Karen Landwehr Steuerberatung

Karen Landwehr Steuerberatung 💼 Steuern & Finanzen für Privat & Business
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💰 Lohn & Gehalt | 🙋🏼‍♀️ Buchhaltung

28/05/2026

🏠 Wohnung an Angehörige vermieten – so bleiben die Werbungskosten erhalten

Wer seine Wohnung vergünstigt an Kinder, Eltern oder Geschwister vermietet, kann trotzdem alle Werbungskosten in voller Höhe absetzen – wenn ein paar Regeln beachtet werden.

📌 Hintergrund:

Das Finanzamt erkennt Mietverhältnisse unter Angehörigen nur an, wenn sie dem sog. **Fremdvergleich** standhalten: Der Mietvertrag muss wie unter fremden Dritten gestaltet und auch tatsächlich so gelebt werden – also mit regelmäßigen Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen.

Nach § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt außerdem eine **Entgeltlichkeitsgrenze**:

→ **Ab 66 % der ortsüblichen Miete** → voller Werbungskostenabzug, keine weiteren Bedingungen.

→ **50–66 % der ortsüblichen Miete** → voller Abzug nur bei positiver **Totalüberschussprognose**.

→ **Unter 50 % der ortsüblichen Miete** → das Finanzamt geht von einer teilentgeltlichen Vermietung aus und kürzt die Werbungskosten anteilig.

⚠️ Praxis-Tipp:

Die ortsübliche Miete ändert sich – Mietspiegel werden regelmäßig aktualisiert. Wer knapp über der 66-%-Grenze liegt, kann schnell darunter fallen, ohne es zu merken. Am besten die vereinbarte Miete **regelmäßig prüfen und ggf. anpassen**.

💡 Fazit: Vergünstigte Vermietung an Familie ist steuerlich möglich – aber nur mit dem richtigen Vertrag, der richtigen Miethöhe und etwas Sorgfalt im Alltag.

26/05/2026

🚨 Fake-Bescheid im Umlauf – im Namen des Bundeszentralamts für Steuern!

Aktuell kursieren gefälschte Behördenschreiben, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu stammen. Behauptet wird: ein Ordnungsgeldverfahren wegen unterlassener Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 325 HGB. Alles Fake – aber täuschend echt gemacht.

📌 Woran du den Betrug erkennst:
→ **Falscher Absender** – Ordnungsgeldverfahren führt ausschließlich das Bundesamt für Justiz (BfJ) durch, nicht das BZSt
→ **Drohsprache** – Formulierungen wie „unverzügliche Zahlung" oder „Zwangsvollstreckung" sollen Druck machen
→ **Ausländische IBAN** – die Kontonummer beginnt mit „ES" und führt nach Spanien
→ **Professionelles Layout** – Bundesadler, Dienstsiegel und Kassenzeichen wirken echt, sind es aber nicht

💡 Tipp: Keine Zahlung leisten! Schreiben fotografieren und an die Polizei oder deine Kanzlei weiterleiten. Im Zweifel einfach bei uns melden – wir schauen's uns an.

⏰ Verspäteter Beitragsnachweis? Dann drohen jetzt Säumniszuschläge!Seit 2026 sind Krankenkassen verpflichtet, Säumniszus...
22/05/2026

⏰ Verspäteter Beitragsnachweis? Dann drohen jetzt Säumniszuschläge!

Seit 2026 sind Krankenkassen verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben – wenn der Beitragsnachweis zu spät eingeht und der tatsächliche Beitrag höher ist als die ursprüngliche Schätzung der Einzugsstelle.

📌 Das musst du als Arbeitgeber wissen:
Betroffen sind vor allem Arbeitgeber mit SEPA-Lastschriftmandat. Läuft die Frist ab, schätzt die Krankenkasse den Beitrag und zieht ihn ein. Kommt der Nachweis dann zu spät und weist einen höheren Betrag aus, wird's teuer:
→ Der Säumniszuschlag beträgt **1 % des rückständigen Betrags** (abgerundet auf 50 €) pro angefangenen Monat
→ Berechnet wird er auf die **Differenz** zwischen Schätzung und tatsächlichem Beitrag
→ Beispiel: Schätzung 1.000 €, tatsächlicher Beitrag 1.200 € → Zuschlag: 2 €

💡 Tipp: Beitragsnachweise immer pünktlich übermitteln – die Fälligkeitsübersicht für 2026 gibt's direkt bei der KK.

20/05/2026

🏠 Grunderwerbsteuer: Wohnrecht & Nießbrauch erhöhen die Steuerlast – auch ohne Grundbucheintrag!

Der BFH hat mit zwei Urteilen vom 22.10.2025 (II R 32/22 und II R 5/22) klargestellt: Wer beim Kauf eines Grundstücks oder Erbbaurechts die Verpflichtung übernimmt, ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch einzutragen, zahlt mehr Grunderwerbsteuer – auch wenn das Recht zum Zeitpunkt des Kaufs noch gar nicht im Grundbuch steht.

📌 Hintergrund: Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG zählt zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung nicht nur der Kaufpreis – sondern auch alle sonstigen Leistungen, die der Käufer im Zusammenhang mit dem Erwerb übernimmt. Der BFH entschied nun: Übernimmt der Käufer vertraglich die Pflicht, ein Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch zugunsten eines Dritten einzutragen, wird der kapitalisierte Jahreswert dieses Rechts der Bemessungsgrundlage hinzugerechnet. Und das gilt auch dann, wenn das Recht im Moment des Kaufvertrags noch nicht dinglich bestellt war – entscheidend ist allein der wirtschaftliche Zusammenhang mit dem Erwerbsvorgang.

