Lohnsteuerhilfeverein HILO Hilfe in Lohnsteuerfragen e.V.

Lohnsteuerhilfeverein HILO Hilfe in Lohnsteuerfragen e.V. Mit rund 650 Beratungsstellen in allen Bundesländern zählen wir zu den großen Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland.

Minijobs: Befreiung von Abgaben zur Rentenversicherung einmalig widerrufbarMünchen  -  Arbeitnehmer, die eine geringfügi...
24/07/2026

Minijobs: Befreiung von Abgaben zur Rentenversicherung einmalig widerrufbar

München - Arbeitnehmer, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, unterliegen nach bisherigem Recht grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Sie können sich allerdings hiervon befreien lassen. Ein späterer Wechsel zurück in die Versicherungspflicht im gleichen Beschäftigungsverhältnis war bisher nicht möglich.

Nach einer Gesetzesänderung können Beschäftigte seit dem 01.07.2026 eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (einmalig) wieder rückgängig machen (gl. § 6 Abs. 1b und Abs. 6 Sozialgesetzbuch VI i. d. F. des SGB VI-Anpassungsgesetzes (BGBl 2025 I Nr. 355). Sie sind dann wieder rentenversicherungspflichtig und zahlen ab dem Folgemonat den Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung von 3,6 % (bei Beschäftigung in Privathaushalten von 13,6 %).

Mit dem Eintritt in die Rentenversicherungspflicht erwirbt der Arbeitnehmer Pflichtbeitragszeiten. Das be­einflusst z. B. die Erfüllung verschiedener Wartezeiten, den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, den Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung sowie die Berücksichtigung des Arbeitsentgelts in voller Höhe bei der Berechnung der Rente und einiges mehr.

Der Widerruf der Befreiung wirkt nur für die Zukunft und muss beim Arbeitgeber beantragt werden.

Zu beachten ist, dass eine erneute Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses danach nicht mehr möglich ist.

Sie sind unsicher, was in Ihrem Fall zu tun ist? Sie wollen sich beraten lassen?

Hilfe bei der Steuererklärung bieten Experten des Lohnsteuerhilfevereins HILO e.V. Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern und Pensionären für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Die örtlichen Beratungsstellen bundesweit finden Sie hier:
https://www.hilo.de/beratungsstellen/

Betriebliche Altersvorsorge: Keine Steuervorteile bei Kapitalauszahlung aus Direktversicherungen und Co. Berlin (BVL)  -...
17/07/2026

Betriebliche Altersvorsorge: Keine Steuervorteile bei Kapitalauszahlung aus Direktversicherungen und Co.

Berlin (BVL) - Fast 21 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfügen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) über eine betriebliche Altersvorsorge. „Wollen sie sich im Ruhestand das angesparte Kapital auf einmal auszahlen lassen, sollten sie die steuerlichen Folgen genau kennen, um nicht in eine teure Steuerfalle zu tappen“, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Wer sich statt einer monatlichen Betriebsrente für eine Kapitalauszahlung aus einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds entscheidet, muss häufig mit einer erheblichen Steuerbelastung rechnen: Die Kapitalauszahlung zählt in voller Höhe zum steuerpflichtigen Einkommen des betreffenden Jahres. Dadurch kann der persönliche Steuersatz steigen.
Dies hat der münchener Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Urteilen final entscheiden (Az. X R 25/23 und Az. X R 28/23). Auch die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidungen blieb erfolglos. Das karlsruher Bundesverfassungsgericht hat sie nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 2 BvR 372/26).

