ETL Schmidt & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft & Co. Schorfheide KG

ETL Schmidt & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft & Co. Schorfheide KG Ihr Steuerberater in der Schorfheide für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige aller Branchen Wir sind Teil der ETL-Gruppe.

Schmidt & Partner ist eine moderne Steuerberatungskanzlei in Finowfurt. Unser 17-köpfiges Team betreut kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen in steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Die hohe Qualifikation unserer Mitarbeiter sichern wir durch engagierte Ausbildung und kontinuierliche Weiterbildung an der ETL-Akademie. Die ETL-Gruppe ist in Deutschland mit

950 Kanzleien vertreten und darüber hinaus in mehr als 50 Ländern weltweit mit über 1.300 Standorten präsent. ETL ist Marktführer im Bereich Steuerberatung und gehört zu den Top 5 der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland mit 13.800 Mitarbeitenden allein in Deutschland. Das partnerschaftliche und vertrauensvolle Miteinander steht in der ETL-Gruppe im Mittelpunkt der Beziehungen zu unseren Mandanten und innerhalb unseres Teams.

💸 Eine Erbschaft wird in der Regel mit einem Vermögenszufluss gleichgesetzt. Die Praxis kann jedoch anders aussehen: Der...
20/07/2026

💸 Eine Erbschaft wird in der Regel mit einem Vermögenszufluss gleichgesetzt. Die Praxis kann jedoch anders aussehen: Der Nachlass ist verbraucht, die Konten aufgelöst, die vermeintlichen Erben sind kaum noch erreichbar und Jahre später kommt trotzdem ein Erbschaftsteuerbescheid mit Zahlungsaufforderung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun in seinem Urteil vom 25. Februar 2026 (II R 1/22) klargestellt, wann in solchen Fällen eine Steuerreduzierung aus Billigkeitsgründen möglich ist.

Der Streit um den Nachlass 🔍📝

In einem vom BFH entschiedenen Fall hatte der Erblasser ein handschriftliches Testament errichtet. Danach sollten neben dem Steuerpflichtigen, der geklagt hatte, zwei weitere Personen erben, alle zu je einem Drittel.

Dem Nachlassgericht war dieses Testament allerdings zunächst nicht bekannt. Daher wurde zunächst ein Erbschein erteilt, wonach zwei gesetzliche Erbinnen des Erblassers jeweils zur Hälfte erben sollten.

Erst Jahre später wurde aufgrund des nachträglich bekannt gewordenen Testaments und nach mehreren Gerichtsverfahren der unrichtige Erbschein endgültig eingezogen. Der neue Erbschein wies – wie im Testament niedergeschrieben – den Steuerpflichtigen und zwei weitere Personen als Erben zu je ein Drittel aus. Der Steuerpflichtige erhielt nach eigenen Angaben jedoch nichts mehr aus dem Nachlass. Trotzdem setzte das Finanzamt Erbschaftsteuer gegen den Steuerpflichtigen fest.

Was aus dem Urteil folgt

Wer als Erbe wirtschaftlich leer ausgeht, kann sich nicht allein auf die fehlende Auszahlung berufen. Erforderlich ist eine nachvollziehbare Dokumentation der eigenen Bemühungen und der fehlenden Durchsetzbarkeit möglicher Ersatzansprüche. Dazu gehören insbesondere Schriftwechsel mit dem Nachlassgericht, Auskunftsverlangen, Nachweise über Kontenstände, Hinweise auf Mittellosigkeit und Unterlagen zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit weiterer Schritte.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/sp-finowfurt/news/erbschaftsteuer-nicht-erlangt-nachlass

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Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, geht es oft nicht nur um den letzten Arbeitstag. Für viele Arbeitnehmer ist die Abfind...
13/07/2026

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, geht es oft nicht nur um den letzten Arbeitstag. Für viele Arbeitnehmer ist die Abfindung der zentrale finanzielle Punkt der Vereinbarung. 💸💡 Sie kann den Wechsel in eine neue berufliche Phase erleichtern. Steuerlich ist jedoch nicht allein die vereinbarte Höhe der Abfindung entscheidend. Ebenso wichtig ist, wann die Zahlung zufließt, ob Teilzahlungen erfolgen und ob der Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt war.

