24/07/2026
Renovierungskosten des Mieters können beim Vermieter steuerpflichtige Einnahmen auslösen – wenn sie mit der Miete verrechnet werden.
Das zeigt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg.
Im konkreten Fall renovierte der Mieter eine renovierungsbedürftige Immobilie auf eigene Kosten. Die nachgewiesenen Renovierungs- und Umbaukosten durfte er mit der Kaltmiete verrechnen.
Das steuerliche Risiko für den Vermieter:
• Zahlt der Mieter Kosten, die dem Vermieter zuzurechnen sind, kann dies als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung gelten.
• Der Zufluss erfolgt grundsätzlich mit der Zahlung durch den Mieter – auch wenn kein Geld direkt auf dem Konto des Vermieters eingeht.
• Die Aufwendungen können zugleich Werbungskosten sein, müssen aber korrekt nachgewiesen und erklärt werden.
• Fehlen ausreichende Nachweise, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen.
Für Vermieter sind Mietverträge mit Renovierungs- oder Verrechnungsklauseln deshalb steuerlich besonders sensibel.
Unser Fazit:
Klare Vertragsregelungen und eine vollständige Dokumentation der tatsächlichen Kosten sind entscheidend.
Haben Sie ähnliche Klauseln in Ihren Mietverträgen? Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Prüfung und korrekten Deklaration.