25/02/2020
Wiedermal konnte die Verurteilung in guter Zusammenarbeit mit dem Kollegen RA Thomas Siebert verhindert werden - Bericht hierzu aus dem UA vom 24. Februar : A
Fast aus dem Staub gemacht
Angestellter kann Diebstahl eines wertvollen Hochdruckreinigers gerade noch verhindern / Angeklagte kommen glimpflich davon
USINGEN (sma). Ein Mann soll versucht haben, aus den Räumlichkeiten des Möbelzentrums der Taunusdienste in Usingen einen wertvollen Hochdruckreiniger zu stehlen. Das Gerät gehörte einem Angestellten, dieser konnte den mutmaßlichen Diebstahl gerade noch verhindern. Nun bei dem Prozess im Bad Homburger Amtsgericht wiesen die drei Angeklagten jegliche Schuld von sich. Er habe den Reiniger nur mit nach draußen genommen, um dort den Schlauch zu inspizieren, meinte einer der Männer, ein in Usingen lebender 26-Jähriger. Nie habe er vorgehabt, das Gerät zu stehlen. Angeklagt waren auch seine Freundin und ein 52 Jahre alter Bekannter, die beiden sollen ihm geholfen haben.
Laut Aussage des Angestellten waren die Drei an einem Mittag im Sommer 2018 in den Räumen erschienen. Sie interessierten sich für ein Bügeleisen, konnten sich mit dem Angestellten aber nicht auf einen Preis einigen. Das junge Paar lief in Richtung Ausgang, der 52-Jährige verwickelte den Angestellten in ein Gespräch über das besagte Bügeleisen. Dabei hielt er mit seinem Fuß eine Tür so auf, dass der Möbelzentrum-Mitarbeiter Teile des Raumes – und auch das junge Paar – nicht mehr sehen konnte. „Das kam mir irgendwie komisch vor“, berichtete der Angestellte bei seiner Zeugenaussage.
Argwöhnisch hatte er aus dem Fenster geblickt und zunächst mit Unglauben gesehen, wie der 26-Jährige mit seinem Hochdruckreiniger über den Hof lief. Schnell rannte er hinterher, hielt den Mann an der Grundstücksgrenze fest und brachte das Gerät zurück in Sicherheit. Das etwa 1000 Euro teure Gerät hatte er extra von zu Hause für Reinigungsarbeiten mitgebracht. „Es stand deutlich drauf, dass es mein Eigentum ist“, begründete er, warum es eigentlich hätte klar sein müssen, dass der Reiniger nicht zum Verkaufsangebot in dem Möbelzentrum gehörte.
Letztlich wurden im Gericht die Verfahren vorläufig eingestellt. Der mehrfach einschlägig vorbestrafte 52-Jährige kam ohne Auflagen davon. Das junge Paar muss jeweils 40 Stunden gemeinnützig arbeiten. Wenn die beiden das erledigt haben, ist auch für sie die Sache endgültig erledigt.