03/09/2026
Steuerupdates für Unternehmer: Digitaler Steuerbescheid – ab 2027 gibt es Papier nur noch auf Antrag
📬 ab dem 1. Januar 2027 stellt das Finanzamt Steuerbescheide grundsätzlich elektronisch zum Abruf bereit
❌ die Einwilligung entfällt, und eine früher hinterlegte Nichteinwilligung gilt nicht als Antrag auf Papier
✅ wer Post will, stellt in ELSTER einen Antrag auf postalische Bekanntgabe, und zwar vor der Bereitstellung
👉 die Einspruchsfrist startet am vierten Tag nach der Bereitstellung, nicht mit der Benachrichtigungsmail
ℹ️ Mandantinnen und Mandanten von KOST müssen nichts veranlassen: Für alle Bescheide, die über unsere Empfangsvollmacht laufen, wendet sich das Finanzamt an uns.
📖 Ausführliche Infos im Blog – www.stbkost.de/digitaler-steuerbescheid-2027
Disclaimer: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Thema und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für konkrete Fälle müssen stets die spezifischen Umstände geprüft werden.