Lohnsteuerhilfeverein HILO Hilfe in Lohnsteuerfragen e.V.

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Mit Aktivrente dazuverdienen: Rechnung zeigt, was netto vom Extra-Einkommen bleibtBerlin (BVL)  – 2.000 Euro steuerfrei ...
04/09/2026

Mit Aktivrente dazuverdienen: Rechnung zeigt, was netto vom Extra-Einkommen bleibt

Berlin (BVL) – 2.000 Euro steuerfrei im Monat – das klingt nach einem echten Gewinn für Rentnerinnen und Rentner, die weiterarbeiten wollen. Seit Januar 2026 macht die sogenannte Aktivrente genau das möglich. Doch der Bundeverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) stellt fest: „Ganz ohne Abzüge landet das Geld nicht auf dem Konto.“

Die Aktivrente befreit Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, von der Einkommensteuer. Dies gilt bis zu 2.000 Euro monatlichem Arbeitslohn. Was viele übersehen: Kranken- und Pflegeversicherung greifen trotzdem zu. Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) rechnet vor: „Von den 2.000 Euro gehen für kinderlose Aktivrentner jeden Monat 175 Euro für die Krankenversicherung und weitere 48 Euro für die Pflegeversicherung ab.“ Am Ende bleiben rund 1.777 Euro netto – je nach Krankenkasse und Kinderzahl kann der Betrag variieren. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen hingegen nicht an.

Freibetrag der Aktivrente kann nicht aufgespart werden: Wer in einem Monat weniger als 2.000 Euro verdient, kann den ungenutzten Teil des Freibetrags nicht auf den nächsten Monat übertragen; nicht ausgeschöpfte Beträge können nicht vor- oder zurückgetragen werden. Das gilt auch für Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Wer in einem Monat mehr als 2.000 Euro verdient, zahlt nur auf den darüberliegenden Teil Steuern – der Freibetrag bleibt erhalten.

Wer bereits vor 2026 neben der Rente gearbeitet hat und vom Finanzamt Einkommensteuer-vorauszahlungen festgesetzt bekam, sollte aktiv werden. Die Finanzämter passen den Bescheid nicht automatisch an die neue Aktivrentenregelung an. Wer keinen neuen Bescheid beantragt, zahlt womöglich zu viel – und bekommt das Geld erst 2027 mit der Steuererklärung zurück. Wer dagegen jetzt einen Antrag stellt, profitiert schon bei den nächsten quartalsweisen Vorauszahlungen.

Nicht alle Berufsgruppen können die Aktivrente beantragen: Die Aktivrente gilt nur für sozial-versicherungspflichtig Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben – für Jahrgänge ab 1964 ist das mit 67 Jahren der Fall. Selbstständige, Beamte, Land- und Forstwirte sowie Minijobber sind von den Vorzügen der Aktivrente ausgeschlossen.

Auch lässt sich der Freibetrag nicht auf mehrere Arbeitsverhältnisse aufteilen – er gilt nur für ein einziges sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis pro Monat. Wer mehr als 2.000 Euro im Monat verdient, zahlt auf den überschießenden Betrag normale Lohnsteuer. Die Altersrente selbst bleibt von der Aktivrente unberührt und wird weiterhin nach den bisherigen Regeln besteuert.

Sie sind unsicher, was in Ihrem Fall zu tun ist? Sie wollen sich beraten lassen?
Hilfe bei der Steuererklärung bieten Experten des Lohnsteuerhilfevereins HILO e.V. Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern und Pensionären für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Die örtlichen Beratungsstellen bundesweit finden Sie hier: https://www.hilo.de/beratungsstellen/

Freiwilliger Wehrdienst: Zuschüsse für Führerschein sichernBerlin (BVL)  - Wussten Sie, dass Sie als freiwillig Wehrdien...
28/08/2026

