Buero Lippert, Büroservice und Buchhaltungen, Rosenheim

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24/12/2024

In Hamm gab's wieder illegale Autorennen mit Toten und Verletzten.
Führerschein lebenslang weg für diese Idioten. Und Strafen wegen Vorsatz dazu, da damit zu rechnen war!
Das muß aufhören!

14/12/2024

In den letzten Monaten hören wir immer wieder, dass steuerzahlende Migranten-Familienväter trotz Arbeitsplatz und ausreichender Existenzgrundlagen ausgewiesen werden.
Dagegen stellt sich heute ein deutscher Bundeskanzler hin und verkündet umgeprüftes Bleiberecht für alle Syrer.
Entweder weiß der nicht, was seine Minister so treiben oder hier wird mit zweierlei Maß gemessen.

13/12/2024

Gerade am TV "heute" geschaut....
Neue Projekte will die Noch-Ampel durchdrücken...

Kindergeld rauf... find ich gut
Die mittleren Einkommen noch bissel entlasten... auch gut

Aber wieder kein Wort, dass die Reichen und extrem Reichen vllt doch mal um paarMarkfuffzig mehr von ihrem Reichtum beisteuern könnten...

Und die Rentner wurden auch wieder vergessen! Ein Leben lang gearbeitet und wieder in den A***h getreten! Nicht gut!

12/12/2024

Was denn.... Rundfunkgebühren nach oben?

Gegenvorschlag: die restlos überzogenen Gehälter bei den Öffentlich-Rechtlichen deutlich nach unten!

Ganz unabhängig davon, dass ich diese Zwangsabgabe ohnehin als verfassungswidrig und in höchstem Maße bedenklich finde!

02/09/2023

Es weihnachtet sehr.. gerade den ersten Christstollen entdeckt. Jetzt kann ich endlich einen zum Baden mitnehmen.
Die spinnen, die Germanen.

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11/04/2019

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04/05/2018

3 Stück Besuchersessel, Chrom und Kunstleder blau, tipptipp in Ordnung, wegen Umbau günstig abzugeben.

Standort Rosenheim-Zentrum, Festpreis 55 € für 3 Stück

18/04/2018

Heute wieder ein Tipp, der für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig werden kann:

Lohnsteuerliche Risiken bei der Überlassung von Smartphones und PCs zur Privatnutzung

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte
lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zur privaten Nutzung zu überlassen.
Typische Beispiele sind Notebooks und Smartphones. Die Geräte müssen dabei aber zwingend im wirtschaftlichen Eigentum des Arbeitgebers verbleiben, weil ansonsten keine Nutzungsüberlassung, sondern die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums vorliegt.
Hat der Arbeitgeber das Gerät gekauft, ergeben sich bei der Nutzungsüberlassung an den Arbeitnehmer mit späterer Rückgabe an den Arbeitgeber keine steuerlichen Probleme.
Anders sieht es in Leasingfällen aus, wenn der Arbeitnehmer das Gerät am Ende der Laufzeit zu einem sehr geringen Preis erwerben kann. Das Finanzgericht Sachsen hat am 2.11.2017 in einem solchen Fall eine steuerfreie Nutzungsüberlassung abgelehnt und den
Vorteil als steuer- und sozialversicherungspflichtigen Barlohn beurteilt. Im Leasingvertrag war nämlich geregelt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gewährleistungsansprüche überträgt und der Arbeitnehmer am Ende des zweijährigen Leasingzeitraums
die Möglichkeit hat, das Gerät zu einem Preis von 3 % der Nettoanschaffungskosten zu erwerben. Das Gerät war daher nach Ansicht des Finanzgerichts von Anfang an dem Arbeitnehmer wirtschaftlich zuzurechnen.
Quelle: LKC in Zusammenarbeit mit Buero Lippert, Rosenheim

15/03/2018

Wir suchen im Kundenauftrag mehrere seriöse Vertriebsmitarbeiter mit technischem Verständnis für Kundenaquise und -Betreuung; Gebietsschutz, gute Provision, auch Quereinsteiger! Pkw und Führerschein notwendig.