Unterschiedliche Maßstäbe vom BFH akzeptiert: Grundsätzlich gilt bei der betrieblichen Altersvorsorge: Wurden die Beiträge während der Ansparphase aus dem bereits versteuerten Einkommen bezahlt, bleibt die spätere Kapitalauszahlung in der Regel steuerfrei. Waren die Beiträge bei Einzahlung hingegen steuerfrei – wie bei den heute üblichen Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 EStG –, gehört die spätere Kapitalleistung in voller Höhe zu den steuerpflichtigen Einkünften.
Lässt sich ein Versicherter seine Direktversicherung als Einmalbetrag auszahlen, ist der komplette Betrag als sonstige Einkünfte (nach § 22 Nr. 5 EStG) zu versteuern. Viele Steuerexperten vertreten die Auffassung, dass hier – wie bei einer klassischen Abfindung im Berufsleben – zumindest die Steuerermäßigung nach der sogenannten Fünftelregel greifen müsste. Denn alle Leistungen beruhen auf einer über viele Jahre aufgebauten betrieblichen Altersversorgung. Der Bundesfinanzhof hat das jedoch abgelehnt. Nach seiner Auffassung ist die Fünftelregel bei Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds nicht anwendbar.
Während Direktversicherungen leer ausgehen, können Empfänger von Auszahlungen aus Direktzusagen oder Unterstützungskassen unter bestimmten Voraussetzungen von der Fünftelregel profitieren, weil diese Leistungen steuerlich als Arbeitslohn zählen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Leistungen des Versorgungswerks VBLU.

Vor Auszahlung steuerliche Folgen checken: Viele Beschäftigte haben ihre betriebliche Altersversorgung vor 20 oder 30 Jahren abgeschlossen. Wer heute eine kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge auflösen möchte, sollte zwingend vorab ausrechnen (lassen), wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt. Wichtig ist auch, als gesetzlich Krankenversicherter die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Blick zu haben. Auf Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung können ebenso wie auf monatliche Betriebsrenten Beiträge anfallen.

Sie sind unsicher, was in Ihrem Fall zu tun ist? Sie wollen sich beraten lassen?

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Steuerprofis gesucht.Helfen Sie mit Rat und Tat Menschen bei ihrer Steuererklärung! Kommen auch Sie zu uns! Nutzen Sie I...
13/07/2026

Steuerprofis gesucht.

Helfen Sie mit Rat und Tat Menschen bei ihrer Steuererklärung! Kommen auch Sie zu uns! Nutzen Sie Ihr Know-how als Steuerprofi haupt- oder nebenberuflich. Und leiten Sie selbstständig Ihre eigene Beratungsstelle.

Mehr erfahren: https://www.hilo.de/karriere/

Steuerberatung gesucht? So steigen Ihre ChancenMünchen  -  Keine Lust, selbstständig die Steuererklärung zu erstellen? O...
10/07/2026

Steuerberatung gesucht? So steigen Ihre Chancen

München - Keine Lust, selbstständig die Steuererklärung zu erstellen? Oder scheitert es womöglich am fehlenden Know-how? Die Suche nach professioneller Unterstützung kann sich zäh gestalten. Diese Tipps helfen.

Vorweg: Unterlagen gut vorbereitet? Das kann Ihre Chancen auf ein Mandat in einem Lohnsteuerhilfeverein verbessern.

1. Frühzeitig aktiv werden: Wer erst „im letzten Moment“ vor Ablauf einer Frist einen Berater sucht, hat meist schlechte Karten. Viele Beratungsstellen planen ihre Kapazitäten langfristig.

2. Strukturierten Erstkontakt aufnehmen: Berater bevorzugen häufig Interessenten, die ihre Unterlagen bereits geordnet haben und den eigenen Fall klar beschreiben können. Wer direkt mitteilt, ob es sich etwa um eine einfache Arbeitnehmer-Steuererklärung, Vermietungseinkünfte oder eine selbstständige Tätigkeit handelt, erleichtert die Einschätzung.

3. Suchradius erweitern: Hilfreich kann sein, nicht nur in Großstädten zu suchen. Hilfevereine im Umland verfügen teilweise noch über freie Kapazitäten. Zudem setzen immer mehr auf digitale Betreuung und arbeiten bundesweit.

4. Persönliche Empfehlungen nutzen: Fragen Sie Ihre Bekannten oder Verwandten, wer für sie die Steuererklärung erstellt. Fragen Sie mit Verweis auf einen persönlichen Kontakt an, kann das Türen öffnen.

Sie wollen sich helfen lassen? Der Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. berät für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag und prüft auch den Steuerbescheid.

