Steuerberatung Jörg Bachmann

Steuerberatung Jörg Bachmann Unser Ziel: Jedem Mandanten die für ihn optimale Beratung zu bieten. Dafür aber mit umfassendem Know-How, spezialisierter Beratung und individueller Betreuung.

Ganzheitlich beraten, persönlich betreut

Fließbandberatung und Aktenzeichen-Dschungel? – Damit können wir nicht dienen. Unabhängig davon, ob Sie Privatperson, Freiberufler oder Gewerbetreibender sind, möchten wir von der Steuerberatung Jörg Bachmann vor allem eins: Sie in allen privat- und betriebswirtschaftlichen Bereichen fachlich und menschlich optimal beraten. Dafür haben wir statt der Uhrzei

t stets den jeweiligen Fall des Mandanten fest im Blick: von der Beantwortung kurzer Fragen über die Erfassung der Buchführung bis hin zur Erstellung und möglichen Offenlegung des Jahresabschlusses. Gesetzliche Rahmenbedingungen bilden zwar das Gerüst unserer täglichen Arbeit, aber der Maßstab, nach dem wir uns richten, ist Ihre Zufriedenheit! Sie und Ihre Bedürfnisse kennen wir stets genau, denn nur so ist es möglich, die jeweils beste Lösung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekte zu erarbeiten und durchzusetzen. Um das zu gewährleisten, bieten wir Ihnen nicht nur innerhalb unserer Kanzlei ein hochqualifiziertes Team, sondern arbeiten weit über die steuerrechtliche Beratung hinaus mit einem starken Netzwerk an Kooperationspartnern zusammen. Das Ergebnis: gebündelte Kompetenzen und ganzheitliche Beratung aus einer Hand!

📈 Zahl des Monats: 6.918 € pro SekundeSeit 30 Jahren zeigt die „Schuldenuhr“ des Bundes der Steuerzahler, wie schnell De...
29/03/2026

📈 Zahl des Monats: 6.918 € pro Sekunde

Seit 30 Jahren zeigt die „Schuldenuhr“ des Bundes der Steuerzahler, wie schnell Deutschlands Staatsverschuldung wächst – Sekunde für Sekunde, Euro für Euro.
Für 2026 wurde der Takt nun hochgesetzt: Statt 5.085 € steigt die Verschuldung aktuell mit rund 6.918 € pro Sekunde.

Grundlage sind die Haushaltsplanungen von Bund, Ländern und Kommunen, die für 2026 eine gesamtstaatliche Neuverschuldung von etwa 218 Mrd. € vorsehen.
Den größten Anteil daran trägt der Bund mit einer geplanten Nettokreditaufnahme von mehr als 181 Mrd. €, getrieben von Rekordausgaben und schuldenfinanzierten Sondervermögen.

Brisant: Die Rekordverschuldung kommt trotz erwarteter Rekordsteuereinnahmen von über 1.000 Mrd. €.
Damit stellt sich umso mehr die Frage, wie nachhaltig diese Finanzpolitik für kommende Generationen ist – und wie solide Prioritäten im Bundeshaushalt gesetzt werden.

Was meinst Du: Notwendige Investition in Zukunft und Wachstum oder gefährlicher Schuldenberg für unsere Kinder und Enkel?
Schreib uns Deine Meinung gern in die Kommentare.

📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

🧘‍♀️ Gefühltes Steuerrecht: Achtsamkeit im BerufsalltagStress, Deadlines, komplexe Themen – gerade im Steuerbereich kann...
27/03/2026

🧘‍♀️ Gefühltes Steuerrecht: Achtsamkeit im Berufsalltag

Stress, Deadlines, komplexe Themen – gerade im Steuerbereich kann der Alltag ziemlich fordernd sein. Wir sind überzeugt: Genau deshalb braucht es Achtsamkeit und eine Teamkultur, in der Belastung ernst genommen wird.

