KML Steuerberatungsgesellschaft

KML Steuerberatungsgesellschaft Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von KML Steuerberatungsgesellschaft, Steuerberater, Kaiserstraße 133, Mönchengladbach.

Unsere Partnerschaftsgesellschaft - mit Sitz in Mönchengladbach und seit April 2019 auch in Kempen - betreut vorwiegend mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen sowie Privatpersonen in Sachen Steuerplanung, Steuergestaltung und Steuerdeklaration.

Wir suchen erfahrene Köpfe oder solche, die es werden wollen.https://www.kml-steuerberater.de/karriere/fachmitarbeiter/W...
13/04/2022

Wir suchen erfahrene Köpfe oder solche, die es werden wollen.

https://www.kml-steuerberater.de/karriere/fachmitarbeiter/

Wir sind eine moderne Steuerberatungskanzlei im Herzen von Mönchengladbach mit einer Niederlassung in Kempen am Niederrhein und suchen zur Verstärkung unseres Teams

Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter, Fibutroniker, Steuerberater, … (m/w/d)

Unser Team besteht derzeit aus 15 interessanten Menschen mit unterschiedlichen Kompetenzen und Erfahrungen. Gemeinsam arbeiten wir jeden Tag mit viel Freude und Leidenschaft für unseren Erfolg.

Wir freuen uns darauf, Sie näher kennenzulernen.

Bereit, mit uns durchzustarten? 😊
12/04/2022

Bereit, mit uns durchzustarten? 😊

Wir suchen DICH für das Projekt „Grundsteuer“.https://www.kml-steuerberater.de/karriere/werkstudenten/Wir sind eine mode...
12/04/2022

Wir suchen DICH für das Projekt „Grundsteuer“.

https://www.kml-steuerberater.de/karriere/werkstudenten/

Wir sind eine moderne Steuerberatungskanzlei im Herzen von Mönchengladbach mit einer Niederlassung in Kempen am Niederrhein und suchen DICH zur Verstärkung unseres Projektteams.

Wenn Du aktuell im Bachelor-/Masterstudiengang (unabhängig von der Studienrichtung) studierst und Interesse an Steuern und/oder betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen hast, dann sollten wir uns unbedingt kennenlernen.

26/08/2021

Überbrückungshilfe III Plus
Mit der Überbrückungshilfe III Plus werden Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler im Förderzeitraum Juli bis September 2021 bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent unterstützt.

Lesen Sie hier den ganzen Beitrag:

26/08/2021

Neustarthilfe Plus
Es werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten unterstützt.

Lesen Sie hier den ganzen Beitrag:

26/08/2021

Rückmeldeverfahren (Soforthilfe)
Durch die pauschale Auszahlung der Soforthilfe nach erfolgter Antragsstellung ist es nun notwendig, eine nachträgliche Berechnung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses durchzuführen.

Lesen Sie hier mehr zum Thema:

Staatliche Corona-HilfenDiese Hilfen stehen anspruchsberechtigten Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler:inne...
26/02/2021

Staatliche Corona-Hilfen
Diese Hilfen stehen anspruchsberechtigten Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler:innen zu und müssen bei vorliegen der Voraussetzungen nicht zurückgezahlt werden.
Beantragung nur über Steuerberater:innen, Wirtschaftprüfer:innen und Rechtsanwält:innen.

Wir beraten Sie gerne - sprechen Sie uns an.

26/02/2021

Anträge auf Überbrückungshilfe III können ab sofort gestellt werden. Die Überbrückungshilfe III folgt der Überbrückungshilfe II und umfasst die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021 (zu beantragen bis zum 31.08.2021). Die Überbrückungshilfe III wurde deutlich erweitert und verbessert. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbständige aller Branchen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro, die von der Pandemie und Lockdown stark betroffen sind und in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 haben. Erstattet werden förderfähige Fixkosten bis zu 90 Prozent, maximal bis zu 1,5 Millionen Euro. Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier auf unserer Webseite.

