07/07/2026
🚗 Mitfahrer aufgepasst – die Entfernungspauschale gilt auch für Euch!
Viele denken, nur Fahrer können die Entfernungspauschale geltend machen. Das stimmt nicht!
✅ Entfernungspauschale für Mitfahrer: Auch als Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft kannst Du für jeden Arbeitstag die Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen – bis zum 20. Entfernungskilometer 0,30 Euro je Kilometer, ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 Euro je Kilometer.
✅ Keine Doppelabrechnung: Jeder Teilnehmer der Fahrgemeinschaft kann die Entfernungspauschale für seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geltend machen. Wird abwechselnd gefahren, kann jeder an seinen Fahrtagen ebenfalls die Entfernungspauschale ansetzen.
✅ Nachweis: Das Finanzamt kann einen Nachweis über die Fahrgemeinschaft verlangen. Eine Bestätigung der Mitfahrer oder des Arbeitgebers ist in der Regel ausreichend.
💡 Fahrgemeinschaften lohnen sich doppelt: Sie sparen Kosten, entlasten die Umwelt und bieten allen Beteiligten steuerliche Vorteile.
🚌 Auch für Bus und Bahn: Grundsätzlich gilt auch hier die Entfernungspauschale. Sind die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel höher als die Pauschale, können stattdessen die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden.
📞 Haben Sie Fragen zur Entfernungspauschale? Unser Team der TT steuerBERATUNG GmbH berät Sie gerne. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.