23/07/2026
🌟 Schon gewusst? Steuersparen durch Vermietung an Angehörige!
🏠 Die verbilligte Vermietung an Angehörige ermöglicht es, Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend zu machen.
💼 Steuerliche Behandlung nach Miethöhe:
💯 Mindestens 66% der ortsüblichen Marktmiete (Warmmiete): Aufwendungen voll als Werbungskosten absetzbar.
🔍 Miete zwischen 50 % und 66 %: Ertragsprognose erforderlich.
🔢 Unter 50 %: Aufwendungen nur teilweise abzugsfähig.
📚 Juristische Anforderungen: Ein Mietvertrag muss bürgerlich-rechtlich wirksam sein und einem Fremdvergleich standhalten.
💡 Praxistipp: Bei möblierten Wohnungen ist ein marktüblicher Möblierungszuschlag anzusetzen.
📞 Überlegen Sie eine Vermietung an Angehörige? Wir beraten Sie 👉 https://www.kp-taxandlaw.com/