Für uns heißt das: Bewusst arbeiten statt Dauer-Autopilot, offene Kommunikation statt „Zähne zusammenbeißen und durch“.
Wir möchten, dass Stress früh erkannt, angesprochen und gemeinsam gelöst wird – mit klaren Prioritäten, realistischen Zeitplänen und Raum für konzentriertes Arbeiten.

Uns interessiert Deine Sicht: Wie sollte eine Teamkultur aussehen, in der aufmerksam zugehört wird und niemand mit seiner Überlastung allein bleibt?
Würdest Du Dir bewusst eingeplante Pausen, klare Übergänge zwischen Aufgaben oder mehr Flexibilität im Arbeitsalltag wünschen?

Schreib uns Deine Ideen und Erfahrungen gern in die Kommentare – denn ein gutes Kanzleikklima entsteht nie allein am Schreibtisch, sondern im Miteinander.
Unser Ziel: Ein Team, das auch in stressigen Zeiten zufrieden, gesund und engagiert bleibt.

📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

🪶 „Die Kunst der Besteuerung …“„Die Kunst der Besteuerung besteht darin, die Gans so zu rupfen, dass man möglichst viele...
25/03/2026

🪶 „Die Kunst der Besteuerung …“

„Die Kunst der Besteuerung besteht darin, die Gans so zu rupfen, dass man möglichst viele Federn mit möglichst wenig Geschrei erhält.“
Dieses Zitat von Jean-Baptiste Colbert, Finanzminister unter dem französischen König Ludwig XIV., ist zwar ein paar Jahrhunderte alt – in Sachen Steuergefühl aber erstaunlich aktuell.

Unser Ansatz ist ein anderer: Wir wollen, dass Du verstehst, warum Du welche Steuern zahlst, welche Möglichkeiten Du legal nutzen kannst – und wo sich noch Federn sparen lassen.
Mit frühzeitiger Planung, kluger Gestaltung und einem offenen Blick auf Deine Zahlen lässt sich oft mehr erreichen, als viele denken.

Wenn Du das Gefühl hast, schon genug Federn gelassen zu haben, lass uns gemeinsam prüfen, wo sich Deine Steuerlast optimieren lässt.
Damit Du Dich auf Dein Business konzentrieren kannst – und das „Geschrei“ beim Steuerbescheid möglichst leise bleibt.

📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

🥂 Seltsame Fachbegriffe: Was sind Genussrechte?Klingt nach Party, ist aber eine besondere Form der Unternehmensfinanzier...
23/03/2026

🥂 Seltsame Fachbegriffe: Was sind Genussrechte?

Klingt nach Party, ist aber eine besondere Form der Unternehmensfinanzierung: Mit Genussrechten gibst Du einem Unternehmen Kapital, darfst am Gewinn oder an Liquidationserlösen teilhaben – hast aber keine Stimm- oder Mitspracherechte.

Für das Unternehmen gelten ausgegebene Genussrechte steuerlich als Fremdkapital, also ähnlich wie ein Darlehen.
Gewinnbeteiligungen, die an die Genussrechtsinhaber gezahlt werden, sind deshalb als nicht abzugsfähiger Aufwand zu behandeln.

Auf der anderen Seite muss der private Anleger seine Erträge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern.
Damit gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei Zinsen oder Dividenden, inklusive Abgeltungsteuer und Freistellungsauftrag.

Wenn Du als Unternehmer über Genussrechte nachdenkst oder als Investor ein Angebot auf dem Tisch hast, lohnt sich ein genauer Blick auf die steuerliche Ausgestaltung.
So stellst Du sicher, dass die „Genussseite“ stimmt und das Finanzamt nicht unangenehm nachfeiert.

Du planst ein Finanzierungs- oder Beteiligungsmodell mit Genussrechten?
📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

🥚💸 Ach, du dickes Ei: 20.000 € zu OsternDu meinst, 20.000 € als Ostergeschenk seien völlig übertrieben? Ein Finanzgerich...
20/03/2026

🥚💸 Ach, du dickes Ei: 20.000 € zu Ostern

Du meinst, 20.000 € als Ostergeschenk seien völlig übertrieben? Ein Finanzgericht hatte genau so einen Fall auf dem Tisch – und musste entscheiden, ob das noch ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ ist.

