25/07/2026
am 10.07.2026 ist die neue still und leise in Kraft getreten
Wer die Zeitung aufgeschlagen hatte, wusste was am Abend vorher für Fußball gespielt wurde, dass Jens Spahn Papa geworden ist, aber nicht wirklich, was die Reform mit sich bringt.
Deswegen schreibe ich heute mal informativ, was da kommt, wie die Zukunft zu lösen ist.
Die Reform ist nötig. Das ist safe. Leider viel zu spät.
Die Demografie wird uns enorm treffen (siehe Rentenreform) und ich bin sicher, es kommt in den nächsten Jahren noch mehr. Die Absicherung wird immer wichtiger und wir haben uns gemeinsam mit der DVAG, der Generali und der BKK-Linde seit Jahren drauf vorbereitet.
Andere Versicherer werden es auch tun.
Hier konzentriere (ein Auszug aus den 288 Seiten) mich bei der Reform dabei wirklich nur auf das, was die Versicherten direkt betrifft. Viele andere Dinge betreffen die Leistungserbringer wie Ärzte, Krankenhäuser und eben auch die Krankenkassen.
Ob das nun sinnvoll und kostenoptimierend ist, kann jeder für sich entscheiden. Die BKK-Linde, jedenfalls hat den positiven Jahresabschluss in die Rücklage gebucht. Früher an Später denken.
Bevor wir leistungstechnisch einsteigen, erstmal das Thema Familienversicherung:
War sie bisher beitragsfrei für Ehegatten und Lebenspartner nach dem entsprechenden Gesetz, so werden ab 2028 (!!!) 2,5% des beitragspflichtigen Einkommens des Mitglieds als Pauschale für die Familienversicherung fällig. Hinzu, so ist geplant, kommen 0,52% für die Pflegeversicherung.
Dies aber auch nur, wenn KEIN Kind unter 12 Jahre im Haushalt lebt und/oder kein Kind behindert ist und/oder wenn keine Familienangehörige ab Pflegegrad 2 gepflegt werden.
Im Sinne der Voll-KV ist es interessant, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze um zusätzliche 3.600 Euro zur normalen jährlichen Anpassung erhöht wird. Wir gehen davon aus, dass diese JAEG in 2027 bei ca 84.800 Euro +/- liegen wird. Als Freund der Privaten-KV: Es kann tatsächlich Sinn machen, dass potentiell Interessente sich eingehend beraten lassen und ggf. bis 30.09.2026 ihre GKV kündigen, um ab 01.12.2026 in die PKV wechseln. SOLLTEN sie dann ab 01.01.2027 durch die Anpassung der JAEG wieder pflichtig werden, besteht die Möglichkeit der Befreiung.
Die meisten Bürger aber können nicht in die Private-KV und genau hier gilt es auch, mit ihnen die langfristigen Folgen zu besprechen und jetzt zu lösen.
Folgende Bereiche treffen nun direkt ab 2027:
Zahnersatz: Der Anteil der GKV am Festkostenzuschuss wird um 10% gekürzt (Niveau von vor 2020). Mindestens 50%, bei 5 jähriger jährlicher Kontrolle 60%, bei 10 Jahren 65%.
Kunden, die eine Zahnzusatz bei der Generali haben, sind da nicht betroffen von, da diese ja auf die entsprechenden %-Sätze aufstockt. Ebenfalls haben die mit der BKK Linde gemeinsamen Kunden weiterhin Anspruch auf den Dentbonus Plus.
Krankengeld: Es wird eine Teil-AU und somit ein Teil-KG geben. Kunden können sich zusätzlich, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt und eine Arbeitsplatzalternative anbietet, zu 25, 50 oder 75% krankschreiben lassen. Dementsprechend wird dann auch nach sechs Wochen das Krankengeld berechnet.
Ebenso ist neu, dass Krankengeld nicht in bisheriger Höhe nach dem Jobende gezahlt wird, sondern nur noch in Höhe ALG1. Gültig ab 01.01.2028
Zuzahlung: die Zuzahlung für Medikamente werden von min. 5, max. 10 Euro auf 7,50 bzw. 15 Euro angehoben.
Die bekannten „Härtefallregelungen“ (Befreiung von der Zuzahlung“ gelten weiter. Also die Personen, die 2% (Chroniker 1%) des Haushaltseinkommens für Zuzahlung ausgeben, werden über den entsprechenden Werte befreit. Bedeutet, dass die Grenzen schneller erreicht werden.
Homöopathie/Anthroposophie: Behandlungen und entsprechende Arzneimittel dürfen von Krankenasse nicht mehr bezuschusst werden.
Hautkrebsscreening: diese Leistung für anlasslose Vorsorgeuntersuchung wird gestrichen. Ob tatsächlich und wann wird noch festgelegt. Da fehlt eine Empfehlung vom Gemeinsamem Bundesausschuss.
Zweitmeinungsverfahren (ab 2028 und vorerst Hüftgelenk und Rücken): es wird verpflichtend ein Zweitmeinungsverfahren eingeführt. Ohne erfolgt keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
BKK Linde bietet das schon als freiwillige Leistung seit Jahren an
Informationspflicht bei Erhöhung der Zusatzbeiträge: Krankenkassen müssen ihre Mitglieder in Zukunft nicht mehr schriftlich über die Erhöhung der Zusatzbeiträge informieren.
Wir werden euch hier weiterhin über jede Anpassung informieren.
Soviel zu dem Thema.
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Die Bundesregierung hat eine Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen und damit vorerst stabile Beitragssätze. Lesen Sie hier mehr.