Zahlungszeitpunkt der Abfindung entscheidet über Steuerbelastung

💼💰 Eine Abfindung wird in dem Jahr besteuert, in dem sie ausgezahlt wird, denn es gilt das sogenannte Zuflussprinzip. Fällt sie mit laufendem Gehalt, Bonus, Tantieme oder Urlaubsabgeltung zusammen, steigt das Jahreseinkommen häufig stark an. Wegen des progressiven Einkommensteuertarifs kann dadurch ein deutlich höherer Steuersatz greifen.

Gestaltungen beim Auszahlungszeitpunkt können daher steuerliche Auswirkungen haben. Eine Zahlung im Jahr mit vollem Gehalt kann ungünstiger sein als eine Zahlung im Folgejahr mit niedrigeren Einkünften.

Fünftelregelung zur Minderung der Progression

Die sogenannte Fünftelregelung soll Progressionsnachteile durch den möglicherweise stark erhöhten Steuersatz abmildern. Dafür wird rechnerisch ermittelt, welche Mehrsteuer entsteht, wenn nur ein Fünftel der Abfindung zum übrigen Einkommen hinzukommt. Diese Mehrsteuer wird anschließend verfünffacht. Durch dieses Verfahren wird die steuerliche Mehrbelastung gedanklich auf fünf Jahre verteilt, sodass ein niedrigerer Steuersatz anzuwenden ist, die Steuer fällt dann aber dennoch komplett im Auszahlungsjahr der Abfindung an.

Der Vorteil hängt dabei stark vom übrigen Einkommen ab. Je niedriger das sonstige Einkommen im Auszahlungsjahr ist, desto stärker kann die Entlastung wirken. Bei ohnehin hohen Einkünften fällt der Effekt oft gering aus.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/sp-finowfurt/news/abfindung-und-fuenftelregelung-2026

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🏡 Wer eine Immobilie innerhalb der Familie verkauft, erhält den Kaufpreis nicht immer sofort. Häufig wird vereinbart, da...
10/07/2026

🏡 Wer eine Immobilie innerhalb der Familie verkauft, erhält den Kaufpreis nicht immer sofort. Häufig wird vereinbart, dass der Käufer den Betrag über viele Jahre in monatlichen Raten zahlt. Gerade bei Verkäufen an Kinder kann das eine praktische Lösung sein, wenn eine Bankfinanzierung nicht möglich oder nicht gewünscht ist. Steuerlich war dabei umstritten, ob in solchen Raten automatisch ein Zinsanteil steckt, auch wenn im Vertrag ausdrücklich keine Verzinsung vereinbart wurde.

📉💼 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24. März 2026 (VIII R 30/24) seine diesbezügliche Rechtsprechung geändert. Nach dem neuen Urteil führt eine zinslose Ratenzahlung beim Verkauf eines privaten Vermögensgegenstands grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen beim Verkäufer.

Keine fiktiven Zinsen bei klarer Vereinbarung

Nach Auffassung des BFH darf bei einer solchen Gestaltung nicht automatisch unterstellt werden, dass in den Raten ein steuerpflichtiger Zinsanteil enthalten ist. Wenn der Vertrag eindeutig regelt, dass die Raten vollständig Kaufpreiszahlungen sind und die Stundung zinslos erfolgt, fehlt es an einem Entgelt für eine Kapitalüberlassung.

