Graber & Partner

Graber & Partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Arbeitsrechtsberater in Südtirol für Italien Wir sind Ihr starker Partner in Südtirol und Italien!

Ihr Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Arbeitsrechtsberater in Südtirol für Italien. Zweisprachige Betreuung bei Firmengründung, Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung in Italien. Wir beraten Unternehmen aus dem deutschen Sprachraum bei der Gesellschaftsgründung, MwSt. (USt.) - Registrierung und Anmeldung von Arbeitnehmern in Südtirol und Italien. Unsere Leistungen umfassen zudem die Finanzbuch

haltung, Lohnabrechnung, Jahresabschlüsse und die dazugehörigen Steuererklärungen.


40 fachkundige Mitarbeiter, 30 Jahre Erfahrung, straffe Organisation und der Einsatz neuester Technologien garantieren Effizienz und mandantenorientierten Service. Die Kenntnis der deutschen und italienischen Mentalität und Sprache öffnet unseren Mandanten das Tor zu neuen Märkten. Südtirol profitiert durch seine geografische Lage. Hier begegnen sich der deutschsprachige und der italienische Wirtschaftsraum, ein enormer Standortvorteil für Südtirol. Die Zweisprachigkeit als Amtssprache in der Autonomen Provinz Bozen und traditionell bedingt unser Verständnis für die deutsche und die italienische Mentalität zählen zu unseren Stärken. Als deuschsprachige Steuerberater in Italien kommunizieren wir mit Ihnen in vorzugweise in Deutsch, mit Ämtern und öffentlichen Stellen - falls nötig - in Italienisch und bei Bedarf erhalten Sie Dokumente auch in Englisch. Internationale Unternehmen:
Wir öffnen Ihrem Unternehmen das Tor zum italienischen Markt. In unserer Kanzlei können sämtliche Dokumente in deutscher Sprache ausgearbeitet werden. Vom Gesellschaftsvertrag - bei Bedarf in Kooperation mit unserem Wirtschaftsanwalt ausgearbeitet - bis zur Eintragung ins Handelsregister ...wir sprechen Ihre Sprache. Weil wir Sie und Ihr Geschäft verstehen! Unsere Leistungen für Ihr Vorhaben in Italien
Gründung (Tochter-)Gesellschaft in Italien
Gründung Betriebsstätte in Italien
Anmeldung von Arbeitnehmern in Italien
Direkte MwSt.-Registrierung (USt.-Registrierung) in Italien
Überschreitung der Lieferschwelle nach Italien

Südtiroler Unternehmen:
Die Anforderungen an die Unternehmen und Freiberufler in Südtirol und Italien sind komplexer denn je. Mit der großen Verantwortung und den zahlreichen Herausforderungen gehen zudem viele andere unternehmerische Fragen einher. Um die richtigen Entscheidungen zu treffen und auf dem wettbewerbsintensiven Markt zu bestehen, ist es wichtig einen kompetenten und zuverlässigen Partner an seiner Seite zu wissen. Wir bieten als Wirtschaftsexperter, Steuerberater und Arbeitsrechtsberater speziell für Bruneck, das Pustertal aber auch für ganz Südtirol angepasste und individuelle Beratung und Services. Graber & Partner kann Ihnen das volle Leistungsspektrum für Ihr Unternehmen in Südtirol anbieten. Von der Unternehmensgründung bis zur Buchhaltung und Lohnabrechnung über Vertragswesen und steuerlicher sowie unternehmerischer Beratungen, unterstützen wir Sie mit über 30 Mitarbeitern und 25 Jahren Erfahrung. Qualität, Zuverlässigkeit, Vertrauen und Diskretion sind unsere obersten Grundsätze. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten.

📈 Lohnerhöhungen ab Juli 📈Ab Juli ergeben sich, dank der neuen Kollektivverträge, folgende Lohnerhöhungen:▪︎ Chemieindus...
23/07/2026

📈 Lohnerhöhungen ab Juli 📈

Ab Juli ergeben sich, dank der neuen Kollektivverträge, folgende Lohnerhöhungen:

▪︎ Chemieindustrie:
Kategorie A1: Erhöhung von 90,00 € pro Monat
Kategorie A2: Erhöhung von 78,00 € pro Monat
Kategorie A3: Erhöhung von 76,00 € pro Monat
Kategorie B1: Erhöhung von 73,00 € pro Monat
Kategorie B2: Erhöhung von 69,00 € pro Monat
Kategorie C1: Erhöhung von 65,00 € pro Monat
Kategorie C2: Erhöhung von 61,00 € pro Monat
Kategorie D1: Erhöhung von 60,00 € pro Monat
Kategorie D2: Erhöhung von 57,00 € pro Monat
Kategorie D3: Erhöhung von 54,00 € pro Monat
Kategorie E1: Erhöhung von 51,00 € pro Monat
Kategorie E2: Erhöhung von 45,00 € pro Monat
Kategorie E3: Erhöhung von 43,00 € pro Monat
Kategorie E4: Erhöhung von 42,00 € pro Monat
Kategorie F: Erhöhung von 40,00 € pro Monat