Freiwilliger Wehrdienst: Zuschüsse für Führerschein sichern

Berlin (BVL) - Wussten Sie, dass Sie als freiwillig Wehrdienstleistender von Ihrem Dienstherrn Zuschüsse zum Führerschein erhalten können? Und zwar entweder bis zu 3.500 Euro für die Pkw-Fahrerlaubnis oder bis zu 5.000 Euro für die des Lkw (C oder C1). „Die Zuschüsse und deren Steuerfreiheit wurden eingeführt, um den neuen Wehrdienst für Interessierte attraktiver zu machen“, rät der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Seit 2026 haben freiwillig Wehrdienstleistende einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für den Führerschein bis zu den genannten Höhen. Voraussetzung ist laut BVL, dass die Kosten tatsächlich für die Erlangung der Fahrerlaubnis entstanden und nicht anderweitig erstattet oder bezuschusst worden sind. Zudem müssen sich freiwillig Wehrdienstleistende für einen durchgehenden Wehrdienst von 12 Monaten verpflichtet haben. Wichtig zudem: Die Prüfung muss bestanden werden.

Unbedingt Belege sammeln: Den Zuschuss beantragen Begünstigte direkt bei ihrem Dienstherrn. Das Erlangen des Pkw-Führerscheins muss dabei bis zu 12 Monate vor Antritt oder bis zu 12 Monate nach Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes liegen. Für den Erwerb des Lkw-Führerscheins bleiben nach Beendigung des Wehrdienstes bis zu 36 Monate Zeit. Bezuschusst wird allerdings entweder der Pkw- oder der Lkw-Führerschein, nicht beide.

Der BVL rät, diese Fristen unbedingt im Auge zu behalten. Insbesondere junge Erwachsene, die sich noch nicht endgültig für oder gegen den freiwilligen Wehrdienst entschieden haben, sollten vorsorglich sämtliche Belege sammeln, die beim Erwerb einer der beiden Führerscheine angefallen sind. Nur so haben sie später überhaupt die Chance, sich die Kosten erstatten zu lassen.

Noch Fragen? Hilfe bei der Steuererklärung bieten Experten des Lohnsteuerhilfevereins HILO e.V. Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern und Pensionären für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Die örtlichen Beratungsstellen bundesweit finden Sie hier: https://www.hilo.de/beratungsstellen/

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25/08/2026

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Pech gehabtLeipzig (sw)  -  Ehegatten können regelmäßig im Jahr der Heirat für das ganze Jahr zur Einkommensteuer zusamm...
21/08/2026

Pech gehabt

Leipzig (sw) - Ehegatten können regelmäßig im Jahr der Heirat für das ganze Jahr zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden und damit den regelmäßig günstigeren Splitting-Tarif in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn die Ehe erst am Ende des Jahres geschlossen wird, denn es reicht aus, wenn die Ehegatten im Kalenderjahr nicht dauernd getrennt gelebt haben (vgl. § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG). Ein Tag in dem Jahr, in dem eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft bestanden hat, ist also ausreichend. Eine gemeinsame Wohnung ist dabei ein starkes Indiz für das Vorliegen dieser Voraussetzung.

Die Zusammenveranlagung ist wegen des Splitting-Tarifs regelmäßig die günstigste steuerliche Variante für Ehegatten. Sofern mindestens ein Kind vorhanden ist, entfällt dann allerdings die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende i. H. von 4.260 Euro pro Jahr in Anspruch zu nehmen. Um diesen Freibetrag zu erhalten, hatte ein Paar, welches im Dezember geheiratet hatte, dem Finanzamt dargestellt, dass es im Dezember lediglich für die Hochzeitsfeier und die anschließende Hochzeitsreise zusammen gewesen sei, aber z. B. keine gemeinsame Wohnung unterhalten habe. Nachdem sich der steuerliche Vorteil des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende als geringer herausgestellt hatte als der Splitting-Vorteil, beantragten die Ehegatten doch noch die Zusammenveranlagung.

Dabei hat nun das Ehepaar die Rechnung ohne das Finanzgericht Sachsen in Leipzig gemacht. Das hat daraufhin entschieden, dass die Zusammenveranlagung in diesem Fall nicht in Betracht kommt, weil allein eine Hochzeitsfeier und eine gemeinsame Reise das dauernde Getrennt leben nicht beenden. Entscheidendes Merkmal für ein Zusammenleben sei das Innehaben einer gemeinsamen Wohnung, was hier nach eigener Aussage der Ehegatten nicht gegeben war.

