Thomas Boll Steuerberater

Thomas Boll Steuerberater Steuerliche und wirtschafltiche Beratung in Troisdorf Dabei genießen Sie alle Vorzüge einer kleinen, sehr persönlich geführten Praxis.

Als Steuerberater erledige ich alle Ihre privaten und betrieblichen Steuererklärungen, prüfe Ihre Bescheide und vertrete Ihre Interessen engagiert vor den Behörden und der Finanzverwaltung. Doch bevor eine Zahl in ein amtliches Steuerformular eingetragen wird, nutzen wir alle optimalen Wahl- und Gestaltungsrechte, um Ihre Steuerbelastung zu optimieren. Ein individuelles, persönliches Gespräch und

gute Erreichbarkeit
sind die besten Voraussetzungen für eine optimale Zusammenarbeit. Meine Mandanten sind kleine und mittelständische Betriebe aus Bonn, Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis aus allen klassischen Branchen des Handels, des Handwerks und dem Dienstleistungsbereich. Selbstverständlich berate ich auch gerne private Berufstätige und Bezieher von Alterseinkünften in allen steuerlichen Fragen. Als Unternehmer, Gesellschafter oder Privatperson berate ich Sie in allen wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen. Optimaler Service ist selbstverständlich. Mein Full Service wird von meinen Mandanten aktiv genutzt, denn er schafft Entlastung für die eigene Arbeit und bietet Sicherheit. Chancen und Risiken in der Steuerwelt liegen nah beieinander und verändern sich jeden Monat. Ich informiere Sie aktuell und kompakt über Ihre betrieblichen und privaten Gestaltungsmöglichkeiten und gebe Ihnen laufend gewinnbringende Tipps zum Steuersparen. Mein Service für alle Mandanten:

• Erreichbarkeit und Information - immer aktuell
• Für das Erstgespräch erhalten Sie einen Beratungsgutschein
• E-Mail-Hotline mit Antwort garantiert innerhalb eines Tages
• Garantierter Rückruf noch am selben Tag
• Pauschalhonorare - frei von unangenehmen Überraschungen
• Beratung auf Wunsch vor Ort im Unternehmen oder zu Hause
• Ganzheitliche Beratung zur Finanz- und Vermögensplanung
• Gutes Netzwerk zu Fachanwälten, Notaren, Behörden und Banken


Beratungsschwerpunkte:

• Betreuung kleiner und mittelständischer Unternehmen
• Betreuung von Freiberuflern und Privatmandaten
• Existenzgründungen und junge Unternehmen
• Steuerrechtliche Beratung im Bereich
• Photovoltaikanlagen/Solaranlagen
• Beratung und Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen
• Lohnsteuerberatung im Lohn- und Gehaltsbereich

Meine Aufgaben im Überblick:

• Steuerberatung
- Private Steuererklärung
- Betriebliche Steuererklärung
- Jahresabschlüsse
- Steuerliche Vertragsgestaltung
- Erbschaftssteuerfragen
- Existenzgründungsberatung
- Betriebwirtschaftliche Begleitung
- Vermögensberatung
- Steuerliche Immobilienfragen
- Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Plausiblitätsbeurteilung
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Verhandlungen mit Finanzbehörden

• Steuerliche Beratung von Hausbesitzern rund um erneuerbare Energien

• Steuerberatung für Senioren
- Prüfung auf Steuerpflicht
- NV-Anträge (Nichtveranlagungsanträge)
- Einkommensteuererklärungen
- Schenkungsteuererklärungen
- Erbschaftsteuererklärungen

• Unterstützung bei der steuerlichen Gestaltung von:
- Testamenten
- Vermögensübertragungen
- Vorsorgevollmachten
- Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügungen

• Digitale Buchführung
- Lohn -und Gehaltsabrechnungen


Impressum: http://www.steuerberater-boll.de/impressum

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Juli 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:1️⃣  Darlehen zwisc...
08/07/2026

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Juli 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:

1️⃣ Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen
Im Streitfall hatte eine GmbH einer anderen GmbH Darlehen gewährt beziehungsweise Verbindlichkeiten übernommen. Zwischen den Gesellschaften bestand eine persönliche Verbindung über einen gemeinsamen Gesellschafter. Später wurden die Forderungen teilweise wertlos. Die GmbH wollte diese Verluste steuerlich berücksichtigen. Das Finanzamt lehnte dies weitgehend ab.

