16/07/2026
E-Auto-Förderung 2026 jetzt steuerlich prüfen. 🚗
Die neue E-Auto-Förderung ist seit dem 19. Mai 2026 beantragbar und gilt rückwirkend für förderfähige Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026.
Je nach Fahrzeugart, Kinderzahl und zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen sind Zuschüsse von bis zu 6.000 € möglich.
Entscheidend ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Deshalb lohnt sich vor dem Antrag ein genauer Blick in die relevanten Steuerbescheide.
Da die Förderung an konkrete Voraussetzungen gebunden ist, sollte individuell geprüft werden, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
Wir unterstützen Sie gerne bei der steuerlichen Einordnung. ✅