⚠️ Praxis-Tipp: Wer ein Grundstück oder Erbbaurecht erwirbt, das mit der Verpflichtung zur Einräumung eines Nutzungsrechts verbunden ist, sollte den Wert dieses Rechts vor dem Notartermin berechnen lassen. Die Grunderwerbsteuer kann dadurch deutlich höher ausfallen als der Kaufpreis allein vermuten lässt.

💡 Fazit: Grunderwerbsteuer ist nicht gleich Kaufpreis mal Steuersatz. Übernommene Nutzungsrechte – auch noch nicht eingetragene – können die Bemessungsgrundlage spürbar erhöhen.

🌷 Ein Hoch auf alle Muttis da draußen! 🌷Heute ist Muttertag – und das ist der perfekte Moment, um kurz innezuhalten und ...
10/05/2026

🌷 Ein Hoch auf alle Muttis da draußen! 🌷

Heute ist Muttertag – und das ist der perfekte Moment, um kurz innezuhalten und all den Frauen Danke zu sagen, die das Chaos des Lebens mit Liebe, Humor und unerschütterlicher Gelassenheit meistern. Ehrlich gesagt: Ohne sie wäre das Finanzamt noch das geringste unserer Probleme. 😄

Wir von Karen Landwehr Steuerberatung wünschen allen Mamas einen wunderschönen Muttertag – mit einem guten Frühstück im Bett, einem Strauß Tulpen und ausnahmsweise null offenen To-dos.

Weil ihr das jeden Tag verdient. 💕

04/05/2026

Männer im Büro – Vorstellung vs. Realität 😅

Vom heroischen Papierträger zum Tür-blockierer: manchmal ist der Weg vom Drucker zum Schreibtisch… sagen wir mal… etwas kreativer 😎

Keine Sorge, unsere Jungs sind trotzdem die Liebsten – ein bisschen Spaß muss sein! 😉

24/04/2026

Manchmal gehört ein bisschen Spaß & eine Prise Humor eben einfach dazu! 😅

Verrückte Steuern aus aller Welt  #10 - 👂👃 Ohr- & Nasensteuer aus Tibet 🇹🇲In den 1920er Jahren mussten Männer in Tibet A...
20/04/2026

Verrückte Steuern aus aller Welt #10 - 👂👃 Ohr- & Nasensteuer aus Tibet 🇹🇲

In den 1920er Jahren mussten Männer in Tibet Abgaben zahlen – basierend auf ihren Ohren und Nasen! 😲
Der Zweck? Die Einnahmen flossen zur Unterstützung des Militärs.

Ein kurioses Beispiel dafür, wie kreativ und manchmal skurril Steuern eingesetzt wurden – hier ging es buchstäblich ans Gesicht. 😉

Heute ist Tag der Steuerzahler – auch in Deutschland! 🇩🇪💸Wusstest du, dass wir 2026 etwa die Hälfte unseres Einkommens f...
15/04/2026

Heute ist Tag der Steuerzahler – auch in Deutschland! 🇩🇪💸

Wusstest du, dass wir 2026 etwa die Hälfte unseres Einkommens für Steuern und Abgaben zahlen? 😲 Aber keine Sorge – das Geld kommt nicht einfach in ein schwarzes Loch:
➡️ ca. 25 % fließt in Sozialleistungen wie Rente, Kranken- und Pflegeversicherung
➡️ ca. 20 % in Bildung, Straßen, öffentliche Sicherheit
➡️ ca. 15 % in Verteidigung und Infrastruktur
➡️ der Rest deckt Verwaltung, Umwelt, Kultur u.v.m.

Kurz gesagt: Steuern finanzieren unser tägliches Leben – auch wenn wir’s manchmal nicht merken. 💡

13/04/2026

💡 Verkauf deines Wohnmobils – meist steuerfrei

Aktuelle Entscheidungen des Sächsischen Finanzgerichts (20.12.2024 – 5 K 960/24) und des BFH (27.01.2026 – IX R 4/25) bestätigen: Der Verkauf eines Wohnmobils ist in der Regel kein privates Veräußerungsgeschäft und damit steuerfrei.

📌 Hintergrund:
Nach § 23 EStG sind Gewinne aus dem Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs steuerlich unbeachtlich – das gilt auch für luxuriöse Wohnmobile, solange sie einem Wertverzehr unterliegen und kein Wertsteigerungspotenzial haben.
Auch bei Vermietung des Wohnmobils an Praxis oder Unternehmen bleibt der Verkauf steuerfrei, sofern es sich um Privatvermögen handelt.
Verluste aus dem Verkauf können nicht mit Gewinnen anderer privater Veräußerungsgeschäfte verrechnet werden.

⚠️ Praxis-Tipp: Werden Wohnmobile gewerblich vermietet oder im Betriebsvermögen gehalten, gelten andere steuerliche Regeln.

💡 Fazit: Auch hochwertige Wohnmobile, Segelyachten oder Motorboote fallen unter diese Regel – für Privatverkäufe bleibt der Gewinn meist steuerfrei.

Adresse

Steller Straße 41
Twistringen
27239

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Dienstag 07:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Mittwoch 07:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Donnerstag 07:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Freitag 07:30 - 12:30

Telefon

+49424393210

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