Nehlert & Weidner Steuerberaterinnen

Nehlert & Weidner Steuerberaterinnen Gemeinsam beraten. Gemeinsam lösen. Gemeinsam gestalten.

Seit unserer Gründung verfolgen wir ein klares Ziel: maßgeschneiderte Lösungen für unsere Mandanten und unser Team zu entwickeln und sie als verlässlicher Partner langfristig zu begleiten. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht dabei der persönliche Austausch, um individuelle Bedürfnisse bestmöglich zu verstehen und umzusetzen. Neben der klassischen Steuerberatung haben wir uns auf Fachgebiete wie Sa

nierungs- und Insolvenzberatung, Erbschaftssteuererklärungen sowie die Beratung von Heilberufen spezialisiert. Damit bieten wir unseren Mandanten auch in komplexen und herausfordernden Situationen eine fundierte und ganzheitliche Unterstützung. Unser breites Leistungsspektrum bietet auch unserem Team die Chance, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln, spezialisierte Fachkenntnisse zu vertiefen und in unterschiedlichen steuerlichen Bereichen zu wachsen.

Die Schuldenuhr steht nicht still! Nötig oder ein Bürde?
14/03/2026

Die Schuldenuhr steht nicht still! Nötig oder ein Bürde?

Steuerfalle Modernisierungskosten! Wie gehst du am besten vor?➡⚖
12/03/2026

Steuerfalle Modernisierungskosten! Wie gehst du am besten vor?➡⚖

Achtsamkeit! Wie sehr achtest du auf dich? 🔋
09/03/2026

Achtsamkeit! Wie sehr achtest du auf dich? 🔋

Heute feiern wir die Stärke, den Mut und die Vielfalt von Frauen. Auf alle Frauen, die ihren Weg gehen, andere inspirier...
08/03/2026

Heute feiern wir die Stärke, den Mut und die Vielfalt von Frauen. Auf alle Frauen, die ihren Weg gehen, andere inspirieren und jeden Tag Großartiges leisten. ✨Gemeinsam stark.

Lass dich von diesen staatlichen Förderungen elektrisieren!🚘🔋
06/03/2026

Lass dich von diesen staatlichen Förderungen elektrisieren!🚘🔋

Parken kann so schön sein! So kannst du dein Parkplatzmiete absetzen.🅿😎
04/03/2026

Parken kann so schön sein! So kannst du dein Parkplatzmiete absetzen.🅿😎

Die Steuertermine für März!📆
02/03/2026

Die Steuertermine für März!📆

🚗🚴‍♀️ Gute Nachrichten für Pendler ab 2026!Kurz vor Jahresende hat der Gesetzgeber die Entfernungspauschale verbessert:A...
28/01/2026

🚗🚴‍♀️ Gute Nachrichten für Pendler ab 2026!

Kurz vor Jahresende hat der Gesetzgeber die Entfernungspauschale verbessert:
Ab dem 01.01.2026 können 0,38 € pro Entfernungskilometer bereits ab dem 1. Kilometer geltend gemacht werden.

🔹 Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, egal ob Auto, Bahn, Bus, Fahrrad, E-Scooter oder zu Fuß.
🔹 Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
🔹 Eine längere Strecke wird anerkannt, wenn sie nachweislich verkehrsgünstiger ist (z. B. wegen Stau oder Baustellen).

📌 Beispiel:
Bei 10 km Entfernung und 220 Arbeitstagen ergibt sich eine steuerliche Entlastung von 176 € pro Jahr gegenüber der bisherigen Regelung.

👉 Unser Tipp: Belege und Hinweise zu abweichenden Fahrstrecken gut aufbewahren, das kann sich lohnen.

Bei Fragen rund um Werbungskosten oder Ihre Steuererklärung sprechen Sie uns gern an.
Nehlert & Weidner Steuerberaterinnen

🔍 Zahl des Monats: Steuerfahndung 202434.247 erledigte Fälle bundesweit, eine aktuelle Statistik des Bundesfinanzministe...
25/01/2026

🔍 Zahl des Monats: Steuerfahndung 2024

34.247 erledigte Fälle bundesweit, eine aktuelle Statistik des Bundesfinanzministeriums zeigt, wie konsequent Steuerstraftaten verfolgt werden.

