26/10/2026
Selbständige aufgepasst: Einkommensteuerbescheid nicht vergessen!
Wer als Selbständiger freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, sollte nach Erhalt seines Einkommensteuerbescheids auch an seine Krankenkasse denken.
Warum ist das wichtig?
Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden bei hauptberuflich Selbständigen häufig zunächst vorläufig festgesetzt. Sobald der Einkommensteuerbescheid für das betreffende Jahr vorliegt, können die Beiträge anhand der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen endgültig berechnet werden.
Je nach tatsächlichem Einkommen kann sich daraus eine Erstattung oder eine Nachzahlung ergeben.
Welche Frist gilt?
Es gibt keine allgemeine gesetzliche Vier-Wochen-Frist ab dem Datum des Einkommensteuerbescheids. Allerdings müssen Sie die Aufforderungen und Fristen Ihrer Krankenkasse unbedingt beachten.
Nach § 240 Abs. 4a SGB V kann es erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn die tatsächlichen Einnahmen trotz Aufforderung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist nachgewiesen werden. Im ungünstigsten Fall werden die Beiträge für das betreffende Jahr auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze endgültig festgesetzt.
Unser Tipp:
Prüfen Sie die Schreiben Ihrer Krankenkasse sorgfältig und reichen Sie angeforderte Einkommensteuerbescheide rechtzeitig ein. Bewahren Sie außerdem einen Nachweis über die Übermittlung auf.
Bei Fragen zu Ihren steuerlichen Einkünften oder zur Vorbereitung Ihrer Unterlagen beraten wir Sie gerne.
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