Damit kommt es nicht allein darauf an, dass der Käufer den Kaufpreis erst später zahlt. Eine Stundung kann zwar wirtschaftlich wie eine Kapitalüberlassung wirken. Steuerpflichtige Kapitalerträge entstehen aber nur, wenn hierfür auch ein Entgelt vereinbart oder geleistet wird. Ein rein rechnerischer Zinsanteil reicht nach der neuen Entscheidung grundsätzlich nicht aus.

Keine Schenkung allein wegen des Zinsverzichts

Der BFH hat außerdem klargestellt, dass die zinslose Stundung im Streitfall nicht automatisch eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung auslöst. Allein der Umstand, dass der Käufer den Kaufpreis ohne Zinsen später zahlen darf, führt danach nicht ohne Weiteres zu einer steuerbaren Schenkung. Auch hier kommt es auf die Gesamtgestaltung und die tatsächlichen Leistungspflichten an.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/sp-finowfurt/news/zinslose-ratenzahlung-in-der-familie-2026

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🌟 Viele Unternehmer arbeiten heute nicht mehr nur an einem festen Ort. Termine beim Kunden, Büroarbeit im Homeoffice und...
15/06/2026

🌟 Viele Unternehmer arbeiten heute nicht mehr nur an einem festen Ort. Termine beim Kunden, Büroarbeit im Homeoffice und ein kleines Büro für Mitarbeiter oder Verwaltung greifen oft ineinander. Steuerlich kann genau diese Mischung problematisch werden, wenn ein betrieblicher Pkw genutzt wird. 🚗💼 Denn dann stellt sich die Frage, ob Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte vorliegen und der Betriebsausgabenabzug deshalb auf die Entfernungspauschale begrenzt wird.

⚖️❗Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 5. Februar 2026 (III R 18/25) entschieden, dass ein externes Büro eine Betriebsstätte sein kann, auch wenn der Unternehmer viel im Außendienst arbeitet, häufig direkt von zu Hause zu Kunden fährt und im Homeoffice einen wesentlichen Teil seiner Arbeit erledigt.
Unternehmer im Außendienst

Im entschiedenen Fall war ein selbständiger Vermittler betroffen. Er hatte ein Büro außerhalb seiner Wohnung. Dort arbeiteten mehrere Angestellte. Der Unternehmer selbst war häufig im Außendienst tätig und suchte Kunden oftmals direkt von seiner Wohnung aus auf. Für den betrieblichen Pkw wurde kein Fahrtenbuch geführt. Die private Nutzung wurde nach der 1-Prozent-Regelung versteuert.

Nach einer Betriebsprüfung behandelte das Finanzamt die Fahrten zwischen Wohnung und Büro als Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Der Betriebsausgabenabzug wurde deshalb auf die Entfernungspauschale begrenzt. Dafür wurde der pauschale Wert nach der 0,03-Prozent-Regelung dem Betrag der Entfernungspauschale gegenübergestellt. Der darüber hinausgehende Unterschiedsbetrag erhöhte den Gewinn.

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🌟⚽️ So wird der Fußballabend steuerlich kein Eigentor: Wird das gemeinsame Fußballschauen vom Arbeitgeber organisiert, k...
08/06/2026

🌟⚽️ So wird der Fußballabend steuerlich kein Eigentor: Wird das gemeinsame Fußballschauen vom Arbeitgeber organisiert, kann eine Betriebsveranstaltung vorliegen. Gemeint ist eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Dazu kann auch ein gemeinsamer WM-Abend mit Essen, Getränken und Übertragung gehören. 🎉🍔🍻

Für den 110-Euro-Freibetrag reicht es aber nicht, dass überhaupt eine Betriebsveranstaltung vorliegt. Der Freibetrag gilt nur, wenn die Veranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Der Freibetrag gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich.

Wenn Kunden oder Geschäftsfreunde mitfeiern

Nicht jede Einladung betrifft nur die eigene Belegschaft. Werden auch Geschäftsfreunde, Kunden oder Arbeitnehmer verbundener Unternehmen eingeladen, müssen die Kosten getrennt betrachtet werden. Für diesen Teilnehmerkreis ist der 110-Euro-Freibetrag für Arbeitnehmer nicht anwendbar.