2️⃣ Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung können entfallen
Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass Nachzahlungszinsen nach § 233a AO entweder gar nicht festzusetzen oder später zu erlassen sind, soweit eine freiwillige Zahlung bereits auf eine später wirksam werdende Steuerfestsetzung angerechnet wird. Voraussetzung ist, dass das Finanzamt die Zahlung angenommen und auf die Steuerschuld verbucht hat.

Mehr dazu unter:
📍 https://www.steuerberater-boll.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht....
14/06/2026

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.

In diesem Monat unter anderem mit folgenden Themen:
▪️ Mitarbeiterunterkünfte können der Gewerbesteuerbelastung unterliegen
▪️ Selbstlosigkeitsgrundsatz schützt auch private Vorteile von Mitgliedern
▪️ Arbeitszimmer-Aufwendungen müssen einzeln aufgezeichnet werden
▪️ Kein Ansatz von Fahrtkosten bei Dienstreise mit privatem Pkw
▪️ Kaufkraftverlust muss bei Zugewinnausgleich in der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden
▪️ Familienheim-Befreiung entfällt bei Einzug erst nach 2,5 Jahren
▪️ Negative Vermietungserträge aus späterem Grundstückskauf

Die aktuelle Ausgabe Juni 2026 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 https://www.steuerberater-boll.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Mai 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:1️⃣  Bei der Behalte...
20/05/2026

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Mai 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:

1️⃣ Bei der Behaltensfrist zählt der tatsächliche Übergang
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass für die erbschaftsteuerliche Behaltensfrist nicht bereits der Abschluss eines Vertrags ausschlaggebend ist, sondern erst der tatsächliche Übergang des Vermögens. Damit kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt an, zu dem das wirtschaftliche Eigentum übergeht.

2️⃣ Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, wie der „Gewinn“ für die Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG zu bestimmen ist. Entscheidend ist danach nicht irgendein rechnerischer Zwischenwert, sondern der steuerliche Gewinn im jeweiligen Sinne des Gesetzes.

Mehr dazu unter:
📍 https://www.steuerberater-boll.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht....
04/04/2026

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.

In diesem Monat mit folgenden Themen:
▪️ Keine Steuer auf private Veräußerung hochpreisiger Güter
▪️ Anscheinsbeweis bei vGA für Privatnutzung
▪️ Organschaft nur mit „lebendem“ Gewinnabführungsvertrag (GAV)
▪️ Verabschiedungsfeier des Arbeitgebers führt nicht zu Arbeitslohn
▪️ Altersgrenze von 70 für Geschäftsführer zulässig
▪️ EuGH bestätigt Aufteilungsgebot für Hotelleistungen
▪️ Kein Spekulationsgewinn bei Verkauf nach Entnahme eines Arbeitszimmers
▪️ Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht
▪️ Kaufpreis maßgeblich bei Erbschaftsteuerbewertung
▪️ Kein Aushangrecht in WEG-Infokästen
▪️ Beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapie ab April 2026
▪️ Neuer Score soll für mehr Transparenz sorgen
▪️ FAQ zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung
▪️ Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

Die aktuelle Ausgabe April 2026 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 https://www.steuerberater-boll.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat März 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:1️⃣  Erstattungszin...
09/03/2026

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat März 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:

1️⃣ Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 26. September 2025 in der Sache IV R 16/23 entschieden, dass Zinsen auf erstattete Gewerbesteuer nach § 233a AO bei der Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen sind.

2️⃣ Genussrechtsausschüttungen sind kein Arbeitslohn
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 21. Oktober 2025 (Az. VIII R 14/23) entschieden, dass laufende Zinsen aus obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrechten in der Regel Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) sind und nicht als Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) besteuert werden.

