01/09/2026
👩❤️👨📜 Berliner Testament – klingt nach einem Klassiker. Aber ist es auch steuerlich eine gute Idee? 🤔💶
Das Grundprinzip ist schnell erklärt:
⚰️ Stirbt der erste Ehegatte, erben zunächst nicht die Kinder, sondern grundsätzlich der überlebende Ehegatte. 👩❤️👨
👨👩👧👦 Die Kinder kommen typischerweise erst beim Tod des länger lebenden Ehegatten als sogenannte Schlusserben zum Zug.
Das kann zivilrechtlich durchaus gewollt sein. 👍 Erbschaftsteuerlich kann diese Gestaltung bei größerem Vermögen aber unnötig teuer werden. 🏦💸
Warum? 🔍
👧👦 Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen persönlichen erbschaftsteuerlichen Freibetrag von grundsätzlich 400.000 €.
Erben sie beim ersten Todesfall nichts, bleiben ihre Freibeträge gegenüber dem zuerst verstorbenen Elternteil unter Umständen komplett ungenutzt. ❌💶
Gleichzeitig wird das Vermögen beim überlebenden Ehegatten konzentriert. 📈🏠💰 Verstirbt später auch dieser, trifft entsprechend mehr Vermögen auf die dann nur noch einmal zur Verfügung stehenden Freibeträge der Kinder.
👉 Das kann eine Erbschaftsteuerbelastung erzeugen, die sich mit einer vorausschauenden Nachfolgegestaltung möglicherweise reduzieren oder vermeiden ließe. 🧮💡
⚠️ Unser Fazit: Bei relevantem Familienvermögen sollte man ein Berliner Testament nicht einfach als Standardlösung übernehmen. Die gewünschte Absicherung des Ehegatten 👩❤️👨 und eine steuerlich sinnvolle Beteiligung der Kinder 👨👩👧👦 lassen sich häufig differenzierter gestalten.
Bei nur geringfügigem Vermögen spielt die steuerliche Problematik naturgemäß eine wesentlich kleinere Rolle. Bei Immobilien 🏠, Unternehmensvermögen 🏢 oder größerem Kapitalvermögen 💰 sollte man dagegen vorher rechnen und gestalten.
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⚠️ Disclaimer: Steuerliche Themen lassen sich in kurzen Videos nicht vollständig erklären. Für Details recherchiere selbst oder sprich mit deiner Steuerberaterin / deinem Steuerberater.