Interessiert? Melden Sie sich bitte mit einem kurzen Lebenslauf unter email: [email protected]. Wir legen Ihre Unterlagen dem Betrieb zur Einsicht und Entscheidung vor.

27/02/2018

Heute wieder einen Tipp, diesmal von Steuerberaterin Veronika Kogel:

Sofortabzug für Kosten zur Beseitigung von Schäden durch Mieter:
Nach dem Erwerb von Immobilien lassen die Käufer häufig Schönheitsreparaturen oder darüber hinausgehende Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchführen.
Sofern die hierfür innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf anfallenden Kosten (ohne Umsatzsteuer) 15 % der Anschaffungskosten des Objekts übersteigen, werden sie steuerlich den Anschaffungskosten hinzugerechnet. Dementsprechend können sie nur in Form von Abschreibungen verteilt über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gebäudes steuerlich geltend gemacht werden.
Dies gilt aber nicht, wenn in einer vermieteten Wohnung nach dem Kauf Schäden angerichtet werden. Die Aufwendungen zur Beseitigung solcher Schäden sind lt. einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9.5.2017 steuerlich sofort abziehbar. Unter die o. g. 15%-Grenze fallen somit nur Kosten zur Beseitigung von Mängeln, die bereits beim Kauf des Gebäudes vorhanden sind (einschließlich verdeckter oder altersüblicher Mängel).

Sie wollen mehr wissen? Sprechen Sie uns einfach mal an!

24/10/2017

Sie sind verantwortlich für die Finanzen in einer Körperschaft (z.B. GmbH, AG o.ä.)?
Dann sollten Sie bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses unbedingt hierauf achten:

Für Zahlungen mit PayPal müssen sowohl der Kunde als auch das liefernde Unternehmen über ein PayPal-Konto verfügen. Die bei Transaktionen anfallende Gebühr wird dem Lieferanten belastet.
Der getätigte Umsatz und die PayPal-Gebühr sind in der Buchführung des liefernden Unternehmens unsaldiert zu erfassen. Dabei sind die anfallenden PayPal-Gebühren als Nebenkosten des Geldverkehrs unter den „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ auszuweisen.
Da PayPal als Kreditinstitut lizensiert ist, sind die Guthaben auf PayPal-Verrechnungskonten in der Bilanzposition „Guthaben bei Kreditinstituten“ auszuweisen.
Bei Bitcoins handelt es sich um eine Art digitales Bargeld. Der bilanzielle Ausweis ist noch weitgehend ungeklärt. Auch wenn Bitcoins inzwischen von einigen Unternehmen als Zahlungsmittel akzeptiert werden, sind sie nicht als offizielle Zahlungsmittel anerkannt. Deshalb sind Bitcoin-Guthaben unter den sonstigen Vermögensgegenständen auszuweisen, nicht unter den „Guthaben bei Kreditinstituten“.
Für Bitcoins findet ein Handel mit stark schwankenden Kursen an privaten Märkten statt. Soweit zu einem Bilanzstichtag der Kurswert der Bitcoins unter deren Anschaffungskosten gesunken ist, ist in der Handelsbilanz zwingend eine Abschreibung auf den niedrigeren
Kurswert vorzunehmen. In der Steuerbilanz sind Bitcoins mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung kann auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden (Wahlrecht). Entsprechend der Behandlung von Fremdwährungen halten wir eine Abwertung für möglich, soweit die Wertminderung bis zur Aufstellung der Handelsbilanz
oder zu einem vorhergehenden Verkauf der Bitcoins anhält.
Quelle: Steuernewsletter 4/17 unserer Steuerkanzlei

Adresse

Ludwigsplatz 8
Raubling
83064

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 13:00
Dienstag 09:00 - 13:00
Mittwoch 09:00 - 13:00
Donnerstag 09:00 - 13:00

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