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Schaffer & Partner Schaffer & Partner mbB Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte in Nürnberg und Neumarkt

Als Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei beraten wir seit 1987 Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen in allen steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten. Die persönliche Beziehung zu unseren Mandanten ist uns sehr wichtig, denn nur so entstehen Vertrauen und Wertschätzung, Grundlage einer jeder guten Beziehung. Unternehmer schätzen unseren ganzheitlich

en Beratungsansatz, der von der Unternehmensgründung über die Expansion bis zur Nachfolge geht. Wir begleiten Sie mit unternehmerischem Verständnis, strategischem Denken und bieten Ihnen individuelle Lösungen. Unser Kooperationsverbund umfasst erfahrene Partner, sowohl national als auch international. So garantieren wir Ihnen eine kompetente Beratung in allen unternehmensrelevanten Bereichen.

Hinterbliebenenleistung: Zwei Steuern können zulässig sein ⚖️Eine Lebensgefährtin erhielt nach dem Tod ihres Partners üb...
21/07/2026

Hinterbliebenenleistung: Zwei Steuern können zulässig sein ⚖️

Eine Lebensgefährtin erhielt nach dem Tod ihres Partners über 213.000 Euro aus einer betrieblichen Direktversicherung. Die Leistung wurde nicht nur mit Einkommensteuer belastet, sondern zusätzlich auch mit Erbschaftsteuer.

Das Finanzgericht München entschied: Diese Doppelbelastung ist rechtmäßig.

Der Grund: Steuerliche Vergünstigungen für Ehegatten gelten nicht automatisch für nichteheliche Lebensgemeinschaften.

Gerade bei der Nachfolge- und Vorsorgeplanung lohnt sich ein genauer Blick auf die steuerlichen Folgen. Wir beraten Sie gerne.

Zinsen auf Umsatzsteuer-Nachforderungen bleiben zulässig ⚖️Wer zu viel Vorsteuer geltend macht und später korrigieren mu...
16/07/2026

Zinsen auf Umsatzsteuer-Nachforderungen bleiben zulässig ⚖️

Wer zu viel Vorsteuer geltend macht und später korrigieren muss, zahlt oft nicht nur Steuern nach, sondern auch Zinsen. Eine Klägerin hielt diese Verzinsung für unionsrechtswidrig und zog vor Gericht.

Der Bundesfinanzhof entschied jedoch:
👉 Die Vollverzinsung nach § 233a AO verstößt nicht gegen Unionsrecht.

Die Regelung soll einen fairen Ausgleich schaffen – unabhängig davon, ob sie zugunsten oder zulasten des Steuerpflichtigen wirkt.

Sie haben Fragen zu Steuernachforderungen oder Zinsen? Wir unterstützen Sie gerne.

Keine Gelangensbestätigung – trotzdem umsatzsteuerfrei? 🚗Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gilt normalerweise: Die...
14/07/2026

Keine Gelangensbestätigung – trotzdem umsatzsteuerfrei? 🚗

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gilt normalerweise: Die Steuerfreiheit muss nachgewiesen werden.

Doch der Bundesfinanzhof hat entschieden: Fehlt die Gelangensbestätigung, bedeutet das nicht automatisch das Ende der Steuerfreiheit. Wenn der Verkäufer die Angaben des Käufers sorgfältig geprüft hat und die Unrichtigkeit nicht erkennen konnte, kann Vertrauensschutz greifen.

Ein wichtiges Urteil für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Lieferungen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung internationaler Geschäfte.

Arbeiten vom Strand aus? ☀️💻 Vorsicht bei Steuern und SozialversicherungRemote Work macht vieles möglich. Doch wer dauer...
09/07/2026

Arbeiten vom Strand aus? ☀️💻 Vorsicht bei Steuern und Sozialversicherung

Remote Work macht vieles möglich. Doch wer dauerhaft oder regelmäßig aus dem Ausland arbeitet, sollte die steuerlichen Folgen nicht unterschätzen.

Denn: Je nach Aufenthaltsdauer können Steuer- und Meldepflichten im Ausland entstehen.
Das gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern kann auch Arbeitgeber betreffen.

Fazit: Was nach maximaler Flexibilität klingt, sollte vorab steuerlich geprüft werden.

Sie planen mobiles Arbeiten aus dem Ausland? Wir unterstützen Sie gerne bei der steuerlichen Einordnung.

Steuerrecht bleibt in Bewegung – bleiben Sie auf dem Laufenden.Unsere aktuelle Mandanteninfo greift wieder wichtige Ents...
07/07/2026

Steuerrecht bleibt in Bewegung – bleiben Sie auf dem Laufenden.

Unsere aktuelle Mandanteninfo greift wieder wichtige Entscheidungen und Neuerungen auf, die für Unternehmen, Vermieter und Privatpersonen relevant sein können. Themen sind unter anderem die steuerliche Behandlung zinsloser Kaufpreisraten beim Immobilienverkauf, aktuelle Entwicklungen im Umsatzsteuerrecht, neue Vorgaben im Vorsteuer-Vergütungsverfahren sowie die digitale Unternehmensgründung.

