13/08/2026
Wir haben wieder Wissenswertes aus unserem BOARDMAGAZIN
Grundsteuer Baden-Württemberg: BFH bestätigt Landesmodell
Der Bundesfinanzhof hält die Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg zur Bewertung von Grundstücken, die im Rahmen der Berechnung der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 herangezogen werden, nicht für verfassungswidrig.
Hintergrund/weitere Hinweise:
Bereits im November 2025 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem Bundesmodell in elf Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen) für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 herangezogen werden, für verfassungskonform hält.
Hier ist inzwischen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 1 BvR 472/26).
Beachten Sie:
Derzeit sind beim Bundesfinanzhof weitere Verfahren gegen andere Landesgrundsteuermodelle anhängig. Für die Ländermodelle Hamburg und Hessen sind mündliche Verhandlungen im November 2026 und für das Landesmodell Bayern in der ersten Jahreshälfte 2027 geplant.
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