Bewirtungsaufwendungen für Geschäftsfreunde sind nur eingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Außerdem müssen Anlass, Teilnehmer und Höhe der Aufwendungen nachvollziehbar dokumentiert werden. Für die Praxis bedeutet das, dass eigene Arbeitnehmer und betriebsfremde Gäste bei der Abrechnung getrennt erfasst werden sollten. Sonst gerät die Abrechnung später schnell ins Abseits.

Pauschalierung seit 2026 enger gefasst

Wird der 110-Euro-Freibetrag überschritten, ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann diesen Arbeitslohn unter bestimmten Voraussetzungen mit 25 Prozent pauschal versteuern.

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Pauschalierung für Betriebsveranstaltungen aber enger gefasst. Sie setzt nun ebenfalls voraus, dass die Teilnahme allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht.

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💼💡 Gebuchte Hotelzimmer, Ferienwohnungen und andere Unterkünfte gehören in vielen Unternehmen zum Alltag. Mitarbeiter si...
01/06/2026

💼💡 Gebuchte Hotelzimmer, Ferienwohnungen und andere Unterkünfte gehören in vielen Unternehmen zum Alltag. Mitarbeiter sind auf Baustellen, bei Montageeinsätzen, an Kundenstandorten oder bei Veranstaltungen unterwegs. Die Kosten werden als Betriebsausgaben gebucht und fließen häufig in die Kalkulation ein. Drei Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 15. Januar 2026 zeigen nun, dass solche Aufwendungen auch gewerbesteuerlich genauer eingeordnet werden müssen.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung

📈 Verschiedene Betriebsausgaben, z. B. bestimmte als Aufwand verbuchte Miet- und Pachtzinsen werden dem Gewinn für Zwecke der Gewerbesteuer teilweise wieder hinzugerechnet. Damit soll erreicht werden, dass ein Unternehmen, welches z. B. ein Gebäude kauft und dafür Zinsen zahlt, gewerbesteuerlich nicht völlig anders behandelt wird als ein Unternehmen, das dasselbe Gebäude mietet. Das gilt aber nur, wenn die gemieteten Wirtschaftsgüter bei unterstelltem Eigentum zum Anlagevermögen des Unternehmens gehören würden.

Bei Hotelzimmern, Ferienwohnungen und Mitarbeiterunterkünften ist deshalb entscheidend, ob diese nach dem konkreten Betriebskonzept dauerhaft für den Betrieb gebraucht werden. Ist dies der Fall, kommt es grundsätzlich zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Für aktuelle Erhebungszeiträume ist dabei außerdem zu beachten, dass die Hinzurechnung erst greift, soweit die maßgeblichen Entgelte zusammen den Freibetrag von 200.000 Euro übersteigen.

Entscheidend ist die dauerhafte betriebliche Nutzung

Der BFH arbeitet in allen drei Entscheidungen mit demselben Maßstab. Kurzfristige Anmietungen führen nicht automatisch zur Hinzurechnung. Sie können aber dann relevant werden, wenn sie wirtschaftlich an die Stelle einer langfristigen Anmietung treten. Das ist insbesondere denkbar, wenn ein Unternehmen immer wieder dieselben Unterkünfte nutzt oder regelmäßig vergleichbare Unterkünfte benötigt.

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💼🌿 Wenn ein Unternehmen auf Dauer fortgeführt und sein Vermögen im Betrieb gehalten werden soll, stoßen bestehende Recht...
18/05/2026

💼🌿 Wenn ein Unternehmen auf Dauer fortgeführt und sein Vermögen im Betrieb gehalten werden soll, stoßen bestehende Rechtsformen in der Praxis mitunter an Grenzen. Die nun geplante Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) soll eine neue Rechtsform für Unternehmen werden, deren Vermögen dauerhaft im Betrieb gehalten werden soll. Gewinne, wie auch das Vermögen selbst, sollen nicht an Mitglieder ausgeschüttet bzw. ausgezahlt werden dürfen. 💫

Die Rechtsform ist damit auf langfristige Unternehmensentwicklung, Reinvestition und Unternehmensfortführung ausgerichtet. Den Entwurf für ein entsprechendes Rahmenkonzept haben das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im März 2026 veröffentlicht.