Professionelle Hilfe bei ihrer Steuererklärung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner bundesweit hier:https://www.hilo.de/beratungsstellen/

Nepper, Schlepper, Bauernfänger - Vermeintliche E-Mail des "ELSTER Bundesfinanzamts"München (hilo)  - Wieder einmal hat ...
06/07/2026

Nepper, Schlepper, Bauernfänger - Vermeintliche E-Mail des "ELSTER Bundesfinanzamts"

München (hilo) - Wieder einmal hat uns eine dubiose E-Mail-Benachrichtigung erreicht. Diese stammt angeblich vom "ELSTER Bundesfinanzamt". Schon die Absenderadresse [email protected]" rel="ugc" target="_blank">[email protected] verriet, dass hier wieder einmal Gauner am Werk sind.

Betreff: Ihr Steuerguthaben in Höhe von 632,80 €

Wichtige Mitteilung: Erstattung zu Ihren Gunsten.

Sehr geehrte(r) [email protected]

wir möchten Sie darüber informieren, dass nach der Prüfung Ihrer Steuererklärung für das vergangene Kalenderjahr ein Guthaben zu Ihren Gunsten festgestellt wurde.

Erstattungsbetrag: 632,80 €

Aufgrund von veralteten oder unvollständigen Stammdaten in unserem System konnte die Auszahlung bisher leider nicht automatisch auf Ihr hinterlegtes Bankkonto durchgeführt werden.

Bitte bestätigen Sie Ihre Identität und aktualisieren Sie Ihre Auszahlungsdaten über unser sicheres ELSTER-Portal, um die sofortige Überweisung zu veranlassen.

Jetzt Auszahlung anfordern (hier war ein Link).

Wichtiger Hinweis: Bitte aktualisieren Sie Ihre Daten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser E-Mail. Bei Überschreiten dieser Frist kann sich die Auszahlung erheblich verzögern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundeszentralamt für Steuern
ELSTER – Ihr Online-Finanzamt

Bitte fallen Sie nicht auf solche Betrugsversuche herein. Klicken Sie niemals auf derartige Links oder geben gar Ihre Daten ein. Die E-Mail bitte umgehend löschen.

Unser Tipp: Sie sind unsicher, was in Ihrem Fall zu tun ist?

Hilfe bei der Steuererklärung bieten Experten des Lohnsteuerhilfevereins HILO e.V. Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern und Pensionären für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Die örtlichen Beratungsstellen bundesweit finden Sie hier:
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Achtung Falle: Nutzung des Privat-PKW trotz FirmenwagenüberlassungMünchen (BFH)  -  Die Aufwendungen für beruflich veran...
26/06/2026

Achtung Falle: Nutzung des Privat-PKW trotz Firmenwagenüberlassung

München (BFH) - Die Aufwendungen für beruflich veranlasste Fahrten können regelmäßig in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Wahl des Verkehrsmittels ist dabei grundsätzlich freigestellt. Das Finanzgericht Niedersachsen (Urt. v. 18.09.2024 9 K 183/23 - EFG 2025 S. 1067) hatte daher die Aufwendungen für den privaten PKW für berufliche Fahrten auch dann als Werbungskosten anerkannt, wenn ein Firmenwagen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde, der im Streitfall aber durch die Ehefrau genutzt wurde.

Der Bundesfinanzhof hat dieser Auffassung widersprochen (BFH-Urteil vom 21.01.2026 VI R 30/24). Werbungskosten sind bei einer privaten Mitveranlassung nicht mehr abzugsfähig, wenn sie unangemessen sind. Eine solche unangemessene Mitveranlassung liegt vor, wenn der vom Arbeitgeber überlassene PKW nicht für betriebliche Fahrten verwendet, sondern - aufgrund einer privaten Entscheidung - der Ehefrau überlassen wird und stattdessen ein privater PKW für berufliche Fahrten genutzt wird. Eigene Fahrtkosten sind insoweit für die beruflichen Fahrten nur aufgrund dieser privaten Entscheidung angefallen. Die Aufwendungen für den privaten PKW sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

Sie sind unsicher, was in Ihrem Fall zu tun ist?