26/02/2021

Alle Informationen zu:
- Überbrückungshilfe II
- Überbrückungshilfe III
- Dezemberhilfe (zu beantragen bis zum 30.04.2021)
- Novemberhilfe (zu beantragen bis zum 30.04.2021)

Finden Sie auf unserer Webseite

Schnell informiert / Newsticker++ 17.07.2020 ++Das Rückmeldeverfahren zur NRW Soforthilfe, bei dem die unangemessene Höh...
17/07/2020

Schnell informiert / Newsticker

++ 17.07.2020 ++

Das Rückmeldeverfahren zur NRW Soforthilfe, bei dem die unangemessene Höhe der Soforthilfe ermittelt und zurückgezahlt werden soll, wurde vorerst gestoppt. Bei dem Rückmeldeverfahrungen handelt es sich um die Überprüfung, ob die Auszahlung der Corana Soforthilfe an die Empfänger gerechtfertigt war. Bisher wurden rund 100.000 der insgesamt 426.000 Sofort-Hilfeempfänger per E-Mail um Rückmeldung ihres Finanzierungsengpasses gebeten. Da sich einige Abrechnungsvorgaben zur Ermittlung der angemessenen Höhe der Förderung als problematisch erwiesen haben, hat der Bund den Ländern die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme zu den Verfahren abzugeben. Erst wenn die mitgeteilten Fragen der Länder geklärt sind, wird das Verfahren fortgesetzt.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wir beraten Sie gerne!

15/06/2020

Newsticker 08 – 15.06.2020

++ 15.06.2020 ++ 130-Mrd.-Euro Konjunkturpaket – die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Die Koalition hat sich am 3. Juni 2020 auf ein umfassendes Konjunkturpaket verständig. Das in Kraft treten der Maßnahmen ist für den 1. Juli vorgesehen. Vorab müssen die Gesetzesentwürfe allerdings noch in den Bundestag eingebracht werden und in einer Sondersitzung des Bundesrates (voraussichtlich am 29. Juni) abschließend behandelt werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Maßnahmen aufgelistet.

• Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, um den Corona-bedingten Umsatzausfall zu kompensieren:

o Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt und gilt branchenübergreifend.

o Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgange in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.

o Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.

o Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.

• In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 wird die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. von sieben auf fünf Prozent gesenkt.

• Im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ werden die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40% stabilisiert.

• Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. Des Folgemonats verschoben.

• Der steuerliche Verlustrücktrag wird für 2020 und 2021 auf fünf Millionen bzw. zehn Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert und schon in der Steuererklärung für 2019 nutzbar gemacht.

• Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.

• Die Körperschaftsteuer wird modernisiert, um Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Es wird unter anderem ein Optionsmodell für Personengesellschaften eingeführt und der Ermäßigungsfaktor bei Einkünften aus Gewerbe-Betrieben auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrages angehoben.

• Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen.

• Unternehmensinsolvenzen: Es soll ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt werden. Privatinsolvenzen: Natürliche Personen sollen sich innerhalb von drei Jahren entschulden können.

• Neuregelung zum Kurzarbeitergeld im September 2020.

• Der Kinderbonus von 300 Euro pro Kind wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet.

• Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro wird auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben.

• Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen mit Auszubildenden sollen gefördert werden, etwa durch eine Prämie für Ausbildungsverträge.

• Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage wird rückwirkend zum 1. Januar 2020 und befristet bis zum 31. Dezember 2025 auf eine Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro gewährt.

• Die PKW–Steuer wird stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet, Elektrofahrzeuge werden stärker gefördert.

• Erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter.

Adresse

Kaiserstraße 133
Mönchengladbach
41061

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 16:00
Mittwoch 09:00 - 16:00
Donnerstag 09:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 14:30

Telefon

+492161823770

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Denn wir bringen unsere praktische Beratungserfahrung mit den Bedürfnissen und der Erwartungshaltung unserer Mandanten in Einklang. Unsere Berater kennen nicht nur die Perspektive des Beraters, sondern auch die des Ratsuchenden. Sie waren selbst in verantwortungsvollen Positionen in der Industrie für die Auswahl steuerlicher Berater zuständig und wissen, was Ihnen als Mandant wichtig ist.

Herausragende Steuerberatung lebt von der Fähigkeit, Ihnen als ratsuchenden Steuerpflichtigen zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Fragen zu stellen. Denn gute Beratung muss einsetzen, bevor Sachverhalte realisiert werden, sonst beschränkt sie sich auf reines „Reagieren“ oder „Feuerlöschen“ und degeneriert zu einer allenfalls durchschnittlichen Dienstleistung. Damit wollen wir uns nicht zufrieden geben!

Nur wenn Sie durch uns in die Lage versetzt werden, rechtzeitig zu agieren und vorausschauend zu gestalten, lassen sich Ergebnisse erzielen, die Ihre Erwartungen übertreffen.