Ein millionenschwerer Vater hatte seinem Sohn über Jahre immer wieder hohe Beträge zugewendet – zu Ostern gab es schließlich 20.000 €.
Das Finanzamt rechnete alle Zuwendungen der letzten zehn Jahre zusammen (über 450.000 €) und setzte Schenkungsteuer fest, woraufhin der Sohn klagte.

Seine Argumentation: Die 20.000 € seien ein übliches Ostergeschenk, das wie andere Gelegenheitsgeschenke steuerfrei bleiben müsse.
Das Gericht sah das anders: Maßstab könne nicht das Schenkverhalten einzelner besonders vermögender Kreise sein, sondern die allgemeine Verkehrsauffassung.

Als Orientierung nannten die Richter die gesetzliche Kleinbetragsgrenze, nach der eine Steuer unter 50 € nicht festgesetzt wird – was etwa bei Ostergeschenken an Kinder bis rund 800 € der Fall wäre.
Was „Otto Normalverbraucher“ typischerweise verschenkt, sei also der richtige Maßstab – nicht die außergewöhnliche Großzügigkeit eines Millionärs.

Für Dich heißt das: Übliche, kleinere Geschenke zu Anlässen wie Ostern, Geburtstag oder Weihnachten bleiben in der Regel steuerfrei.
Wenn Du aber deutlich höhere Summen verschenken möchtest, solltest Du vorher prüfen lassen, ob Schenkungsteuer ausgelöst wird – oder besser gleich das Gespräch mit uns suchen.

Was für Ostergeschenke sind bei Dir üblich? Schreib es uns gern in die Kommentare – und bei größeren Plänen melde Dich lieber vorab persönlich.

📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

🚗🏙 Doppelte Haushaltsführung: Parkplatz jetzt voll absetzbarWenn Du aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäf...
16/03/2026

🚗🏙 Doppelte Haushaltsführung: Parkplatz jetzt voll absetzbar

Wenn Du aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort hast, kannst Du Deine Unterkunftskosten bisher nur bis 1.000 € pro Monat als Werbungskosten ansetzen.
Gerade in Großstädten ist diese Grenze durch Miete, Nebenkosten, Reinigung und Zweitwohnungssteuer schnell erreicht – bisher war dann steuerlich Schluss.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden: Die Kosten für einen Kfz-Stellplatz am Beschäftigungsort fallen nicht unter diese 1.000-€-Grenze.
Deine Parkplatzmiete kannst Du damit grundsätzlich zusätzlich und ungekürzt als Werbungskosten geltend machen.

Wichtig ist nur, dass der Stellplatz beruflich notwendig ist – etwa wegen einer angespannten Parksituation rund um Deine Zweitwohnung oder Deinen Arbeitsplatz.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Parkplatz im selben Mietvertrag wie die Wohnung steht oder separat – sogar bei einem anderen Vermieter.

Aktuell weisen die Finanzämter Stellplatzkosten trotzdem oft noch der 1.000-€-Grenze zu.
Wenn Deine Werbungskosten gekürzt werden, kann sich ein Einspruch unter Hinweis auf die neue BFH-Rechtsprechung daher lohnen.

Du möchtest prüfen, ob und in welcher Höhe Du Deine Stellplatzkosten rückwirkend ansetzen kannst?
📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

🚘⚡ Geplante E-Auto-Förderung: Bis zu 6.000 € vom StaatDie Bundesregierung plant rückwirkend ab dem 01.01.2026 neue Kaufp...
12/03/2026

🚘⚡ Geplante E-Auto-Förderung: Bis zu 6.000 € vom Staat

Die Bundesregierung plant rückwirkend ab dem 01.01.2026 neue Kaufprämien, um E-Mobilität zu pushen – besonders für Haushalte mit niedrigem Einkommen.
Gefördert werden sowohl Kauf als auch Leasing von Neufahrzeugen mit rein elektrischem Antrieb (Kategorie A) sowie Plug-in-Hybriden bzw. Fahrzeugen mit Range-Extender (Kategorie B), wenn sie bestimmte CO₂-Grenzwerte einhalten.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach Deinem zu versteuernden Haushaltseinkommen (ZvE) und der Anzahl Deiner Kinder unter 18 Jahren.
Je niedriger Dein Einkommen und je mehr Kinder im Haushalt leben, desto höher fällt die geplante Prämie aus – in der Spitze sind bis zu 6.000 € Zuschuss möglich.

