22/05/2026
⚠️ Investitionsabzugsbetrag: Achtung bei der 200.000-Euro-Grenze!
Wer einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden möchte, darf die Gewinngrenze von 200.000 € nicht überschreiten. Klingt einfach, ist es aber nicht immer.
💡 Der BFH hat jetzt klargestellt: Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn, nicht der Bilanzgewinn. Die Gewerbesteuer z. B. mindert den Bilanzgewinn, wird steuerlich aber wieder hinzugerechnet. Das kann die Grenze schnell sprengen.
✅ Tipp: Den steuerlichen Gewinn immer vor der IAB-Planung prüfen. Wir helfen dir dabei!
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