▪︎ Grafikindustrie:
Kategorie Q: Erhöhung von 76,17 € pro Monat
Kategorie AS: Erhöhung von 75,86 € pro Monat
Kategorie A: Erhöhung von 64,23 € pro Monat
Kategorie B1S: Erhöhung von 61,48 € pro Monat
Kategorie B1: Erhöhung von 59,95 € pro Monat
Kategorie B2: Erhöhung von 55,98 € pro Monat
Kategorie B3: Erhöhung von 52,00 € pro Monat
Kategorie C1: Erhöhung von 48,02 € pro Monat
Kategorie C2: Erhöhung von 42,52 € pro Monat
Kategorie D1: Erhöhung von 38,54 € pro Monat
Kategorie D2: Erhöhung von 35,18 € pro Monat

▪︎ Sportanlagen:
Kategorie Q: Erhöhung von 41,87 € pro Monat
Kategorie 1: Erhöhung von 39,89 € pro Monat
Kategorie 2: Erhöhung von 36,30 € pro Monat
Kategorie 3: Erhöhung von 32,71 € pro Monat
Kategorie 4: Erhöhung von 30,00 € pro Monat
Kategorie 5: Erhöhung von 28,27 € pro Monat
Kategorie 6: Erhöhung von 26,66 € pro Monat

▪︎ Ziegelindustrie:
Kategorie AQ: Erhöhung von 88,97 € pro Monat
Kategorie AS: Erhöhung von 88,97 € pro Monat
Kategorie A: Erhöhung von 74,82 € pro Monat
Kategorie B: Erhöhung von 61,07 € pro Monat
Kategorie CS: Erhöhung von 57,83 € pro Monat
Kategorie C: Erhöhung von 55,00 € pro Monat
Kategorie D: Erhöhung von 50,96 € pro Monat
Kategorie E: Erhöhung von 47,32 € pro Monat
Kategorie F: Erhöhung von 40,44 € pro Monat

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen zum Thema zusätzliche Monatslöhne gesammelt:▫︎ Wer hat Anrecht auf...
24/06/2026

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen zum Thema zusätzliche Monatslöhne gesammelt:

▫︎ Wer hat Anrecht auf einen 13. bzw. 14. Monatslohn?
▫︎ Wie werden die zusätzlichen Monatslöhne berechnet?
▫︎ Wann wird der 13. bzw. 14. Monatslohn ausbezahlt?
▫︎ Bei welchen Abwesenheiten hat der Arbeitnehmer weiterhin Anrecht auf die zusätzlichen Monatslöhne?

Die Antworten auf diese Fragen finden Sie auf unserer Website: https://bit.ly/FAQ-Zusätzliche-Monatslöhne

📢 Arbeitsrechtliche Neuerungen 📢In den letzten Wochen wurden mehrere arbeitsrechtliche Neuerungen beschlossen bzw. veröf...
18/06/2026

📢 Arbeitsrechtliche Neuerungen 📢

In den letzten Wochen wurden mehrere arbeitsrechtliche Neuerungen beschlossen bzw. veröffentlicht. Diese ergeben sich unter anderem aus dem Arbeitsdekret 2026, dem Haushaltsgesetz 2026 und dem Legislativdekret zur Entgelttransparenz. Da die Bestimmungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ab Mai, Juni bzw. Juli 2026 in Kraft treten, auf der nächsten Seite ein Überblick der wichtigsten Inhalte:

💰 Lohntransparenzgesetz
Bereits im Rundschreiben vom April haben wir über die neuen Regelungen und Meldungen in Bezug auf die europäische Richtlinie zur Lohntransparenz (Entgelttransparenz und Einhaltung des Grundsatzes der gleichen Entlohnung von Männern und Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit) informiert.
Mitte Mai wurde nun das Legislativdekret zur Umsetzung unterzeichnet. Da die Inhalte im Wesentlichen unverändert geblieben sind, können die Details unserem Rundschreiben vom April entnommen werden.
Wichtig: Das Dekret betont ausdrücklich, dass mit der Anwendung des richtigen Kollektivvertrages und der korrekten Einstufung der Arbeitnehmer bereits ein großer Teil der Voraussetzungen für eine angemessene und gerechte Entlohnung erfüllt ist. Das erleichtert die Umsetzung deutlich, da wir bereits laufend darauf achten, dass der passende Kollektivvertrag verwendet und die Arbeitnehmer richtig eingestuft werden.

