer G&P-Team 👋


☀️ Ferienjobber im Betrieb: Das müsst Ihr bei der Sozialversicherung beachten! 💼​Die Sommerferien stehen vor der Tür und...
29/06/2026

☀️ Ferienjobber im Betrieb: Das müsst Ihr bei der Sozialversicherung beachten! 💼

​Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele Unternehmen holen sich tatkräftige Unterstützung durch Schülerinnen, Schüler oder Studierende. Doch aufgepasst bei der Abrechnung! Damit der Ferienjob für beide Seiten ein Erfolg wird, sollten Arbeitgeber die wichtigsten Spielregeln kennen:

​1️⃣ Kurzfristige Beschäftigung (Die 3-Monats-Regel)
​Ferienjobs sind oft sozialversicherungsfrei, wenn sie als zeitlich geringfügige Beschäftigung eingestuft werden. Die Grenzen liegen bei:
▶️ ​3 Monaten (bei einer 5-Tage-Woche) oder
▶️ ​insgesamt 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr.
▶️ ​Wichtig: Alle Kurzfrist-Jobs des Arbeitnehmers in diesem Jahr müssen zusammengerechnet werden!

​2️⃣ Der Knackpunkt: Die Berufsmäßigkeit
​Die Beitragsfreiheit gilt nur, wenn die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird (und das Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze liegt).
▶️ ​Schüler: Hier ist Berufsmäßigkeit in der Regel kein Thema, solange sie noch zur Schule gehen.
▶️ ​Übergangsphasen: Wer nach dem Abitur bis zum Studienbeginn jobbt? Hier muss die Berufsmäßigkeit zwingend im Einzelfall geprüft werden!
▶️ ​Studierende: Immatrikulierte Studierende sind in den Semesterferien grundsätzlich sozialversicherungsfrei.

​3️⃣ Unfallversicherung nicht vergessen!
​Egal ob Schüler oder Studi: Ferienjobber sind wie reguläre Aushilfen zu behandeln. Sie sind gesetzlich unfallversichert, die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber, und die Entgelte müssen im Jahreslohnnachweis der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.

​💡 Fazit: Eine gründliche Vorab-Prüfung schützt vor bösen Überraschungen bei der nächsten Betriebsprüfung. Holt Euch rechtzeitig die Schul- oder Immatrikulationsbescheinigungen ein!

​Guten Start in die Woche
Euer G&P-Team 👋

📢 Wichtige Änderung für Minijobber ab dem 1. Juli 2026!Bisher galt bei geringfügiger Beschäftigung eine strikte Regel: W...
25/06/2026

📢 Wichtige Änderung für Minijobber ab dem 1. Juli 2026!

Bisher galt bei geringfügiger Beschäftigung eine strikte Regel: Wer sich einmal von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, war an diese Entscheidung für die gesamte Dauer des Minijobs gebunden.
Ein Widerruf war ausgeschlossen.

Das ändert sich jetzt! Ab dem 01.07.2026 gibt es mehr Flexibilität.

Was ist neu?
Einmalige Rückkehr: Minijobber, die aktuell von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können diese Befreiung künftig einmalig aufheben.

Zurück in die Rentenversicherung: Durch die Aufhebung kehren Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherungspflicht zurück und zahlen wieder eigene Arbeitnehmerbeiträge, um von vollen Rentenansprüchen (z. B. für Reha-Maßnahmen oder Erwerbsminderungsrenten) zu profitieren.

Nur auf Antrag: Die Änderung erfolgt nicht automatisch, sondern muss explizit vom Arbeitnehmer beantragt werden.

Keine Rückwirkung: Die Aufhebung gilt grundsätzlich erst ab dem Folgemonat nach der Antragstellung.

💡 Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Prüft eure laufenden Minijob-Verhältnisse und informiert die Beschäftigten über diese neue Option. Eine proaktive Aufklärung schützt vor Missverständnissen und unterstützt die Mitarbeiter bei der Altersvorsorge.

