14/07/2026
Nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf ist die Gewerbesteuerbefreiung eines ambulanten Pflegedienstbetriebs nicht davon abhängig, ob die Honorarabrechnung direkt mit den Sozialversicherungsträgern oder über eine zwischengeschaltete Genossenschaft erfolgt. Lesen Sie mehr zu den Entscheidungsgründen hier:
Anhängiges Verfahren vor dem Bundesfinanzhof