Den Förderantrag sollst Du voraussichtlich ab Mai 2026 online stellen können, spätestens innerhalb eines Jahres nach Zulassung des Fahrzeugs.
Dafür brauchst Du unter anderem den Kauf- oder Leasingvertrag, den Fahrzeugschein und die zwei letzten Steuerbescheide – und Du musst das Auto mindestens 36 Monate behalten.

Wichtig: Die genaue Ausgestaltung ist noch in Arbeit, Details und finale Bedingungen veröffentlicht das Bundesumweltministerium in seinen FAQ.
Wenn Du den Kauf eines E-Autos planst, kann es sich lohnen, die Einführung der neuen Förderung abzuwarten und Deine Finanzierung darauf abzustimmen.

Du möchtest wissen, wie sich die Prämie konkret auf Deine Steuerlast und Deine Liquidität auswirkt?
📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

🏗️ Vermieter aufgepasst: Steuerfalle ModernisierungskostenDu planst die Sanierung oder Modernisierung eines Mietobjekts?...
09/03/2026

🏗️ Vermieter aufgepasst: Steuerfalle Modernisierungskosten

Du planst die Sanierung oder Modernisierung eines Mietobjekts? Dann solltest Du genau wissen, wann das Finanzamt Deine Ausgaben als sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand akzeptiert – und wann daraus Herstellungskosten mit langer Abschreibung werden.

Erneuerst Du mindestens drei der vier zentralen Ausstattungsmerkmale Heizung, Sanitär, Elektro und Fenster und hebst damit den Wohnstandard deutlich an, ordnet das Finanzamt Deine Kosten in der Regel den Anschaffungskosten zu.
Dann kannst Du die Aufwendungen nur noch über die Nutzungsdauer abschreiben – meist mit 2% oder 3% pro Jahr – statt sie direkt als Aufwand geltend zu machen.

Problematisch wird es auch, wenn Dein Gebäude bereits eine „Bauruine“ ist und Du es wegen massiver Substanzschäden quasi neu aufbaust.
Oder wenn Du durch Deine Maßnahme die Fläche erweiterst, etwa mit einer Dachgaube, einem Anbau oder Balkon – auch dann stuft das Finanzamt die Ausgaben als Herstellungskosten ein.

Besonders kritisch: Überschreiten Deine Instandsetzungs- und Modernisierungskosten innerhalb von drei Jahren nach Immobilienkauf die Grenze von 15% der Anschaffungskosten, gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten.
Selbst ein zunächst anerkannter Sofortabzug als Erhaltungsaufwand kann dann nachträglich aberkannt werden – mit unangenehmen Nachzahlungen als Folge.

Unser Tipp: Hol Dir rechtzeitig Beratung, bevor Du Verträge unterschreibst oder größere Handwerkerrechnungen auslöst.
So können wir gemeinsam die steuerliche Einordnung Deiner Maßnahmen prüfen und den Abzug Deiner Kosten strategisch planen.

📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

🗓 Deine Steuertermine im März 2026Damit im März nichts liegen bleibt, hier die wichtigsten Fälligkeiten im Überblick:📌 1...
07/03/2026

🗓 Deine Steuertermine im März 2026
Damit im März nichts liegen bleibt, hier die wichtigsten Fälligkeiten im Überblick:
📌 10.03.
Umsatzsteuer, Lohnsteuer sowie Einkommensteuer und Körperschaftsteuer sind fällig – je nach Deiner individuellen Vorauszahlungs- und Anmeldungssituation.
📌 27.03.
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge für Deine Mitarbeitenden.
Mein Tipp: Plane alle Zahlungen rechtzeitig ein, nutze wenn möglich das SEPA‑Lastschriftverfahren und behalte Deine Liquidität im Blick – so vermeidest Du Mahnungen und Säumniszuschläge.

