Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V.

Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V.
Հայ-գերմանական իրավաբանական մ? Deutsch-Armenische Juristenvereinigung / Հայ-գերմանական իրավաբանական միություն

Deutsch-Armenisches  Mit der Gründung der Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. im Jahr 2017 verfolgten wir ein ze...
22/02/2026

Deutsch-Armenisches

Mit der Gründung der Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. im Jahr 2017 verfolgten wir ein zentrales Anliegen: die juristische Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis zwischen Deutschland und Armenien zu stärken. Von Beginn an gehörte die Erstellung eines Deutsch-Armenischen Rechtswörterbuchs zu den wichtigsten Zielen unseres Vereins.

Der Bedarf ergab sich aus der praktischen Erfahrung. Die Übersetzung juristischer Begriffe ist keine rein sprachliche Aufgabe. Viele sind eng mit den Strukturen und Traditionen des jeweiligen Rechtssystems verbunden. Häufig existiert im anderen Rechtsraum keine unmittelbare Entsprechung – Begriffe müssen erklärt, funktional eingeordnet und rechtlich kontextualisiert werden.

Erstmals steht ein umfassendes und systematisch aufgebautes Nachschlagewerk zur Verfügung, das die deutsche und die armenische Rechtssprache präzise miteinander verbindet. Mehr als 10.000 juristische Begriffe aus allen zentralen Rechtsgebieten – vom - und über Verwaltungs- und Verfassungsrecht bis hin zu Europa- und Völkerrecht – werden übersetzt, erläutert und kontextualisiert.

Das Werk geht über eine reine Terminübersetzung hinaus. Zahlreiche Einträge enthalten rechtliche Erläuterungen, systematische Hinweise sowie Verweise auf einschlägige Gesetzesnormen. Dadurch wird nicht nur das Wort verständlich, sondern auch seine juristische Funktion. Dies ist besonders wichtig, da viele Begriffe zwischen zwei Rechtssystemen keine inhaltlich deckungsgleiche Entsprechung haben.

Ein besonderes Merkmal ist zudem die Aufnahme von mehr als 100 lateinischen mit zweifacher Übersetzung, wodurch das historische Fundament der europäischen Rechtskultur sichtbar und für die heutige Praxis nutzbar gemacht wird.

Das Rechtswörterbuch ist das Ergebnis einer gemeinsamen Anstrengung zahlreicher Autorinnen, Autoren und Unterstützender innerhalb und außerhalb der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung e.V.

Herausgeber und Autoren:innen:
Gurgen Petrossian
Christian Mkhitaryan

Arakelyan
Anita Grigoryan
Hasmik Grigoryan
Arpi Kouyoumdjian
Martirosyan

Langjährige Mitwirkende und fachliche Unterstützer:
Ani Kanayan
Nara Samsonyan
Ashot Poghosyan

Sprachwissenschaftliche und übersetzerische Unterstützung:
Kristina Margaryan
Arewik Schwindt
Mikayel Minasyan

Ein besonderer Dank gilt außerdem der Vorsitzenden der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung e.V.,
Dr. Sarah Babaian für die kontinuierliche Begleitung des Projekts und die Koordination mit dem Verlag.

Wir danken auch Verlag Dr. Kovac GmbH für die Kooperation.

Für die Bestellung ➡️ https://www.verlagdrkovac.de/978-3-339-14224-5.htm

➡️ https://www.beck-shop.de/petrossian-mkhitaryan-deutsch-armenisches-rechtswoerterbuch/product/40725220?srsltid=AfmBOoqe7ci-izfCQC73IffNoGPmgjNj-CaH4i55btdo10aQGME6zPU-

Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. hat im Rahmen einer Initiative von Transparency International Deutschlan...
16/12/2025

Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. hat im Rahmen einer Initiative von Transparency International Deutschland e.V. eine rechtliche Stellungnahme zur drohenden Verjährung in der „Aserbaidschan-Affäre“ erarbeitet. Diese wurde an die Bundesjustizministerin sowie an die Bundestagsfraktionen von Union, SPD, Grünen und Linkspartei weitergeleitet.

➡️ https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/justizministerium-hat-noch-48-tage

Im Fokus steht eine mögliche Reform der nach §§ 78 ff. StGB.

: Im kommenden Jahr droht die Verjährung im Strafverfahren gegen A. Fischer vor dem OLG München wegen des Verdachts der Bestechlichkeit (§ 108e StGB). Das Verfahren ist Teil des größeren Komplexes rund um die „Aserbaidschan-Affäre“ und die mutmaßliche Abgeordnetenbestechung.

