18/05/2026
Phantomlohn: Ein oft unterschätztes Risiko in der Lohnabrechnung.
Wer arbeitsrechtlich geschuldete Zuschläge oder Entgeltbestandteile nicht auszahlt, riskiert dennoch Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge.
Typische Problemfälle:
▪️ Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge werden nicht gezahlt
▪️ Provisionen oder Prämien bleiben aus
▪️ Urlaubsgeld wird ohne vereinbarte Zuschläge oder Prämien berechnet
Die Folge: Sozialversicherungsbeiträge können trotzdem fällig werden – obwohl Mitarbeitende die Beträge nie erhalten haben.
Besonders betroffen sind Branchen mit Schicht- und Wochenendarbeit, wie:
✔️ Gastronomie
✔️ Pflege & Gesundheitswesen
✔️ Produktion & Logistik
In Betriebsprüfungen drohen:
⚠️ Nachzahlungen
⚠️ Säumniszuschläge
⚠️ Haftungsrisiken für Arbeitgeber
Wir unterstützen Unternehmen bei:
▪️ der Prüfung von Zuschlagsregelungen
▪️ der Vermeidung von Phantomlohn
▪️ der Vorbereitung auf Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
📞 Thomas Kommer | 07121 1662-202
📞 Markus Kommer | 07121 1662-203