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20 € geschenkt: Bonus für Rentner, Alleinerziehende und Azubis*.Sparen Sie sich die Aufnahmegebühr von 20 €. Einfach Gut...
22/06/2026

20 € geschenkt: Bonus für Rentner, Alleinerziehende und Azubis*.

Sparen Sie sich die Aufnahmegebühr von 20 €. Einfach Gutschein ausdrucken und in die HILO-Beratungsstelle mitbringen.

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Ab 09/2026: Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine für viel mehr Steuerpflichtige offen!Berlin (bvl)  -  Deutlich mehr Ar...
19/06/2026

Ab 09/2026: Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine für viel mehr Steuerpflichtige offen!

Berlin (bvl) - Deutlich mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner können künftig ihre Steuererklärung kostengünstig von Profis erstellen lassen. Ab September 2026 dürfen Lohnsteuerhilfevereine auch diejenigen steuerlich beraten, deren Nebeneinkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen die bisher zulässige Grenze überschritten haben.

Diese Hürde ist passé. Wie viel Geld mit der Vermietung neben dem Gehalt, der Rente oder Pension erzielt wird, spielt keine Rolle mehr, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) die erweiterte Beratungsbefugnis durch die neuen Regeln im Steuerberatungsgesetz.

Begrenzung für Einnahmen aus der Vermietung ab September 2026 aufgehoben: Bislang galt eine starre Grenze für Nebeneinkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften – zu denen beispielsweise auch Kryptogewinne gehören. Lohnsteuerhilfevereine durften nur beraten, wenn diese Einnahmen insgesamt nicht mehr als 18.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 36.000 Euro (Zusammenveranlagung) im Jahr betrugen.
In der Vergangenheit mussten Lohnsteuerhilfevereine oft Mitglieder, insbesondere in Ballungsgebieten, abweisen, weil ihre Einnahmen allein durch die Vermietung einer einzigen Wohnung zu hoch waren. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zählen nicht nur die Kaltmiete, sondern auch umgelegte Betriebs- und Nebenkosten zu den angerechneten Einnahmen (BFH, Az. IX R 69/98).
Diese Einnahmegrenzen entfallen nun! Ab September können sich Berufstätige und Pensionäre unabhängig von der Höhe ihrer Mieteinnahmen von Lohnsteuerhilfevereinen beraten lassen. Weiterhin ausgeschlossen bleibt jedoch die Beratung bei selbständigen Nebentätigkeiten. Ausnahmen gelten lediglich für ehrenamtliche Tätigkeiten oder Einnahmen als Übungsleiter bis zur Höhe des Steuerfreibetrags.

Beratung für sozial gestaffelte Mitgliedsbeiträge: Das Bundesministerium der Finanzen schätzt, dass von dieser Vereinfachung zusätzlich rund 35.500 Steuerpflichtige profitieren werden. Gerade bei Mieteinnahmen, privaten Verkäufen einer Immobilie oder Kryptogewinnen gelten komplexe steuerliche Regeln. Übernimmt ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, sind die Kosten moderat. Die Vereine dürfen nicht gewinnorientiert arbeiten. Zudem ist der jährliche Mitgliedsbeitrag sozial gestaffelt und beträgt in der Regel zwischen 50 und 400 Euro.
Damit sind für das gesamte Jahr steuerliche Beratung und zahlreiche weitere Leistungen abgedeckt – seien es Tipps zum Steuern sparen, zur optimalen Steuerklasse oder zur Riester-Zulage. Zudem wird der Steuerbescheid geprüft und wenn nötig, Einspruch eingelegt.

Hilfe bei der Steuererklärung bieten Experten des Lohnsteuerhilfevereins HILO e.V. Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern und Pensionären für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Die örtlichen Beratungsstellen bundesweit finden Sie hier:
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Ihr eigenes Business von Zuhause aus.Nutzen Sie Ihre Chancen in einem Wachstumsmarkt. Werden Sie Beratungsstellenleiter ...
15/06/2026

Ihr eigenes Business von Zuhause aus.

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