Eine schöne Restwoche - Euer G&P-Team 👋

Steuer-Update aus der Region: Wichtige Änderung beim Finanzamt Wolfratshausen-Bad Tölz! 💼👇Vielleicht habt Ihr es schon g...
22/06/2026

Steuer-Update aus der Region: Wichtige Änderung beim Finanzamt Wolfratshausen-Bad Tölz! 💼👇

Vielleicht habt Ihr es schon gehört - unser lokales Finanzamt vereinheitlicht seine IT-Systeme. Für viele Steuerzahler im Landkreis bedeutet das ab sofort eine optische Änderung bei der Steuernummer.

📌 Was ändert sich?
Bisher gab es im Finanzamtsbezirk zwei verschiedene Startziffern bei den Steuernummern:
➡️ 104 (für den Bereich Bad Tölz)
➡️ 169 (für den Bereich Wolfratshausen)

Das Finanzamt stellt nun alle Steuernummern einheitlich auf die 169 um. Wenn Eure Steuernummer also bisher mit 104 begann, bekommt Ihr eine neue Nummer zugewiesen, die mit 169 startet.

🗓️ Der Zeitplan: Ab wann gilt das?
Die Umstellung läuft ab sofort. Da das Finanzamt die Daten schrittweise im Hintergrund anpasst, erfolgt der Versand der Informationsbriefe blockweise über die nächsten Wochen.
Sobald Ihr das Schreiben erhaltet, ist die neue Nummer für Euch gültig.

⚠️ Was müsst Ihr jetzt tun?
Die kurze Antwort: Für Euch besteht kein Handlungsbedarf! ☕

Wir sind informiert: Als Eure Kanzlei erhalten wir die neuen Daten in der Regel direkt über unsere DATEV-Schnittstellen oder per Post. Wir passen Eure Stammdaten automatisch bei uns an und leiten Eure neue Steuernummer umgehend an Euch weiter.

Daueraufträge & Lastschriften: Habt Ihr dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt? Das läuft einfach weiter. Die Zuordnung erfolgt automatisch.

Alte Belege: Auf Steuererklärungen oder Schreiben, die wir ab jetzt für Euch einreichen, nutzen wir direkt die neue Nummer.
Habt Ihr selbst Post vom Finanzamt erhalten und seid unsicher, ob alles seine Richtigkeit hat? Sendet uns das Schreiben einfach kurz digital zu – wir prüfen das für Euch!

Wir haben alles im Blick. 📊 Euch einen schönen Wochenstart.
Euer G&P-Team 👋💚

Gemeinsam ans Ziel 🌱 ​Ein interessanter Blick auf unsere Ressourcen-Ersparnisse.​Wir glauben daran, dass Digitalisierung...
18/06/2026

Gemeinsam ans Ziel 🌱 ​Ein interessanter Blick auf unsere Ressourcen-Ersparnisse.

​Wir glauben daran, dass Digitalisierung nicht nur Prozesse optimiert, sondern auch einen echten Beitrag zum Umweltschutz leisten kann. Ein wichtiger Hebel dafür ist der bewusste Umgang mit Papier. Seit 2 Jahren nutzen wir nun tegolySIGN für unsere elektronischen Unterschriften und haben dadurch beeindruckende Zahlen in der Statistik.

​Dank unserer digitalen Arbeitsweise und 22.335 eingesparter Seiten konnten wir bereits wertvolle Ressourcen schonen! Ein Blick auf die Fakten unserer Gesamtabrechnung:

​💧 5.584 Liter Wasser wurden gespart!

🌲 332 Kilogramm Holz wurden geschont!

💡 1.449 kWh Energie wurden nicht verbraucht!

☁️ 107 Kilogramm CO₂-Emissionen wurden direkt vermieden!