Pech gehabt!
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10/08/2026

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Steuererklärung: Bundesfinanzministerium klärt Wohnsitzwechsel-RegelnBerlin (BMF)  -  Ein Umzug im Jahr führt zu keiner ...
31/07/2026

Steuererklärung: Bundesfinanzministerium klärt Wohnsitzwechsel-Regeln

Berlin (BMF) - Ein Umzug im Jahr führt zu keiner Aufteilung der Steuererklärung. Zuständig ist das Finanzamt am neuen Wohnort zum Zeitpunkt der Abgabe.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 26. Juli 2026 offizielle Details zur steuerlichen Behandlung von Wohnsitzwechseln innerhalb eines Kalenderjahres bekannt gegeben: Ein Umzug führt nicht zu einer Aufteilung der Steuererklärung auf verschiedene Behörden. Stattdessen ist für das gesamte Jahr eine einzige Steuererklärung einzureichen. Für die Bearbeitung ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Abgabe seinen aktuellen Wohnsitz hat.

Klare Regeln für den Zuständigkeitswechsel der Finanzbehörden: Die Klarstellung des Ministeriums basiert auf den Vorgaben des Portals ELSTER. Demnach müssen Steuerpflichtige bei einem Umzug im Online-System ihre aktuelle Adresse sowie, falls zutreffend, das bisherige Finanzamt und die alte Steuernummer angeben. Diese Daten seien notwendig, um den reibungslosen Übergang der Akten zwischen den Behörden zu gewährleisten.
Hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit differenziert das BMF zwischen den Umzugsgründen. Ein privater Wohnsitzwechsel bringe demnach keine steuerlichen Vorteile mit sich. Handelt es sich jedoch um einen beruflich veranlassten Umzug, können die entstandenen Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Bestätigung der Behörde unterstreicht, dass diese Regelungen einheitlich für alle Steuerpflichtigen gelten, die innerhalb eines Kalenderjahres ihren Wohnsitz verlegen.

Fristen und neue Funktionen im ELSTER-Portal: Zusätzlich zu den Zuständigkeitsfragen rücken aktuelle Fristen in den Fokus. Für das Steuerjahr 2025 endet die reguläre Abgabefrist am 31. Juli 2026. Wer die Erklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat hingegen bis zum 1. März 2027 Zeit. Eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung ist laut geltenden Regelungen noch bis zum 31. Dezember 2029 möglich.
Während neue Funktionen im ELSTER-Portal die Abgabe vereinfachen, fühlen sich viele Steuerzahler von der Komplexität der digitalen Formulare weiterhin überfordert.

Pflichtveranlagung und finanzielle Folgen bei Verspätung: Eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht insbesondere dann, wenn Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen den Betrag von 410 Euro überschreiten. Auch Steuerpflichtige mit den Steuerklassen 3 und 5 oder der Kombination 4 mit Faktor sind zur Abgabe angehalten.

Die Einhaltung der Fristen ist für die Betroffenen von finanzieller Bedeutung. Bei einer Verspätung droht ein Zuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro. Experten weisen darauf hin, dass eine Fristverlängerung im Bedarfsfall beantragt werden kann. Statistiken zeigen zudem, dass sich der Aufwand oft lohnt: Die durchschnittliche Steuererstattung beläuft sich auf 1.240 Euro.

Für die Erstellung der Erklärung stehen verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung. Die Unterstützung durch Lohnsteuerhilfevereine ist in der Regel günstiger als die Beauftragung eines Steuerberaters. Von der alleinigen Nutzung künstlicher Intelligenz in Steuer-Apps wird abgeraten; diese – so das BMF - könne zwar hilfreich sein, sei jedoch nicht als ausschließliche Grundlage für die Steuererklärung geeignet.

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27/07/2026

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Minijobs: Befreiung von Abgaben zur Rentenversicherung einmalig widerrufbarMünchen  -  Arbeitnehmer, die eine geringfügi...
24/07/2026

Minijobs: Befreiung von Abgaben zur Rentenversicherung einmalig widerrufbar

München - Arbeitnehmer, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, unterliegen nach bisherigem Recht grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Sie können sich allerdings hiervon befreien lassen. Ein späterer Wechsel zurück in die Versicherungspflicht im gleichen Beschäftigungsverhältnis war bisher nicht möglich.