Außerdem erfahren Sie, welche Nachweise für die neue E-Auto-Förderung erforderlich sind und welche weiteren steuerlichen Änderungen Sie im Blick behalten sollten.

Wie gewohnt haben wir die wichtigsten Punkte für Sie kompakt, verständlich und praxisnah zusammengefasst. Die vollständige Ausgabe gibt's wie immer auf unserer Website. Jetzt reinlesen und gut informiert sein 👉 https://schaffer-partner.de/steuernews/monatsinformation-juli-2026

Aktuelle Steuernews Juli 2026: Private Immobilienverkäufe, Vorsteuer, E-Auto-Förderung, digitale Gründung und aktuelle Urteile:

Selbstständig? Nicht jede Fahrt ins Büro ist voll absetzbar 🚗Viele Selbstständige gehen davon aus, dass Fahrten zwischen...
02/07/2026

Selbstständig? Nicht jede Fahrt ins Büro ist voll absetzbar 🚗

Viele Selbstständige gehen davon aus, dass Fahrten zwischen Wohnung und Büro vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.

Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt: Ist das Büro eine dauerhafte Betriebsstätte, gelten steuerliche Einschränkungen.

👉 Dann können die Fahrtkosten nicht unbegrenzt als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Entscheidend ist, ob die Betriebsstätte regelmäßig und dauerhaft zur Ausübung der Tätigkeit genutzt wird.

Sie sind unsicher, wie Ihre Fahrten steuerlich zu behandeln sind? Sprechen Sie uns gerne an.

Dienstreise mit dem Privatwagen trotz Firmenwagen? 🚗Ein Arbeitnehmer nutzte für mehrere Dienstreisen seinen Privatwagen,...
30/06/2026

Dienstreise mit dem Privatwagen trotz Firmenwagen? 🚗

Ein Arbeitnehmer nutzte für mehrere Dienstreisen seinen Privatwagen, obwohl ihm grundsätzlich ein Firmenwagen zur Verfügung stand. In der Steuererklärung machte er dafür deutlich höhere Kosten geltend als die vom Arbeitgeber erstattete Kilometerpauschale.

Der Bundesfinanzhof entschied: Das reicht nicht automatisch aus.

👉 Wer höhere Fahrtkosten als Werbungskosten abziehen möchte, muss diese nachvollziehbar nachweisen können.

Das Urteil zeigt: Ohne ausreichende Dokumentation wird es schwierig, tatsächliche Fahrzeugkosten steuerlich geltend zu machen.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Werbungskosten korrekt zu dokumentieren und steuerlich optimal zu nutzen.

Nießbrauch bei Immobilien: Später kann es teuer werden Viele übertragen Immobilien schon zu Lebzeiten – behalten aber de...
25/06/2026

Nießbrauch bei Immobilien: Später kann es teuer werden

Viele übertragen Immobilien schon zu Lebzeiten – behalten aber den Nießbrauch. Klingt sinnvoll: Eigentum geht über, Erträge bleiben.

Was oft übersehen wird: Endet der Nießbrauch früh (z. B. durch Tod), kann sich die Schenkung nachträglich verteuern.

Denn der steuerliche Vorteil aus dem Nießbrauch wird rückwirkend kleiner – und die Schenkung damit höher bewertet.

Auch ein Verzicht auf den Nießbrauch kann Folgen haben, denn das gilt steuerlich als neue Schenkung.

Unklar, wie sich das bei Ihnen auswirkt? Wir schauen uns das gerne gemeinsam an.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die steuerlichen Auswirkungen in Ihrer individuellen Situation richtig einzuordnen.

Grundstück gekauft? Notar meldet das schon… oder? ⚠️Darauf sollten Sie sich nicht verlassen.Denn: Die Anzeige beim Finan...
23/06/2026

Grundstück gekauft? Notar meldet das schon… oder? ⚠️

Darauf sollten Sie sich nicht verlassen.

Denn: Die Anzeige beim Finanzamt muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen – und zwar auch durch die Beteiligten selbst.

Der Bundesfinanzhof stellt klar:
Wer die Frist verpasst, riskiert steuerliche Nachteile – z. B. wenn ein Geschäft später rückgängig gemacht wird.

👉 Wir helfen Ihnen, solche Risiken zu vermeiden!

Unentgeltliche Lieferungen ins EU-Ausland? Achtung Umsatzsteuer ⚠️Auch ohne Bezahlung kann Umsatzsteuer anfallen!Wer War...
18/06/2026

Unentgeltliche Lieferungen ins EU-Ausland? Achtung Umsatzsteuer ⚠️

Auch ohne Bezahlung kann Umsatzsteuer anfallen!

Wer Waren ohne Entgelt ins EU-Ausland liefert (z. B. zu Werbezwecken oder als Gewinn), muss diese oft in Deutschland versteuern.

👉 Grund: Im Zielland fällt meist keine Steuer an.

Ausnahme: Nur bei Warenmustern oder bei geringwertigen Zuwendungen bis 50 € netto.

Adresse

Äußere Sulzbacher Straße 118
Nuremberg
90491

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Montag 08:00 - 17:00
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