​Für uns sind das keine abstrakten Ziele, sondern gelebte Praxis. Wir haben diesen papierlosen Workflow bereits vollständig in unseren Kanzleialtag integriert, wodurch wir täglich wertvolle Zeit und Kosten einsparen! ⏱️💼

Das ist nur ein Teil - in unserer Kanzlei steuern wir natürlich noch viele weitere Prozesse vollständig digital 🚀, um alles bestmöglichst nachhaltiger und effizienter zu gestalten.

Wir finden es großartig mit Euch diesen Weg zu gehen! Machen wir weiter so! 🌱

​Euer G&P-Team 👋

Steuererklärung 2025: Schneller zur Erstattung dank des neuen „RaBe“-Verfahrens! 🚀​Früher war es die jährliche Liste der...
17/06/2026

Steuererklärung 2025: Schneller zur Erstattung dank des neuen „RaBe“-Verfahrens! 🚀

​Früher war es die jährliche Liste der Prüfungsschwerpunkte, heute ist es digitale Effizienz: Seit dem Veranlagungsjahr 2025 setzt die Finanzverwaltung verstärkt auf das Verfahren „RaBe“ (Referenzierung auf Belege).

​Das bedeutet für Euch: Keine unnötigen Wartezeiten oder nachträglichen Rückfragen vom Finanzamt! Belege können direkt beim Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung (z. B. in „Mein ELSTER“ oder anderen RaBe-fähigen Programmen) an Ort und Stelle hochgeladen werden.

​Wann lohnt sich die unaufgeforderte Belegeinreichung besonders?

​🔹 Besondere Sachverhalte: Wenn ein Objekt neu vermietet wurde, es außergewöhnliche Belastungen gibt oder weichen Eure Zahlen stark vom Vorjahr ab? Direkt hochladen schafft Klarheit.

🔹 Freiwillige Altersvorsorge: Höherbeiträge an Rentenversicherungsträger werden oft nicht automatisch übermittelt. Der Beleg sichert den Abzug.

🔹 Spenden: Bei Spenden über 300 € will das Finanzamt nach wie vor die Quittung sehen.

🔹 Abfindungen aus 2025: Achtung! Seit 2025 erfolgt die steuermindernde Berücksichtigung nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzug. Sie muss über die Erklärung beantragt und zwingend mit Belegen nachgewiesen werden.

🔹 Kapitalvermögen: Steuerreports der Banken, Verlustnachweise oder Belege zu Anschaffungskosten bei der Ersatzbemessungsgrundlage gehören direkt an die Erklärung geheftet.

​Unser Fazit: Wer „RaBe“ clever nutzt und Belege direkt digital verknüpft, sorgt für eine zügige Bearbeitung und sichert sich seine Steuererstattung ohne bürokratische Schleifen. 💡

Auch wir nutzen die schnelleren digitalen Möglichkeiten für eure Erklärungen.

Habts Ihr bereits Eure Unterlagen für 2025 zusammen und uns geschickt oder hochgeladen? Nur her damit 😎

Euer G&P-Team 👋

Hinter den Kulissen von Glensk & Partner wird jede Woche fleißig gerechnet, optimiert und gestaltet. Aber was machen wir...
15/06/2026

Hinter den Kulissen von Glensk & Partner wird jede Woche fleißig gerechnet, optimiert und gestaltet. Aber was machen wir hier eigentlich den lieben langen Tag? 🤔

Kurz gesagt: Wir halten Dir den Rücken frei, damit Du Dich voll und ganz auf Dein Business konzentrieren kannst! 🚀

🛠️ Das bieten wir Dir:

Digitale Buchhaltung & Lohnabrechnung: 
Papierkram adé! Wir setzen auf smarte, digitale Workflows.

Strategische Steuerberatung: Wir finden die besten Steuerlösungen für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.

Zukunftsorientierte Beratung: Von der Existenzgründung bis zur Nachfolgeplanung begleiten wir Dich Schritt für Schritt.