Bereits in diesem Jahr kam es zur vielbeachteten (noch nicht rechtskräftigen) Verurteilung des ehemaligen CSU-Abgeordneten Eduard Lintner – die erste auf Grundlage des seit 2021 reformierten § 108e StGB. Der gegen A. Fischer wurde krankheitsbedingt abgetrennt und zieht sich seit Oktober durch zahlreiche Verzögerungen und Terminverschiebungen hin.

Die fordert gemeinsam mit International: Die politische und juristische Aufarbeitung darf nicht an der Verjährung scheitern – eine solche Entwicklung wäre ein Rückschlag für den . 🇩🇪⚖️

Lesen Sie den aktuellen Fachbeitrag von RA Christian Mkhitaryan und Vahram Hovhannisyan zur gemeinsamen Erklärung vom 8....
28/08/2025

Lesen Sie den aktuellen Fachbeitrag von RA Christian Mkhitaryan und Vahram Hovhannisyan zur gemeinsamen Erklärung vom 8. August – jetzt verfügbar auf unserer Website.

Beitrag von Christian Mkhitaryan, Vahram Hovhannisyan 1. Einführung und methodischer Rahmen 1.1. Einleitung und Kontextualisierung Die vorliegende Analyse widmet sich der rechtlichen und politischen Einordnung des von den Medien als „Friedenserklärung“[1] oder „Friedensvertrag“[2] und vom ...

DEARJV zu Gast in der juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu BerlinAm 13.08.2025 war die DEARJV zu Gast in de...
27/08/2025

DEARJV zu Gast in der juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin

Am 13.08.2025 war die DEARJV zu Gast in der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Anlass hierfür war der zweiwöchige Studienaustausch im Rahmen des Netzwerk Ost-West, an dem Studierende der Russisch-Armenischen Universität in Yerevan und Studierende der HU Berlin teilnahmen.

Insbesondere den Organisatoren dieses Austausches gilt an dieser Stelle unser Dank für die Einladung. Unsere Mitglieder Hayarpi Matevosian, Dr. David K. Shaverdov, Tigran Mikaelyan, Narek Baghdarsaryan und Max Friedrich Bergmann bekamen nicht nur die Möglichkeit unseren Verein und dessen Arbeit vorzustellen, sondern traten auch in den fachlichen Diskurs mit den Studierenden.

Da das Hauptthema des Studierendenaustausches den Titel „Digital Law Across Borders“ trug, hielt unser stellv. Vorstandsvorsitzender einen Vortrag zur psychologischen und digitalen Kriegsführung anhand der empirischen Befunde des Krieges um Berg-Karabach im Jahr 2020, die sich insbesondere durch die Verbreitung von gefilmten Kriegsverbrechen in den sozialen Medien manifestierte.

Dies führte zu einer spannenden Diskussion über normativ zu implementierende Schutzmechanismen auf Social Media Plattformen, zur Vermeidung des ungewollten Konsums von aufgezeichneten Kriegsverbrechen durch die Zivilbevölkerung.

Lange vermutet, nun belegtWie Aserbaidschan wieder einmal die demokratischen Grundprinzipien Europas aushöhlt: Die EU–As...
27/08/2025

Lange vermutet, nun belegt

Wie Aserbaidschan wieder einmal die demokratischen Grundprinzipien Europas aushöhlt: Die EU–Aserbaidschan-Gasvereinbarung im Lichte des Völker- und Europarechts

Insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt die Sicherstellung der Energieversorgung ein legitimes und dringendes Ziel der Europäischen Union dar. Wie die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. bereits in verschiedenen Beiträgen der vergangenen Jahre analysierte, verschloss die EU allerdings im Zuge der im Jahr 2022 vertieften Gaspartnerschaft mit Aserbaidschan Augen und Ohren vor den von Aserbaidschan verübten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die sich gegen die armenische Bevölkerung Berg-Karabachs richteten.

Doch die von Ursula von der Leyen betitelte „vertrauensvolle Partnerschaft“ mit Aserbaidschan wird nicht nur bzgl. letzterer Thematik zum Prüfstein für den Anspruch der EU, ihre Außenpolitik an Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten auszurichten. Eine aktuelle BBC-Untersuchung wirft der EU nun vor, neben den von uns belegten Kriegsverbrechen auch gravierende Menschenrechtsverletzungen Aserbaidschans zu übergehen, um die Energiekooperation nicht zu gefährden. Belegt wird dieser Sachverhalt nach BBC-Untersuchungen anhand konkreter Fälle:

• Politische Verfolgung: Der Aktivist und Akademiker Bahruz Samadov wurde zu 15 Jahren Haft wegen angeblichen Hochverrats verurteilt. Internationale Beobachter werten dies als konstruierten Vorwurf zur Unterdrückung politischer Kritik.

