01/06/2026
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines Selbständigen mit Einnahme-Überschuss-Rechnung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der Bundesfinanzhof konkretisiert, dass diese Kosten einzeln und zeitnah aufgezeichnet werden müssen. Eine bloße Belegsammlung oder Zusammenfassung in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht nicht aus. Die Verletzung der Aufzeichnungspflichten führt zum Ausschluss des Betriebsausgabenabzugs.
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines Selbständigen, der seinen Gewinn mithilfe einer Einnahme-Überschuss-Rechnung