Für wen ist die neue Gesellschaftsform geeignet?

Besonders geeignet erscheint die GmgV für nachfolgegeprägte Mittelständler, wertegebundene Familienunternehmen ohne Verkaufsabsicht und profitable Unternehmen mit starkem Reinvestitionsfokus. Typischerweise geht es dabei um Betriebe, deren Fortbestand, Unabhängigkeit und langfristige Entwicklung im Vordergrund stehen und nicht die Möglichkeit, Anteile später mit Gewinn zu veräußern.

Keine Genossenschaft, aber mit ähnlichen Grundbausteinen

Auch die Mitgliedschaft soll anders ausgestaltet werden als bei vielen bekannten Gesellschaftsformen. Sie soll persönlich sein und nicht frei verkauft oder vererbt werden können. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Beteiligungen handeln oder weitergeben lassen. Die Gesellschaft soll also nicht dafür gedacht sein, Anteile zu erwerben, zu halten und später mit Gewinn zu veräußern. Im Mittelpunkt steht vielmehr das Unternehmen selbst und nicht der Wert einer einzelnen Beteiligung.

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Viele selbständige Unternehmer arbeiten seit Jahren ausschließlich von zu Hause aus. Das gilt etwa für beratende Berufe,...
05/05/2026

Viele selbständige Unternehmer arbeiten seit Jahren ausschließlich von zu Hause aus. Das gilt etwa für beratende Berufe, IT-Dienstleister oder Sachverständige ohne externes Büro. In solchen Fällen ist das häusliche Arbeitszimmer häufig der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit. Steuerlich geht es dann nicht nur um den laufenden Abzug von Kosten. Ebenso wichtig ist die Frage, ob der Raum dem Betriebsvermögen zugeordnet wird oder im Privatvermögen bleibt.

Neue Grenzwerte für die Zuordnungsentscheidung

Ende 2025 hat der Gesetzgeber die Grenzwerte für die Zuordnungsentscheidung in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) angepasst. So genügt es, dass entweder die Fläche nicht mehr als 30 Quadratmeter beträgt oder der Wert nicht mehr als 40.000 Euro ausmacht. Für viele typische Homeoffice-Fälle eröffnet das erstmals oder jedenfalls deutlich leichter die Möglichkeit, den Raum im Privatvermögen zu belassen. Die neuen Grenzwerte gelten in allen offenen Fällen.

Berücksichtigung laufender Kosten

Bleibt der Raum im Privatvermögen, dürfen die mit diesem Grundstücksteil zusammenhängenden Aufwendungen jedoch anders als bislang für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, nicht mehr abgezogen werden.

Ab dem Jahr 2026 sind Aufwendungen für das betrieblich genutzte Arbeitszimmer also nur noch abzugsfähig, wenn eine Zuordnung zum Betriebsvermögen erfolgt.

Ist das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, können die tatsächlichen anteiligen Raumkosten angesetzt. Alternativ kann die Jahrespauschale von 1.260 Euro gewählt werden. Dieses Wahlrecht gilt einheitlich für das Jahr und ist personenbezogen.

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🚗💰 Im Unternehmensalltag werden Firmenwagen häufig als Vergütungsbaustein eingesetzt – auch bei Teilzeitkräften, Minijob...
27/04/2026

🚗💰 Im Unternehmensalltag werden Firmenwagen häufig als Vergütungsbaustein eingesetzt – auch bei Teilzeitkräften, Minijobbern oder in Familienbetrieben. Doch wenn Arbeitslohn ganz oder weitgehend durch die private Nutzung eines Firmenwagens abgegolten wird, erfüllt dies nicht den gesetzlichen Mindestlohnanspruch. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Urteilen (Urteile vom 13. November 2025 – B 12 BA 6/23und B 12 BA 8/24) entschieden.