• Einschränkung der Pressefreiheit: Mehrere Journalistinnen und Journalisten, darunter Ulviya Ali, wurden festgenommen und misshandelt.

• Angriffskrieg in Bergkarabach: Die Offensive vom September 2023 führte laut UNHCR zur Flucht von über 100.000 ethnischen Armenierinnen und Armeniern; zahlreiche Menschenrechtsorganisationen sprechen von „ethnischer Säuberung“.

Auch wenn die EU immer wieder beteuert, dass sie sowohl öffentlich als auch hinter verschlossenen Türen ihre Bedenken zum Ausdruck bringe, hat die Verübung dieser schweren Menschenrechtsverletzungen weder juristische noch politische Folgen für den autokratischen Staat. Selbst Aufrufe des Europäischen Parlaments nach Sanktionen, der Aussetzung der geschlossenen Absichtserklärung im Bereich Energie und einer Verringerung der Abhängigkeit von aserbaidschanischem Gas, liefen bisher ins Leere.

Ganz ungeachtet der Tatsache, dass die Republik Aserbaidschan bereits international strafrechtlich vor dem Internationalen Strafgerichtshof zu belangen wäre und gemäß dem Artikel über die Verantwortlichkeit von Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen (ILC-Artikel) verpflichtet wäre, all jene Handlungen zu unterlassen, aufzuklären und wiedergutzumachen, unterliegt auch die EU europarechtlichen Verpflichtungen. Gemäß Art. 21 EUV (EU-Vertrag) ist sie verpflichtet, ihre Außenpolitik an den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten auszurichten, so dass ein zu starkes Zurückfahren menschenrechtlicher Kritik als politischer, wenn auch nicht unmittelbar justiziabler, Bruch eigener Werte gelten muss. Des Weiteren ist die EU im Zuge des Kohärenzgebots dazu angehalten, dem Verdacht nachzugehen, russisches Gas werde über Aserbaidschan „umetikettiert“; dies stellte nämlich dann die Gaspartnerschaft in ein Spannungsverhältnis zu den eigenen EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Ganz zu schweigen davon, dass die EU alle juristischen Maßnahmen zur Sanktionierung der aserbaidschanischen „Kaviar-Diplomatie“ unternehmen sollte, um die unzulässige Einflussnahme auf die politische Entscheidungsfindung der EU zu unterbinden und der damit einhergehenden Fortführung weiterer Verbrechen entschieden entgegenzutreten. Dass diese existiert(e), zeigte das jüngst am OLG München verkündete Urteil (https://dearjv.de/stellungnahme-der-deutsch-armenischen-juristenvereinigung-e-v-zur-ersten-verurteilung-eines-ehemaligen-abgeordneten-in-der-aserbaidschan-affaere-nach-%c2%a7-108e-stgb/).

EU-Energieimporte sollten konditionalisiert werden, das heißt, diese an klare Fortschritte bei Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit knüpfen und bei klarem Verstoß zielgerichtete restriktive Maßnahmen nach der EU-Sanktionsverordnung zu verhängen.

Wie bereits lange vermutet, belegen nun auch die Recherchen der BBC, dass die energiepolitische Realpolitik der EU mit ihren eigenen Rechtsgrundlagen kollidiert. Die EU ist völker- und europarechtlich verpflichtet, bei gravierenden Menschenrechtsverletzungen nicht nur nicht hinzusehen und zu schweigen, sondern aktiv die Völkerrechtsverbrechen zu unterbinden und sanktionieren. Eine dauerhafte Missachtung dieser Pflichten unterminiert nicht nur die Glaubwürdigkeit der Union, sondern höhlt einmal wieder die Grundlage künftiger menschenrechtsbasierter Außenpolitik aus.

https://dearjv.de/lange-vermutet-nun-belegt/

Wie Aserbaidschan wieder einmal die demokratischen Grundprinzipien Europas aushöhlt: Die EU–Aserbaidschan-Gasvereinbarung im Lichte des Völker- und Europarechts Dr. Sarah Babaian, LL.M. Insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt die Sicherstellung der Energieversorgu...

✨ Rückblick auf eine besondere Mitgliederversammlung ✨Am 26. April 2025 fand unsere diesjährige   statt – mit wichtigen ...
13/05/2025

✨ Rückblick auf eine besondere Mitgliederversammlung ✨

Am 26. April 2025 fand unsere diesjährige statt – mit wichtigen Themen, einem bedeutenden Wechsel und vielen wertvollen Begegnungen.

Turnusgemäß stand die Wahl des Vorstands auf der Tagesordnung. Besonders emotional wurde es, als unser langjähriger Vorsitzender und Gründungsmitglied Dr. Gurgen Petrossian, LL.M. den Vorsitz abgab.

