28/05/2026
🏠 Wohnung an Angehörige vermieten – so bleiben die Werbungskosten erhalten
Wer seine Wohnung vergünstigt an Kinder, Eltern oder Geschwister vermietet, kann trotzdem alle Werbungskosten in voller Höhe absetzen – wenn ein paar Regeln beachtet werden.
📌 Hintergrund:
Das Finanzamt erkennt Mietverhältnisse unter Angehörigen nur an, wenn sie dem sog. **Fremdvergleich** standhalten: Der Mietvertrag muss wie unter fremden Dritten gestaltet und auch tatsächlich so gelebt werden – also mit regelmäßigen Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen.
Nach § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt außerdem eine **Entgeltlichkeitsgrenze**:
→ **Ab 66 % der ortsüblichen Miete** → voller Werbungskostenabzug, keine weiteren Bedingungen.
→ **50–66 % der ortsüblichen Miete** → voller Abzug nur bei positiver **Totalüberschussprognose**.
→ **Unter 50 % der ortsüblichen Miete** → das Finanzamt geht von einer teilentgeltlichen Vermietung aus und kürzt die Werbungskosten anteilig.
⚠️ Praxis-Tipp:
Die ortsübliche Miete ändert sich – Mietspiegel werden regelmäßig aktualisiert. Wer knapp über der 66-%-Grenze liegt, kann schnell darunter fallen, ohne es zu merken. Am besten die vereinbarte Miete **regelmäßig prüfen und ggf. anpassen**.
💡 Fazit: Vergünstigte Vermietung an Familie ist steuerlich möglich – aber nur mit dem richtigen Vertrag, der richtigen Miethöhe und etwas Sorgfalt im Alltag.