Nach einer Gesetzesänderung können Beschäftigte seit dem 01.07.2026 eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (einmalig) wieder rückgängig machen (gl. § 6 Abs. 1b und Abs. 6 Sozialgesetzbuch VI i. d. F. des SGB VI-Anpassungsgesetzes (BGBl 2025 I Nr. 355). Sie sind dann wieder rentenversicherungspflichtig und zahlen ab dem Folgemonat den Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung von 3,6 % (bei Beschäftigung in Privathaushalten von 13,6 %).

Mit dem Eintritt in die Rentenversicherungspflicht erwirbt der Arbeitnehmer Pflichtbeitragszeiten. Das be­einflusst z. B. die Erfüllung verschiedener Wartezeiten, den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, den Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung sowie die Berücksichtigung des Arbeitsentgelts in voller Höhe bei der Berechnung der Rente und einiges mehr.

Der Widerruf der Befreiung wirkt nur für die Zukunft und muss beim Arbeitgeber beantragt werden.

Zu beachten ist, dass eine erneute Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses danach nicht mehr möglich ist.

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Betriebliche Altersvorsorge: Keine Steuervorteile bei Kapitalauszahlung aus Direktversicherungen und Co. Berlin (BVL)  -...
17/07/2026

Betriebliche Altersvorsorge: Keine Steuervorteile bei Kapitalauszahlung aus Direktversicherungen und Co.

Berlin (BVL) - Fast 21 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfügen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) über eine betriebliche Altersvorsorge. „Wollen sie sich im Ruhestand das angesparte Kapital auf einmal auszahlen lassen, sollten sie die steuerlichen Folgen genau kennen, um nicht in eine teure Steuerfalle zu tappen“, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Wer sich statt einer monatlichen Betriebsrente für eine Kapitalauszahlung aus einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds entscheidet, muss häufig mit einer erheblichen Steuerbelastung rechnen: Die Kapitalauszahlung zählt in voller Höhe zum steuerpflichtigen Einkommen des betreffenden Jahres. Dadurch kann der persönliche Steuersatz steigen.
Dies hat der münchener Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Urteilen final entscheiden (Az. X R 25/23 und Az. X R 28/23). Auch die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidungen blieb erfolglos. Das karlsruher Bundesverfassungsgericht hat sie nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 2 BvR 372/26).

Unterschiedliche Maßstäbe vom BFH akzeptiert: Grundsätzlich gilt bei der betrieblichen Altersvorsorge: Wurden die Beiträge während der Ansparphase aus dem bereits versteuerten Einkommen bezahlt, bleibt die spätere Kapitalauszahlung in der Regel steuerfrei. Waren die Beiträge bei Einzahlung hingegen steuerfrei – wie bei den heute üblichen Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 EStG –, gehört die spätere Kapitalleistung in voller Höhe zu den steuerpflichtigen Einkünften.
Lässt sich ein Versicherter seine Direktversicherung als Einmalbetrag auszahlen, ist der komplette Betrag als sonstige Einkünfte (nach § 22 Nr. 5 EStG) zu versteuern. Viele Steuerexperten vertreten die Auffassung, dass hier – wie bei einer klassischen Abfindung im Berufsleben – zumindest die Steuerermäßigung nach der sogenannten Fünftelregel greifen müsste. Denn alle Leistungen beruhen auf einer über viele Jahre aufgebauten betrieblichen Altersversorgung. Der Bundesfinanzhof hat das jedoch abgelehnt. Nach seiner Auffassung ist die Fünftelregel bei Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds nicht anwendbar.
Während Direktversicherungen leer ausgehen, können Empfänger von Auszahlungen aus Direktzusagen oder Unterstützungskassen unter bestimmten Voraussetzungen von der Fünftelregel profitieren, weil diese Leistungen steuerlich als Arbeitslohn zählen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Leistungen des Versorgungswerks VBLU.

Vor Auszahlung steuerliche Folgen checken: Viele Beschäftigte haben ihre betriebliche Altersversorgung vor 20 oder 30 Jahren abgeschlossen. Wer heute eine kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge auflösen möchte, sollte zwingend vorab ausrechnen (lassen), wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt. Wichtig ist auch, als gesetzlich Krankenversicherter die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Blick zu haben. Auf Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung können ebenso wie auf monatliche Betriebsrenten Beiträge anfallen.

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13/07/2026

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