Dorfmüller Wirtschaftsprüfer Steuerberater

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Unser wichtigstes Ziel ist Ihr Erfolg – daran lassen wir uns messen. Wir helfen Ihnen, Ihre Zukunft als Chance zu erleben, indem wir in der Gegenwart planen, um die Zukunft so gestaltbar zu machen – für Ihren Erfolg. Diesem hohen Ziel sind alle Mitarbeiter der Kanzlei verpflichtet und hochmotiviert. Zur Einhaltung der hohen Anforderungen haben wir unsere Kanzlei zertifiziertund stellen u

ns regelmäßig internen Überprüfungen. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, sich regelmäßig weiter zu bilden.

Ihr Mitglied war seit zwei Jahren nicht in der Halle. Umsatzsteuer kann trotzdem fällig werden.Der Bundesfinanzhof hat a...
27/07/2026

Ihr Mitglied war seit zwei Jahren nicht in der Halle. Umsatzsteuer kann trotzdem fällig werden.

Der Bundesfinanzhof hat am 13.11.2025 entschieden (V R 4/23): Mitgliedsbeiträge in gemeinnützigen Sportvereinen können das Entgelt für die Leistungen des Vereins sein. Auch dann, wenn ein Mitglied die Angebote gar nicht in Anspruch nimmt. Es genügt, dass es sie nutzen könnte.

Was das für Sie als Vorstand oder Schatzmeister bedeutet:

✅ Welche konkreten Leistungen erhalten Ihre Mitglieder für ihren Beitrag?
✅ Liegt eine einheitliche Leistung vor – oder mehrere selbständige?
✅ Wie wirkt sich die Einordnung auf Ihren Vorsteuerabzug aus?

Besonders der dritte Punkt kann teuer werden: Wer eine Hallensanierung beauftragt, ohne die umsatzsteuerliche Seite vorher sauber zu klären, riskiert einen fünfstelligen Betrag.

Wichtig zu wissen: Die Finanzverwaltung hat ihre bisherige Auffassung bislang nicht angepasst. Eine Anpassung dürfte aber kommen – wer jetzt investiert, sollte den Sachverhalt vorher durchrechnen lassen.

Sie führen einen Verein in Remscheid, Wuppertal oder Solingen und planen eine Investition oder erwarten eine Betriebsprüfung?

➡️ Details und Terminvereinbarung: dorfmueller.de/kontakt.html

17/07/2026

Pflichtteilverzicht: BFH-Urteil schafft Rechtssicherheit für Familien

Wer im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche verzichtet und dafür eine Abfindung erhält, muss diese nicht der Einkommensteuer unterwerfen. Auch nicht, wenn die Abfindung in Raten gezahlt wird.
Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 20. Januar 2026 (VIII R 6/23, veröffentlicht am 12.3.2026) klargestellt.

Im entschiedenen Fall hatten die Eltern Unternehmensanteile auf den Bruder übertragen. Die Tochter erklärte einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht und erhielt dafür ein Gleichstellungsgeld – ausgezahlt in zwei Teilraten zum Jahresende 2014 und 2015. Das Finanzamt wollte in der zweiten Rate einen rechnerischen Zinsanteil als steuerpflichtigen Kapitalertrag nach § 20 EStG ansetzen.
Der BFH hat das verneint: Rechtsgrund der Zahlung ist allein der Pflichtteilsverzicht. Die Abfindung ist damit kein „erzieltes Einkommen“ im Sinne von § 2 Abs. 1 EStG, sondern einer erbrechtlich veranlassten Vermögenszuwendung gleichzustellen. Daran ändert auch eine ratierliche Auszahlung nichts.

Bedeutung für die Praxis: Für Gestaltungen in Familienunternehmen und bei Vermögensnachfolgen schafft die Entscheidung deutlich mehr Sicherheit. Wichtig bleibt aber die Abgrenzung zur Schenkungsteuer – die ist in § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG eigenständig geregelt und kann separat zu prüfen sein.

Wenn Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen oder eine Pflichtteilsregelung vorbereiten möchten, begleiten wir Sie gemeinsam mit Ihrem Notar.

02/07/2026

Ihr Wohnmobil hat 300.000 € gekostet und Sie möchten es verkaufen? Ein aktuelles BFH-Urteil dürfte Sie überraschen. 🎬 Schauen Sie rein!

Die Antragsplattform für die E-Auto-Förderung ist seit Mai online. Damit Sie nicht in der Schleife landen: die wichtigst...
26/06/2026

Die Antragsplattform für die E-Auto-Förderung ist seit Mai online. Damit Sie nicht in der Schleife landen: die wichtigsten Vorbereitungsschritte. 📋
Was Sie für den Antrag brauchen:
1. BundID – wenn Sie keine haben, jetzt einrichten (etwa 10 Minuten, mit Personalausweis und NFC-fähigem Smartphone)
2. Die zwei aktuellsten Steuerbescheide (für die Einkommensprüfung)
3. Den Zulassungsschein des Fahrzeugs (Erstzulassung ab 1.1.2026)
4. Bei Kindern: Kindergeldnachweis
5. Bei Leasing: Leasingvertrag mit mindestens 36 Monaten Laufzeit
Tipp aus der Praxis: Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner gemeinsam veranlagt sind, brauchen Sie beide Steuerbescheide.
Brauchen Sie Unterstützung bei den Steuerunterlagen? Sprechen Sie uns an – wir bereiten alles vor.

Wer hilft Ihnen bei der Aktivrente? 👋Unser Team berät seit Jahren Unternehmer und Arbeitnehmer in der Region Remscheid, ...
15/05/2026

Wer hilft Ihnen bei der Aktivrente? 👋

Unser Team berät seit Jahren Unternehmer und Arbeitnehmer in der Region Remscheid, Solingen und Wuppertal.

Das Thema Aktivrente 2026 beschäftigt uns gerade sehr – und wir haben schon einige spannende Gespräche mit Mandanten geführt, die von der neuen Regelung profitieren können.

Ob Sie Arbeitgeber sind, der Mitarbeiter im Rentenalter beschäftigt – oder selbst überlegen, ob Weiterarbeiten steuerlich sinnvoll ist: Kommen Sie auf uns zu.

Wir hören zu. Wir rechnen vor. Wir beraten verständlich.

📅 Jetzt Termin vereinbaren: [email protected]

08/05/2026

Bewirtungskosten richtig absetzen – ohne Ärger mit dem Finanzamt

Geschäftsessen gehabt? Dann aufgepasst: Ein fehlender Anlass auf dem Beleg, ein vergessener Name oder die falsche Quittung – und schon ist der Betriebsausgabenabzug futsch.

In 40 Sekunden bringt Herr Dorfmüller auf den Punkt, worauf es bei Bewirtungsbelegen wirklich ankommt und welche Fehler euch bares Geld kosten.

👉 Reinschauen lohnt sich – beim nächsten Geschäftsessen denkt ihr an uns.

Adresse

Brüderstraße 66
Remscheid
42853

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Montag 08:30 - 17:30
Dienstag 08:30 - 17:30
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