Santuht Arakilyan Steuerberaterin

Santuht Arakilyan Steuerberaterin Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Santuht Arakilyan Steuerberaterin, Steuerberatung, Schramberg.

Leistungen:
-Steuerberatung
-Private und betriebliche Steuererklärungen
-Jahresabschlüsse
-Existenzgründungsberatung
-Betriebsprüfungen
-Finanz- und Lohnbuchhaltung
-Rechtsbehelfsverfahren
-Vertretung gegenüber Finanzbehörden und vor Finanzgerichten

06/11/2025

Neuer Fachartikel: Nachträglich korrigierte Rentendaten – Wann § 175b AO eine Änderung erlaubt

Was passiert, wenn die Rentenversicherung falsche Daten an das Finanzamt übermittelt und diese später korrigiert werden? Eine spannende Frage, die nun vom Niedersächsischen Finanzgericht geklärt wurde! 💡

In unserem neuen Fachartikel erklären wir, wie § 175b AO im Fall korrigierter Rentenmitteilungen greift und warum das Finanzamt auch bei bestandskräftigen Bescheiden Änderungen vornehmen kann.

Im konkreten Fall ging es um eine Steuerpflichtige, deren private Leibrente fälschlicherweise als befristete Leibrente gemeldet wurde. Nachdem die Versicherung die Daten korrigiert hatte, wurde die Rente als Basisrente nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG umklassifiziert, was eine Steueränderung nach sich zog. Das Finanzamt konnte auf Grundlage von § 175b AO die Bescheide nachträglich ändern – und zwar auch dann, wenn diese bereits bestandskräftig waren.

Das Urteil des Niedersächsischen FG zeigt, dass das Finanzamt auch nach Jahren noch Änderungen vornehmen kann, wenn die korrigierten Daten eine andere steuerliche Behandlung zur Folge haben.

🔍 Fazit: Auch wenn ein Bescheid bestandskräftig ist, sollte bei geänderten Rentenbezugsmitteilungen immer geprüft werden, ob § 175b AO eine Anpassung erlaubt. Das Spannungsverhältnis zwischen Rechtsrichtigkeit und Bestandskraft wird zugunsten der materiellen Gerechtigkeit verschoben.

👉 Mehr dazu in unserem Fachartikel! https://bit.ly/4oXpDAt

#§175bAO

15/11/2024
23/10/2024
19/10/2024

𝗕𝗙𝗛-𝗠𝘂𝘀𝘁𝗲𝗿𝗽𝗿𝗼𝘇𝗲𝘀𝘀 𝘇𝘂 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗳𝗿𝗲𝗶𝗲𝗿 🦠 𝗖𝗼𝗿𝗼𝗻𝗮-𝗦𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿𝘇𝗮𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴

Konnte ein Arbeitgeber Sonderleistungen wie z. B. ‒ worauf arbeitsrechtlich kein Anspruch bestand ‒ teilweise als steuerfreie -Sonderzahlung nach § 3 Nr. 11a EStG auszahlen? Mit dieser Frage muss sich der in einem Revisionsverfahren mit dem Az. VI R 25/24 befassen. Vorgelegt hat das FG Niedersachsen. Es hat auf sein steuerzahlernachteiliges Urteil (vom 24.07.2024, Az. 9 K 196/22, Abruf-Nr. 244177) die Revision zugelassen.

Adresse

Schramberg
78713

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Santuht Arakilyan Steuerberaterin erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen

Kategorie