Fragen zu Deinen konkreten Fristen oder zur optimalen Organisation Deiner Steuerzahlungen?
📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

🎨🧾 Künstler beauftragt? Dann aufgepasst!Viele Unternehmer denken, die Künstlersozialabgabe (KSA) betrifft nur Verlage, S...
06/03/2026

🎨🧾 Künstler beauftragt? Dann aufgepasst!
Viele Unternehmer denken, die Künstlersozialabgabe (KSA) betrifft nur Verlage, Sender oder große Agenturen. Tatsächlich kann sie auch Dich treffen – und zwar schneller als gedacht.
Beauftragst Du freiberufliche Kreative wie Grafiker, Texter, Webdesigner, Fotografen, Musiker oder andere Künstler und Publizisten mit insgesamt mehr als 1.000 € netto im Jahr, musst Du auf diese Honorare KSA zahlen.
Ausgenommen sind in der Regel nur Aufträge an Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG) oder Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) – nicht jedoch an einzelne Freiberufler.
Die Abgabe beträgt derzeit 4,9% auf die Nettoentgelte, also auf die Honorare ohne Auslagen wie z.B. Reisekosten.
Wenn Du abgabepflichtig bist, musst Du der Künstlersozialkasse bis zum 31.03.2026 melden, welche Entgelte Du 2025 an freiberufliche Künstler oder Publizisten gezahlt hast.
Die KSK hat dafür Ende letzten Jahres Meldebögen mit Authentifizierungscodes per Post verschickt – die Meldung soll vorrangig online erfolgen.
Falls Du keinen Bogen bekommen hast, musst Du Deine Entgeltmeldung über das Bundesportal einreichen oder alternativ den Papierantrag an die KSK schicken.
Alles schon erledigt? Super – dann erhältst Du bald den Bescheid über die festgesetzte Künstlersozialabgabe.
Wenn Du unsicher bist, ob Du überhaupt abgabepflichtig bist oder wie Du die Meldung korrekt ausfüllst, melde Dich gern rechtzeitig bei uns.

📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

👵👴 Neue Aktivrente: Chance für ArbeitgeberDie neue Aktivrente macht es für Unternehmen deutlich attraktiver, Ruheständle...
13/02/2026

👵👴 Neue Aktivrente: Chance für Arbeitgeber

Die neue Aktivrente macht es für Unternehmen deutlich attraktiver, Ruheständler weiter zu beschäftigen oder nach Renteneintritt neu einzustellen.
Weiterarbeitende Rentner können seit dem 01.01.2026 bis zu 24.000 € im Jahr (2.000 € pro Monat) steuerfrei hinzuverdienen – alles darüber hinaus wird ganz normal versteuert.

Für Dich als Arbeitgeber heißt das: Du profitierst von erfahrenen Kräften, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und ihr Know-how weiterhin einbringen wollen.
Beiträge zur Kranken‑, Pflege‑, Renten‑ und Arbeitslosenversicherung fallen weiterhin an – sichern aber gleichzeitig zusätzliche Rentenansprüche für Deine Aktivrentner.

Unser Tipp: Nutze Aktivrentner gezielt, um Fachkräfteengpässe zu überbrücken, Einarbeitung zu sparen und wichtiges Erfahrungswissen im Betrieb zu halten.
Steuerfreie Incentives kannst Du zusätzlich einsetzen, ohne dass sie die Aktivrente schmälern – ein idealer Anreiz, noch ein paar Jahre dranzuhängen.

Du überlegst, wie Du Aktivrentner rechtssicher und steuerlich optimal einsetzen kannst?
📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

Adresse

Cloppenburger Straße 323
Oldenburg
26133

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 14:00

Telefon

+4944147147

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Steuerberatung Jörg Bachmann erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen

Kategorie