18/06/2026
VIP-Loge oder Hospitality-Paket zur WM gebucht? ⚽
Steuerlich gibt es dabei einen wichtigen Unterschied:
✅ Bei VIP-Logen werden die Kosten in Werbung, Bewirtung und Geschenke aufgeteilt (40 % / 30 % / 30 %).
✅ Bei reinen Hospitality-Paketen ohne Werbeleistungen erfolgt die Aufteilung nur in Bewirtung (30 %) und Geschenke (70 %).
Der auf Tickets und Geschenke entfallende Anteil gilt in der Regel als Sachzuwendung und kann pauschal versteuert werden.
➡️Wer die steuerlichen Regeln kennt, vermeidet spätere Überraschungen bei einer Betriebsprüfung.
In diesem Sinne wünschen wir heute schon viel Spaß, wenn die Deutsche Fußball-Nationalmannschaft am Samstag gegen die Elfenbeinküste spielt.⚽
💚liche Grüße vom WSW Wohner Lang + Partner - Team