26/12/2025
🚗 Firmenwagen für den Ehegatten 👉 Entnahme oder Arbeitslohn?
Wenn Ehepartner im eigenen Betrieb mitarbeiten, stellt sich bei der PKW-Nutzung schnell die Frage: Privatentnahme oder Sachbezug?
🔹 Ohne Arbeitsvertrag? Privatentnahme beim Unternehmer.
🔹 Mit klar geregelter Pkw-Nutzung im Arbeitsvertrag? Sachbezug beim angestellten Ehegatten.
💡 Vorteil Sachbezug:
Die 1%-Regelung lässt sich auch bei überwiegender Privatnutzung ansetzen, oft günstiger als die Entnahme.
🚫 Aber Vorsicht beim Minijob:
Ein Firmenwagen im 520,- Euro Job für den Ehepartner? Vom BFH bereits abgeschmettert 👉 gilt als fremdunüblich.
✅ Unser Tipp: Wenn Ehepartner im Betrieb mitarbeiten, muss der Arbeitsvertrag nicht nur existieren, sondern auch einem Fremdvergleich standhalten, klar geregelt, dokumentiert und tatsächlich gelebt.
Wir prüfen Deine Gestaltung und zeigen, wie Du rechtssicher und steuerlich optimal vorgehst.
WIED & GRUHLER STEUERBERATUNG