Die beiden Fälle im Überblick

Im ersten Verfahren ging es um einen Monteur in Teilzeit mit 43,5 Arbeitsstunden monatlich und einer vereinbarten Vergütung von 398 Euro (Mindestlohn 2015/2016: 8,50 Euro). Diese Vergütung wurde durch die Überlassung eines Firmenfahrzeugs erbracht. Das zweite Verfahren betraf zwei Teilzeitkräfte, deren Bruttogehälter ebenfalls im Wesentlichen durch die Fahrzeugüberlassung abgegolten werden sollten. In beiden Fällen forderte die Rentenversicherung Beiträge und Umlagen auf den gesetzlichen Mindestlohn nach.

🚫 Der Firmenwagen ersetzt keine Geldzahlung

Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass der gesetzliche Mindestlohn in Geld zu zahlen ist. Damit bestätigt es die bereits vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25. Mai 2016 – 5 AZR 135/16) vertretene Linie. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird dieser Anspruch nicht erfüllt. In beiden Verfahren hob das Gericht die Entscheidungen der Landessozialgerichte auf und bestätigte die Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung.

Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich diese Entscheidung bereits aus dem Wortlaut des Mindestlohngesetzes. Dort ist von der Zahlung eines Arbeitsentgelts in Euro die Rede. Danach kann der gesetzliche Mindestlohnanspruch nicht durch Sachleistungen erfüllt werden. Das gilt auch für die Überlassung eines Firmenwagens.

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Kein Scherz: der Bundesfinanzhof musste sich gleich mehrfach mit der Frage befassen, was passiert, wenn in einer mündlic...
14/04/2026

Kein Scherz: der Bundesfinanzhof musste sich gleich mehrfach mit der Frage befassen, was passiert, wenn in einer mündlichen Verhandlung ein Richter einschläft. 🤔💤 Die kurze Antwort lautet wie so oft im Steuerrecht: Es kommt darauf an. Nicht jedes geschlossene Augenlid ist gleich ein Verfahrensmangel. Wenn aber ein Richter wesentliche Teile der Verhandlung verschläft, kann das Urteil angreifbar sein.

🏛️💼 Richter müssen aufmerksam zuhören können

Wer vor Gericht zieht, muss darauf vertrauen können, dass alle Richter dem Verfahren aufmerksam folgen. Nur dann ist gewährleistet, dass das Urteil auf dem beruht, was in der Verhandlung tatsächlich gesagt, erörtert und gewürdigt wurde. Genau dieses Vertrauen wollte der Bundesfinanzhof in seiner aktuellen Entscheidung vom 12. Februar 2026 (V B 64/24) wiederherstellen.

Schnarchen ist zu viel der Entspannung

In dem aktuellen Fall hatte ein ehrenamtlicher Richter während der mündlichen Verhandlung geschnarcht. Nach den Schilderungen der Beteiligten steht fest, dass der ehrenamtliche Richter geschlafen hat. Da dem Schnarchen typischerweise eine nicht nur kurze Zeit der Unaufmerksamkeit und des Schlafens vorausgeht, steht zur Überzeugung des BFH fest, dass der ehrenamtliche Richter zumindest Teilen und damit wesentlichen Vorgängen der mündlichen Verhandlung nicht gefolgt ist.

Wenn ein Richter für eine nicht nur unerhebliche Zeit schläft und dadurch wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann, gilt das Gericht als nicht ordnungsgemäß besetzt. Die Folge war deutlich. Das finanzgerichtliche Urteil wurde aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/sp-finowfurt/news/schlafender-richter-verfahrensmangel-2026

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