01/04/2026
Ostern steht vor der Tür – eine schöne Gelegenheit, Mitarbeitenden Wertschätzung zu zeigen 🐣
Damit die Freude nicht durch steuerliche Fallstricke getrübt wird, sollten Arbeitgeber ein paar Dinge beachten:
🎁 50€-Freigrenze pro Monat
👉Sachbezüge bleiben bis zu 50€ monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei.
🚫 Keine Bargeld-Gutscheine und universell einlösbare Gutscheine
👉Gutscheine dürfen nicht wie Bargeld funktionieren – sonst werden sie steuerpflichtig.
💸 Achtung bei Überschreitungen
👉Wird die Freigrenze überschritten, kann der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig werden.
🧾 Saubere Dokumentation
👉Eine ordentliche Aufzeichnung ist wichtig, um im Zweifel gegenüber dem Finanzamt alles nachweisen zu können.
🍫 Kleine, einmalige Aufmerksamkeiten sind in Ordnung
👉Ein Schoko-Osterhase oder ähnliche Kleinigkeiten von geringem Wert gelten als steuerfreie Aufmerksamkeit – perfekt für Ostern.
So lassen sich Wertschätzung und steuerliche Sicherheit optimal verbinden.
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