B/S/P Rechtsanwälte Steuerberatung - Ihre Kanzlei für den Mittelstand

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Wir sind für die Mandanten da, und jederzeit für Sie erreichbar. Für die Beiträge und Tipps auf dieser Seite wird ausdrücklich keine Haftung übernommen, die Tipps und Beiträge ersetzen keine einzelfallbezogene Beratung.

25/02/2020

Wiedermal konnte die Verurteilung in guter Zusammenarbeit mit dem Kollegen RA Thomas Siebert verhindert werden - Bericht hierzu aus dem UA vom 24. Februar : A

Fast aus dem Staub gemacht
Angestellter kann Diebstahl eines wertvollen Hochdruckreinigers gerade noch verhindern / Angeklagte kommen glimpflich davon
USINGEN (sma). Ein Mann soll versucht haben, aus den Räumlichkeiten des Möbelzentrums der Taunusdienste in Usingen einen wertvollen Hochdruckreiniger zu stehlen. Das Gerät gehörte einem Angestellten, dieser konnte den mutmaßlichen Diebstahl gerade noch verhindern. Nun bei dem Prozess im Bad Homburger Amtsgericht wiesen die drei Angeklagten jegliche Schuld von sich. Er habe den Reiniger nur mit nach draußen genommen, um dort den Schlauch zu inspizieren, meinte einer der Männer, ein in Usingen lebender 26-Jähriger. Nie habe er vorgehabt, das Gerät zu stehlen. Angeklagt waren auch seine Freundin und ein 52 Jahre alter Bekannter, die beiden sollen ihm geholfen haben.

Laut Aussage des Angestellten waren die Drei an einem Mittag im Sommer 2018 in den Räumen erschienen. Sie interessierten sich für ein Bügeleisen, konnten sich mit dem Angestellten aber nicht auf einen Preis einigen. Das junge Paar lief in Richtung Ausgang, der 52-Jährige verwickelte den Angestellten in ein Gespräch über das besagte Bügeleisen. Dabei hielt er mit seinem Fuß eine Tür so auf, dass der Möbelzentrum-Mitarbeiter Teile des Raumes – und auch das junge Paar – nicht mehr sehen konnte. „Das kam mir irgendwie komisch vor“, berichtete der Angestellte bei seiner Zeugenaussage.

Argwöhnisch hatte er aus dem Fenster geblickt und zunächst mit Unglauben gesehen, wie der 26-Jährige mit seinem Hochdruckreiniger über den Hof lief. Schnell rannte er hinterher, hielt den Mann an der Grundstücksgrenze fest und brachte das Gerät zurück in Sicherheit. Das etwa 1000 Euro teure Gerät hatte er extra von zu Hause für Reinigungsarbeiten mitgebracht. „Es stand deutlich drauf, dass es mein Eigentum ist“, begründete er, warum es eigentlich hätte klar sein müssen, dass der Reiniger nicht zum Verkaufsangebot in dem Möbelzentrum gehörte.

Letztlich wurden im Gericht die Verfahren vorläufig eingestellt. Der mehrfach einschlägig vorbestrafte 52-Jährige kam ohne Auflagen davon. Das junge Paar muss jeweils 40 Stunden gemeinnützig arbeiten. Wenn die beiden das erledigt haben, ist auch für sie die Sache endgültig erledigt.

07/10/2019

Was haben wir für die Mandanten in den letzten Monaten erreicht :

Eine Steuerstrafsache in der der Mandant vor dem Schöffengericht Frankfurt/Main angeklagt wurde, konnte mit dem Ergebnis einer zweijährigen Bewährungsstrafe rechtskräftig abgeschlossen werden. Es ging um rund € 600.000,— Hinterziehungsbetrag.

Die taktische Verhandlungsführung war erfolgreich, insbesondere die Tätigkeit im Ermittlungsverfahren war ausschlaggebend für das positive Ergebnis.

Ohne Verteidigung und Beratung, wäre der Mandant zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

In einer anderen Strafsache wegen Einbruchsdiebstahl wurde der Mandant, der unter Bewährung stand, ebenfalls vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Frankfurt/Main angeklagt. Auch hier konnte durch taktisches Vorgehen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung eine Haftstrafe sowie ein Bewährungswiderruf vermieden werden.

In einer Jugendstrafsache wurde der in der ersten Instanz nicht von mir vertretene Mandant zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. In der Berufungsinstanz, die ich geführt habe, konnte ein Freispruch erreicht werden.

In einem steuerlichen Aussenprüfungsverfahren, in dem viele Probleme aufgetreten sind, konnte ein für den Mandanten gutes Ergebnis ohne Verfahren erreicht werden. Hier haben die Mitarbeiter im Steuerbüro und die Verhandlungsführung im Schlussgespräch zu dem guten Ergebnis geführt.

In diversen Ordnungswidrigkeiten wurden Freisprüche und Verfahrenseinstellungen ebenfalls durch taktische Verhandlungsführung erreicht werden.

Im Ergebnis lohnt es sich einen engagierten Anwalt aufzusuchen.

Ich bin gerne für Sie da.

07/10/2019

Angehörigen Beschäftigung !!! Alles richtig machen !!!

Ich bekomme immer wieder Fälle von Steuerberatern, bei denen die Thematik „Angehörigenbeschäftigung“ und die Thematik „Sozialversicherungspflicht von GmbH - Geschäftsführern“ schief gelaufen ist.