⏳ Abfertigung
Ab dem 1. Juli 2026 wird die Frist für die Entscheidung über die Abfertigung für Arbeitnehmer, die erstmalig ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis aufnehmen, von bisher 6 Monaten auf 60 Tage verkürzt. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche Wahl, wird der Arbeitnehmer automatisch in den Zusatzrentenfonds eingeschrieben.
Für die genaue operative Umsetzung sowie für eine allfällige Anpassung der bisherigen Formulare sind weiterhin die endgültigen Anweisungen bzw. aktualisierten Unterlagen der zuständigen Stellen, insbesondere COVIP, abzuwarten. Sobald die neuen Vordrucke verfügbar sind, werden wir diese unseren Mandanten über gupa zur Verfügung stellen.

⚖️ Gerechter Lohn („salario giusto“)
Mit dem Arbeitsdekret (Decreto Lavoro) wurde der Begriff des „salario giusto“ eingeführt und konkretisiert. Es wurde kein gesetzlicher Mindestlohn beschlossen, sondern maßgeblich bleibt grundsätzlich die Entlohnung laut den nationalen Kollektivverträgen. Das Dekret ist seit Mai in Kraft, da es jedoch noch in ein Gesetz umgewandelt werden muss, können sich im Zuge des Umwandlungsverfahrens noch Änderungen oder Präzisierungen ergeben.

📄 Angabe Kodex Kollektivvertrag
Seit dem 1. Mai 2026 ist zudem vorgesehen, dass der angewandte Kollektivvertrag zusätzlich mit dem einheitlichen alphanumerischen CNEL-Code angegeben wird. Diese Angabe ist im Arbeitsvertrag sowie im Lohnstreifen anzuführen.
Der Code dient der eindeutigen Identifizierung des Kollektivvertrages und soll eine bessere Kontrolle ermöglichen, ob der korrekte Kollektivvertrag sowie die entsprechenden kollektivvertraglichen Mindestlöhne angewandt werden.
Wir haben diese Verpflichtung bereits umgesetzt, sodass der jeweilige Code auf den Lohnabrechnungen entsprechend ausgewiesen wird.

📈 Lohnerhöhungen 📈Ab Juni ergeben sich, dank der neuen Kollektivverträge, folgende Lohnerhöhungen:Tourismus (Nichtbeherb...
10/06/2026

📈 Lohnerhöhungen 📈

Ab Juni ergeben sich, dank der neuen Kollektivverträge, folgende Lohnerhöhungen:

Tourismus (Nichtbeherbergungsbetriebe):
▪︎ Kategorie QA: Erhöhung von 65,77 € pro Monat
▪︎ Kategorie QB: Erhöhung von 59,39 € pro Monat
▪︎ Kategorie 1: Erhöhung von 53,81 € pro Monat
▪︎ Kategorie 2: Erhöhung von 47,43 € pro Monat
▪︎ Kategorie 3: Erhöhung von 43,59 € pro Monat
▪︎ Kategorie 4: Erhöhung von 40,00 € pro Monat
▪︎ Kategorie 5: Erhöhung von 36,23 € pro Monat
▪︎ Kategorie 6S: Erhöhung von 32,65 € pro Monat
▪︎ Kategorie 6: Erhöhung von 33,26 € pro Monat
▪︎ Kategorie 7: Erhöhung von 29,86 € pro Monat

Metallindustrie:
▪︎ Kategorie A1: Erhöhung von 69,89 € pro Monat
▪︎ Kategorie B3: Erhöhung von 68,25 € pro Monat
▪︎ Kategorie B2: Erhöhung von 61,14 € pro Monat
▪︎ Kategorie B1: Erhöhung von 56,99 € pro Monat
▪︎ Kategorie C3: Erhöhung von 53,17 € pro Monat
▪︎ Kategorie C2: Erhöhung von 49,64 € pro Monat
▪︎ Kategorie C1: Erhöhung von 48,61 € pro Monat
▪︎ Kategorie D2: Erhöhung von 47,59 € pro Monat
▪︎ Kategorie D1: Erhöhung von 42,91 € pro Monat

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen zum Thema Urlaube und Freistellungen gesammelt:▪︎ Wo sind die Urla...
25/05/2026

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen zum Thema Urlaube und Freistellungen gesammelt:

▪︎ Wo sind die Urlaube/Freistellungen auf dem Lohnstreifen angegeben?
▪︎ Was ist der Unterschied zwischen Urlaub und Freistellungen?