💼 Unsere Woche im Schnelldurchlauf:

Montags bis freitags analysieren wir Zahlen, feilen an steuerlichen Konzepten, führen persönliche Beratungsgespräche und sorgen dafür, dass alle Fristen absolut stressfrei eingehalten werden. Kurz: Wir machen komplexe Steuerthemen für Dich einfach und verständlich.

✨ Wofür wir stehen:

Kompetent, digital und nahbar. Wir glauben nicht an verstaubte Klischees. Wir sind ein modernes Team, das Dir auf Augenhöhe begegnet und Deine Sprache spricht.

🌐 du magst mehr über uns erfahren? Schau einfach auf unserer Website vorbei: www.steuerberater-lenggries.de

Einen schönen Wochenstart wünschen wir.
Euer G&P-Team 👋
 

🤭😊🤩Trotz Regenwetter haben wir gute Laune im Büro und mit frischem Obst ist es gleich doppelt so lustig.Wir lieben frisc...
10/06/2026

🤭😊🤩

Trotz Regenwetter haben wir gute Laune im Büro und mit frischem Obst ist es gleich doppelt so lustig.

Wir lieben frische Vitamine & leckere Nervennahrung 🍓🫐🍌🥝

Hoffenhlich lasst ihr es euch auch gut gehen? Schöne Restwoche Euch allen.
Euer G&P-Team 👋

🚀 Digitaler, schneller, sicherer: Wir bringen unsere Zusammenarbeit auf das nächste Level!​Viele von Euch nutzen bereits...
10/06/2026

🚀 Digitaler, schneller, sicherer: Wir bringen unsere Zusammenarbeit auf das nächste Level!

​Viele von Euch nutzen bereits DATEV Unternehmen online oder DATEV Meine Steuern, um Belege und Dokumente digital mit uns auszutauschen. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt: Wir nutzen zusätzlich MyDATEV Kommunikation!

​Damit bündeln wir ab jetzt auch unsere Nachrichten, Rückfragen und Aufgaben an einem zentralen, geschützten Ort – direkt im gewohnten MyDATEV-Portal.

​Eure Vorteile auf einen Blick:

​❌ Kein E-Mail-Ping-Pong mehr: Offene Rückfragen zu Euren Belegen oder Verträgen sind übersichtlich strukturiert einsehbar – kein langes Suchen mehr im Postfach.

​🔒 Maximale Sicherheit: Der Austausch von Nachrichten und Dokumenten erfolgt komplett verschlüsselt und absolut DSGVO-konform.

​🔄 Alles aus einer Hand: Ihr wechselt im Portal ganz einfach zwischen Eurer Buchführung/den Steuern und der direkten Nachricht an uns.

​Was benötigt Ihr dafür?

​Das Beste vorweg: Ihr müsst nichts neu installieren. Da Ihr bereits digital mit uns arbeitet, habt Ihr schon alles, was gebraucht wird:

▶️ ​Euren gewohnten Zugang zum MyDATEV-Portal.

▶️ ​Euer vorhandenes Zugangsmedium (z. B. DATEV SmartLogin).

​Lust, es direkt auszuprobieren?

​Wir möchten MyDATEV Kommunikation gerne schrittweise mit Euch starten. Wenn Ihr Lust habt, den neuen Kommunikationsweg mit uns zu testen, gebt uns einfach kurz Bescheid – wir schalten die Funktion sofort für Euch frei!

​Wir freuen uns auf die noch smartere Zusammenarbeit mit Euch! 🤝

​Euer G&P-Team 👋

Adresse

Isarring 2
Lenggries
83661

Öffnungszeiten

Montag 07:45 - 12:00
13:00 - 17:15
Dienstag 07:45 - 12:00
13:00 - 17:15
Mittwoch 07:45 - 12:00
13:00 - 17:15
Donnerstag 07:45 - 12:00
13:00 - 17:15
Freitag 07:45 - 12:00

Telefon

+49804291870

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Glensk + Partner Steuerberater PartG MbB erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Glensk + Partner Steuerberater PartG MbB senden:

Teilen

Kategorie