Zum Einen hat gerade der BGH wieder entschieden, dass der steuerliche Berater die Mandantin, im Regelfall die GmbH, auf seine fehlende Befugnis hinzuweisen hat, die Sozialversicherungspflicht für den Geschäftsführer überhaupt zu prüfen (vgl. BGH IX ZR 115/18). Leider „vergessen“ Steuerberater diesen Hinweis sehr häufig, was dann im Regelfall zu teuren Nachzahlungen für die Beteiligten führen kann. Auch der BGH führt aus, dass es sinnvoll ist einen Anwalt zu befragen.

Eine weitere Problematik sind die „Angehörigenbeschäftigungen“. Hier gilt die Vermeidung von Fehlern.

Folgende Punkte sind unbedingt zu beachten :

1. Fremdüblichkeit
2. schriftlicher Arbeits - oder Dienstvertrag
3. Gehalt darf nicht auf ein gemeinsames Konto bezahlt werden
4. Gehalt darf nicht unregelmässig, oder unpünktlich bezahlt werden
5. Das Gehalt muss angemessen sein
6. Scheidungsklausel
7. Keine Extras für die Angehörigen

Haben Sie solche Fälle, dann lassen Sie sich qualifiziert beraten, dann geht nichts schief.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verüfung.

10/12/2018

Bericht aus dem Usinger Anzeiger vom 10. Dezember - von Sabine Maurer

Deutlich „Nein“ gesagt
Zwei Jahre Bewährung wegen sexueller Belästigung
NEU-ANSPACH (sma). Wegen der sexuellen Belästigung einer heute 19-Jährigen ist ein junger Mann zu einer Geld- strafe von 900 Euro (90 Tagessätze) auf Bewährung verur- teilt worden, die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Er muss an die junge Frau ein Schmerzensgeld von 500 Euro bezahlen und zudem die Therapie wegen seiner Alkohol- krankheit und Spielsucht weiterführen.
Der 24-Jährige war mit der Frau eine Zeit lang befreundet. Die Freundschaft endete, als er mehr von ihr wollte und sie ihn deutlich abwies. Trotzdem wurde er immer wieder zu- dringlich, kam ihr viel zu nahe und versuchte sie zu küssen. Dabei sagte er immer wieder, sie würde das doch auch wol- len – was sie deutlich verneinte.
Im Januar trafen sie sich mitten in der Nacht zufällig. Sie stand vor der Tür eines Musiklokals und rauchte, als er zu ihr kam und sie schon wieder bedrängte. „Ich habe ihm sehr deutlich gesagt, dass ich das nicht will“, erzählte die 19- Jährige im Gericht. Er ließ jedoch nicht von ihr ab und meinte, er müsse sie wohl „abfüllen“, dann könne er sie rumkriegen. Sie drehte sich weg, er hielt sie grob an der Hüfte und einem Arm fest. „Ich fand es einfach widerlich“, so die junge Frau. Sie stieß ihn schließlich weg, er rief ihr noch einige unschöne Worte nach. In dem Lokal berichtete sie einem Bekannten von dem Vorfall. Dieser soll sich da-
raufhin mit dem Angeklagten geschlagen haben. Am näch- sten Tag entdeckte die 19-Jährige blaue Flecken an ihrer Hüfte, die ihr der Mann zugefügt hatte. Später kommuni- zierten die beiden via Handy miteinander. Als er sich noch nicht einmal entschuldigte, hatte sie die Nase voll. „Dieser Vorfall war einfach einer zu viel“, berichtete sie. Bei der Polizei zeigte sie ihn an.
Bei der Verhandlung sagte der Angeklagte lange Zeit nichts zu den Vorwürfen. Erst nachdem sein Anwalt ein sogenann- tes Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit dem Richter und der Amtsanwältin geführt hatte, gab er die Tat zu und entschuldigte sich bei der jungen Frau. Verurteilt wurde er wegen sexueller Belästigung, Körper- verletzung und Beleidigung. Der Richter folgte mit seinem Urteil den Anträgen von Amtsanwältin und Rechtsanwalt. Sexuelle Belästigung ist erst seit zwei Jahren eine Straftat. Als Folge der Silvesternacht 2015 in Köln ist das Strafrecht entsprechend geändert worden.

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Durch sachdienliche Verteidigungstaktik wurde ein gutes Ergebnis erreicht - Mandant zufrieden !!

10/09/2018

Mieten Stopp ???

Wie in der Presse heute zu lesen war hat die SPD folgendes vor :

Die SPD will in der Wohnungspolitik neue Wege gehen. "Wir wollen einen Mietenstopp, um die Preisspirale zu unterbrechen", heißt es in einem gemeinsamen Papier der Parteivorsitzenden Andrea Nahles und ihres Stellvertreters Thorsten Schäfer-Gümbel, der auch Spitzenkandidat bei der bevorstehenden Landtagswahl in Hessen ist.

Sollte dies Gesetz werden, dann wird der Wohnungsmarkt gar nicht mehr funktionieren, denn damit Wohnungen enstehen, muss es auch Investoren geben. Wenn aber eine investorenfeindliche Stimmung vorgegeben wird, dann werden sich Investoren nicht mehr investieren. Es wird endlich Zeit, dass die Politik wieder dazu übergeht, Investitionen in Wohnungsbau steuerlich wirksam zu fördern, damit die aufkommende Wohnraumnot gar nicht erst wirklich entstehen kann. Wenn es mehr Wohnungen gibt, dann werden auch die Mieten wieder bezahlbar. Aber leider haben wir im Bereich Miete und Mietrecht schon lange eine Art „Planwirtschaft“, und die ist für die Problematik auf dem Wohnungsmarkt verantwortlich.

10/09/2018

Adresse

Siemensstrasse 9
Neu-Anspach
61267

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 18:00
Samstag 09:00 - 18:00

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+491701895241

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