27/10/2026
Stromsteuer zurückholen und Energiekosten senken!
Wussten Sie, dass bestimmte Unternehmen 20 Euro pro Megawattstunde begünstigten Stroms zurückerhalten können? 💡
Die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG gilt auch ab 2026 dauerhaft – insbesondere für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft.
Doch wer ist anspruchsberechtigt, wie hoch fällt die Erstattung aus und was ist bei der Antragstellung zu beachten?
👉 Erfahren Sie in unserem Blogartikel, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie sich die Stromsteuerentlastung sichern können.
🔗 https://lehnen-partner.de/blog/stromsteuererstattung/