💶 Mehrsteuern in Milliardenhöhe, empfindliche Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen machen deutlich:
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt.

⚠️ Wichtig zu wissen:
Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur möglich, solange die Tat noch nicht entdeckt ist – und sie muss vollständig und korrekt erfolgen.

👉 Bei Unsicherheiten gilt: frühzeitig beraten lassen.
Wir unterstützen Sie gern, vertraulich und professionell.

📄 Neues zur E-Rechnung Vorsicht vor teuren Fehlern!Die E-Rechnung wird im B2B-Bereich seit 2025 stufenweise Pflicht. Was...
24/01/2026

📄 Neues zur E-Rechnung Vorsicht vor teuren Fehlern!

Die E-Rechnung wird im B2B-Bereich seit 2025 stufenweise Pflicht. Was viele unterschätzen:
Fehler in E-Rechnungen können den Vorsteuerabzug kosten.

🔹 Stufe 1 (seit 01.01.2025):
Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können, ein E-Mail-Postfach reicht.
Papierrechnungen dürfen noch bis 31.12.2026 versendet werden.

🔹 Stufe 2 (ab 01.01.2027):
Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen im B2B-Bereich verpflichtend E-Rechnungen versenden.

🔹 Stufe 3 (ab 01.01.2028):
Dann gilt die Pflicht grundsätzlich für alle Unternehmen (Ausnahme: Kleinunternehmer).

⚠️ Besonders wichtig für Rechnungsempfänger:

Formatfehler (z. B. nicht maschinenlesbar)

Geschäftsregel- oder Inhaltsfehler (z. B. falsche Steuerbeträge, fehlende Pflichtangaben)

können künftig dazu führen, dass der Vorsteuerabzug verloren geht, wenn Rechnungen nicht korrigiert werden.

👉 Unser Tipp:
E-Rechnungen immer technisch validieren und inhaltlich prüfen.

Hast du Fragen zur E-Rechnung oder möchtest wissen, ob dein Unternehmen gut vorbereitet ist?
Sprich uns gern an, wir unterstützen dich.

🚗 Erstaunliche Gerichtsurteile: Oldtimer sind keine ImmobilienNicht nur Immobilien können an Wert gewinnen, das dachte s...
21/01/2026

🚗 Erstaunliche Gerichtsurteile: Oldtimer sind keine Immobilien

Nicht nur Immobilien können an Wert gewinnen, das dachte sich auch eine Immobilienverwaltungsgesellschaft und investierte einen Teil ihres Vermögens in zwei Oldtimer.

Die Idee:
👉 Oldtimer als reine Kapitalanlage
👉 Teil der steuerlich begünstigten Vermögensverwaltung
👉 Erweiterte Grundstückskürzung inklusive

Der Bundesfinanzhof (BFH) sah das allerdings anders:
Das Halten von Oldtimern zur Wertsteigerung gilt als schädliche Nebentätigkeit und gehört nicht zur zulässigen Tätigkeit eines Grundstücksunternehmens.

❌ Die Folge:
Die erweiterte Gewerbeertrags- bzw. Grundstückskürzung ging verloren und damit eine erhebliche steuerliche Vergünstigung.

📌 Merke:
Für die erweiterte Grundstückskürzung zählt ausschließlich die reine Immobilienverwaltung.
Mobilien auch wenn sie glänzen haben dort keinen Platz.

💡 Praxistipp:
Steuerlich günstiger wäre es gewesen, die Oldtimer im Privatvermögen der Gesellschafter zu halten. Dort wäre ein Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist sogar steuerfrei möglich gewesen.

👉 Vor größeren Investitionsentscheidungen lohnt sich der Gang zum Steuerberater.

Adresse

Lindenbühl 24
Mühlhausen
99974

Öffnungszeiten

Montag 07:00 - 17:00
Dienstag 07:00 - 17:00
Mittwoch 07:00 - 17:00
Donnerstag 07:00 - 17:00
Freitag 07:00 - 12:00

Telefon

03601 40136

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