13/08/2025
E-Scooter und E-Bikes - gut zu wissen!
E-Scooter mit max. Geschwindigkeit von 20 km/h und Straßenzulassung in Deutschland, der Fahrer muß mindestens 14 Jahre allt sein und es wird eine Haftpflichtversicherung (Folienkennzeichen) für den E-Scooter benötigt.
E-Scooter mit max. Geschwindigkeit über 20 km/h gelten als Kleinkrafträder, benötigen also eine Zulassung, ein amtliches Kennzeichen (kein Mopedkennzeichen) und eine Betriebserlaubnis. Der Fahrer hat den Führerschein mindestens Klasse AM (Rollerführerschein), Helmpflicht, Haftpflichtversicherung für den Scooter inklusive Licht, Blinker, Spiegel, Bremsen, Hupe.
Pedelec bis 25 km/h max. Geschwindigkeit haben keine Altersgrenze und Zulassungspflicht.
S-Pedelecs und E-Bikes mit Eigenantrieb, für max. Geschwindigkeit von 45 km/h dürfen nicht auf Radwegen, Fußwegen und Waldwegen fahren, sondern nur auf der Straße. Der Fahrer ist mindestens 16 Jahre alt und besitzt mindestens den Führerschein Klasse AM. Helm, Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen sind Pflicht.