Mehr dazu unter:
📍 https://www.steuerberater-boll.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht....
22/02/2026

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.

In diesem Monat unter anderem mit folgenden Themen:
▪️ Arbeitszimmer eines unentgeltlich im Betrieb mithelfenden Ehegatten kann Betriebsausgabe für den anderen Ehegatten sein
▪️ Unrichtiger Steuerausweis kann durch beauftragten Dritten berichtigt werden
▪️ Stellplatzkosten eines Firmenwagens mindern den 1 %-Vorteil nicht
▪️ Stellplatzkosten bei doppelter Haushaltsführung
▪️ Energiepreispauschale für Rentner ist einkommensteuerpflichtig
▪️ BFH präzisiert Kaufpreisaufteilung bei Denkmalimmobilien
▪️ Tellergroßer Feuchtigkeitsfleck ist kein Mangel
▪️ Reform der privaten Altersvorsorge

Die aktuelle Ausgabe Februar 2026 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 https://www.steuerberater-boll.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Januar 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:1️⃣ Steueränderun...
15/01/2026

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Januar 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:

1️⃣ Steueränderungsgesetz 2025
Am 4. Dezember 2025 hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet. Die endgültige Fassung enthält gegenüber dem Regierungsentwurf mehrere Änderungen und Ergänzungen. Das Steueränderungsgesetz 2025 sieht u. a. Steuererleichterungen für die Gastronomie, Berufspendler und Gemeinnützigkeit vor.

2️⃣ Neues BMF­-Schreiben zur E-­Rechnung
Mit dem Schreiben vom 15. Oktober 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Anforderungen an die elektronische Rechnung (E­-Rechnung) weiter konkretisiert und geschärft. Damit setzt das BMF einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer einheitlichen, digitalen Rechnungsabwicklung in Deutschland und schafft Rechtssicherheit für Unternehmen.

Mehr dazu unter:
📍 https://www.steuerberater-boll.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Wir hoffen, Sie hatten einen guten Start in das neue Jahr und freuen uns schon darauf, Sie auch 2026 bei steuerlichen und rechtlichen Fragen kompetent zu begleiten.

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht....
07/12/2025

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.

In diesem Monat unter anderem mit folgenden Themen:
▪️ Firmenwagen gilt nicht als Mindestlohn
▪️ Welche Forderungen verjähren mit Ablauf des Jahres?
▪️ Kein Anspruch auf erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt
▪️ Übergangsbereich: Neue Formeln für Midijobs
▪️ Doppelte Haushaltsführung: Kein Abzug für vom Ehegatten bezahlte Zweitwohnungskosten
▪️ Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung
▪️ Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments
▪️ Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses
▪️ Verwalterwechsel zu Neujahr

Die aktuelle Ausgabe Dezember 2025 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 https://www.steuerberater-boll.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat November 2025 ist online - u. a. mit diesen Themen:1️⃣ BFH stärkt ...
15/11/2025

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat November 2025 ist online - u. a. mit diesen Themen:

1️⃣ BFH stärkt Steuerpflichtige bei Kassenmängeln
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. Juni 2025 (X R 19/21) wichtige Grundsätze zur Kassenführung und zu steuerlichen Schätzungen klargestellt. Im Streitfall ging es um eine Diskothek, deren offene Ladenkassen vom Finanzamt wegen formeller Mängel beanstandet worden waren. Das Finanzamt schätzte Umsätze anhand der amtlichen Richtsatzsammlung – zu Unrecht, wie der BFH entschied.

2️⃣ KI­-Schulungspflicht für Unternehmen
Seit Februar 2025 besteht in Deutschland und der EU die verpflichtende KI­-Schulungspflicht für Unternehmen, insbesondere für Mitarbeitende, die mit KI­-Systemen arbeiten.

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📍 https://www.steuerberater-boll.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Adresse

Haus Rott Kriegsdorfer Str . 73
Troisdorf
53844

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