19/07/2026
🚜 Tiervermögen in 2026: Neue Bewertungsansätze für landwirtschaftliche Betriebe
🐄 Ab Wirtschaftsjahre die in 2026 beginnen, gelten neue Grundsätze zur steuerlichen Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.
Das bisherige BMF-Schreiben aus 2001 wurde ersetzt – mit aktualisierten Richtwerten und neuen Klarstellungen zur Bewertung von Tierbeständen.
👉 Besonders wichtig:
✔️ neue Richtwerte für die Viehbewertung
✔️ genauere Vorgaben zu Herstellungskosten
✔️ Klarstellungen zur Gruppenbewertung
✔️ neue Übergangsregelungen für bestehende Bestände
📌 Beispiel aus der Praxis:
Ein Milchviehbetrieb bewertet seine Jungtiere bislang mit alten Richtwerten aus 2001.
Durch die angepassten Bewertungsansätze ab 2026 kann sich der Bilanzansatz je Tier deutlich verändern – und damit auch der ausgewiesene Gewinn.
💡 Das bedeutet für viele Betriebe:
Die Tierbewertung sollte frühzeitig überprüft werden, um Überraschungen bei Jahresabschluss und Steuerlast zu vermeiden.
✔️ Stimmen die bisherigen Ansätze noch?
✔️ Welche Auswirkungen ergeben sich auf Gewinn und Steuerlast?
✔️ Gibt es Anpassungsbedarf im Jahresabschluss 2026?
Wir empfehlen:
Jetzt bereits vorbereiten und die Auswirkungen individuell berechnen lassen. 🌱
Generiert mithilfe von KI