09/04/2026
Aktuell verschickt das Finanzamt vermehrt Steuerbescheide an Rentner, die in den vergangenen Jahren keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben.
Diese Bescheide berücksichtigen in der Regel:
Renteneinkünfte
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Was häufig nicht berücksichtigt wird:
• Schwerbehinderung
• Pflegegrade
• haushaltsnahe Dienstleistungen
Dadurch kann die festgesetzte Steuer höher ausfallen als nötig.
👉 Wichtig: Nach Erhalt des Bescheids besteht Handlungsbedarf innerhalb von 4 Wochen.
👉 Wir prüfen für Sie, ob sich die Steuerlast noch reduzieren lässt
und welche Möglichkeiten bestehen, ggf. Verspätungszuschläge herabzusetzen.
👉 Jetzt Termin zur Beratung vereinbaren!