🙏 Ein herzliches DANKESCHÖN, lieber Gurgen jan, für dein unermüdliches Engagement, deine visionäre Führung und deinen prägenden Beitrag für unseren Verein über all die Jahre. Du hast DEARJV nachhaltig mitgestaltet!

Mit großer Freude heißen wir Dr. Sarah Babaian, LL.M. als neue Vorsitzende willkommen! Wir wünschen Dir viel Erfolg, Gelassenheit und Freude in Deiner neuen Rolle – wir freuen uns auf die gemeinsame Zeit und die kommenden Impulse!

Neben inhaltlicher Arbeit war die Sitzung auch menschlich sehr bereichernd. Viele Mitglieder waren vor Ort, einige online dabei – schön, dass wir so flexibel zusammenfinden konnten.

Diese Begegnungen zeigen, wie wichtig der persönliche Austausch ist – für neue Ideen, Vernetzung und das Kennenlernen unserer neuen Mitglieder.

Und weil das Miteinander nicht zu kurz kommen darf, ging es am nächsten Tag gemeinsam in die Stadt – mit Kultur, Kaffee und inspirierenden Gesprächen. ☕🎭

❗️‼️ Da die     in Deutschland gegenüber armenischstämmigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern weiterhin andauern und wir den...
25/04/2025

❗️‼️ Da die in Deutschland gegenüber armenischstämmigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern weiterhin andauern und wir den Schutz dieser Personen als oberste Priorität betrachten, möchten wir eindringlich Folgendes empfehlen: ⬇

❗ Deaktivieren Sie in den Einstellungen Ihres Telefons die Möglichkeit, anonyme Anrufe zu empfangen.
❗ Beschränken Sie den Empfang von Nachrichten unbekannter Personen auf sozialen Plattformen, insbesondere bei Telegram.
❗ Vermeiden Sie die Veröffentlichung persönlicher Daten in öffentlich zugänglichen Profilen.

Falls Sie dennoch einen solchen Anruf erhalten haben, bitten wir
Sie:
❗ Beenden Sie den Anruf sofort, ohne zu reagieren.
❗ Lassen Sie sich nicht provozieren.
❗ Notieren Sie den genauen Zeitpunkt des Anrufs.
❗ Geben Sie an, ob es sich um eine männliche oder weibliche Stimme handelte und wie sich die Person vorgestellt hat.
❗ Nehmen Sie Kontakt mit uns unter folgender E-Mail-Adresse auf:
📧 [[email protected]]
❗ Schildern Sie den Inhalt des Gesprächs so genau wie möglich.
Darüber hinaus bitten wir:
❗ Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei und schildern Sie den Vorfall als möglichen Straftatbestand.

Weisen Sie in Ihrer Anzeige ausdrücklich darauf hin, dass Sie gezielt aufgrund Ihrer armenischen Herkunft und Ihres Nachnamens kontaktiert wurden.

Bitte beachten Sie: Die Methodik dieser Anrufe ist meist ähnlich –
die Anrufer sprechen die Betroffenen mit Namen an, geben sich als Türke oder Aserbaidschaner aus und beginnen unmittelbar mit sexuell-ehrverletzenden Beleidigungen und Drohungen.

📢 ACHTUNG:   &   MELDEN!In den letzten Wochen wurden mehrfach armenische Mitbürgerinnen telefonisch bedroht – die Anrufe...
08/04/2025

📢 ACHTUNG: & MELDEN!

In den letzten Wochen wurden mehrfach armenische Mitbürgerinnen telefonisch bedroht – die Anrufe stammen laut Betroffenen von anonymisierten Nummern und werden mutmaßlich von Personen mit oder Hintergrund getätigt.

Die Anrufenden sprechen gezielt aus und beziehen sich offen auf die Herkunft der Betroffenen.

🛑 Das ist kein Einzelfall – wir nehmen diese Vorfälle sehr ernst.

📩 Bitte meldet euch bei uns, wenn ihr betroffen seid – ob per Direktnachricht oder per E-Mail: .de

Wichtig ist: Schildert kurz den , Datum und Uhrzeit des Anrufs.

03/12/2024

Heute, am 3. Dezember, hielt DEARJV-Mitglied Dr. Sarah Babaian im Namen unseres Partners Center for Truth and Justice eine Rede vor der Versammlung der Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (International Criminal Court - ICC).

Ihr Appell lautete, dass die Mitgliedstaaten des ICC verpflichtet sind, eine Unterbreitung laut Artikel 14 des IStGH-Statut vorzunehmen, die den Ankläger dazu auffordert, die Verbrechen in Berg-Karabach zu ermitteln.

Adresse

Nuremberg
90207

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