Die Antworten auf diese Fragen finden Sie auf unserer Website: https://bit.ly/FAQ-Urlaube-Freistellungen

📄 Begünstigung "unter 35" – neue Regelung im Überblick 📄Die ursprünglich vorgesehene Begünstigung für unter 35-Jährige w...
19/05/2026

📄 Begünstigung "unter 35" – neue Regelung im Überblick 📄

Die ursprünglich vorgesehene Begünstigung für unter 35-Jährige wurde mit dem neuen Arbeitsdekret nicht verlängert, sondern vollständig neu geregelt. Die bisherige, noch nicht anwendbare Fassung (01.01.–30.04.2026) wurde aufgehoben und durch zwei neue Fördermodelle ersetzt.

Künftig gibt es eine Beitragsbegünstigung für unbefristete Neueinstellungen (01.01.–31.12.2026) sowie eine eigene Regelung für die Umwandlung befristeter in unbefristete Verträge (01.08.–31.12.2026). Beide sehen eine Förderung von bis zu 100 % der Sozialbeiträge (max. 500 € monatlich für 24 Monate) vor, sind jedoch an strengere Voraussetzungen geknüpft – insbesondere an eine mindestens 24-monatige Beschäftigungslosigkeit bzw. den Ausschluss einer früheren unbefristeten Beschäftigung.

Da derzeit noch die endgültige gesetzliche Bestätigung sowie die operativen Anweisungen des NISF fehlen, ist die Anwendung aktuell noch nicht möglich.

➡️ Insgesamt bedeutet dies: weniger Flexibilität als bisher, dafür klar getrennte und stärker konditionierte Förderwege für Einstellungen und Umwandlungen. Auf unserer Website finden Sie detaillierte Infos sowie eine direkte Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Regelungen: https://bit.ly/Beguenstigung-unter-35

📈 Lohnerhöhungen 📈Ab Mai ergeben sich, dank der Änderung der Kollektivverträge, Lohnerhöhungen für den Tourismus (Beherb...
13/05/2026

📈 Lohnerhöhungen 📈

Ab Mai ergeben sich, dank der Änderung der Kollektivverträge, Lohnerhöhungen für den Tourismus (Beherbergungsbetriebe) wie folgt:

▪︎ Kategorie QA: Erhöhung von 49,88 € pro Monat
▪︎ Kategorie QB: Erhöhung von 46,18 € pro Monat
▪︎ Kategorie 1: Erhöhung von 43,03 € pro Monat
▪︎ Kategorie 2: Erhöhung von 39,33 € pro Monat
▪︎ Kategorie 3: Erhöhung von 37,10 € pro Monat
▪︎ Kategorie 4: Erhöhung von 35,00 € pro Monat
▪︎ Kategorie 5: Erhöhung von 32,83 € pro Monat
▪︎ Kategorie 6: Erhöhung von 31,56 € pro Monat
▪︎ Kategorie 6S: Erhöhung von 31,11 € pro Monat
▪︎ Kategorie 7: Erhöhung von 29,15 € pro Monat

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen zur Anmeldung von Studenten während der Sommermonate gesammelt:▫ W...
06/05/2026

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen zur Anmeldung von Studenten während der Sommermonate gesammelt:

▫ Wie können Studenten während der Sommermonate angemeldet werden?
▫ Mit welchen Beschäftigungsformen können Studenten beschäftigt werden, was sind die Voraussetzungen und Unterschiede in Bezug auf die Kosten?
▫ Kommen zu den Lohnkosten noch weitere Kosten und Verpflichtungen auf mich zu?
▫ Was muss ich machen, wenn ich einen Studenten anmelden möchte?

Die Antworten auf diese Fragen finden Sie auf unserer Website: https://bit.ly/FAQ-Sommerjobs-2026

🇪🇺 Das neue EU-Transparenzgesetz: Was Unternehmen in Italien wissen müssen 🇪🇺Bis spätestens Juni 2026 muss Italien die E...
30/04/2026

🇪🇺 Das neue EU-Transparenzgesetz: Was Unternehmen in Italien wissen müssen 🇪🇺

Bis spätestens Juni 2026 muss Italien die EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz in nationales Recht umsetzen. Ziel ist es, den Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit" EU-weit durchzusetzen und bestehende Gehaltsunterschiede – insbesondere zwischen Männern und Frauen – transparenter zu machen.

Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber betroffen, wobei sich der Umfang der Pflichten je nach Unternehmensgröße unterscheidet. Auch wenn sich viele Details aktuell noch in Ausarbeitung befinden, zeichnen sich bereits folgende zentrale Neuerungen ab:

🔎 Transparenz vor der Einstellung
Künftig muss bereits in der Stellenanzeige das Anfangsgehalt oder zumindest eine Gehaltsspanne angegeben werden. Gleichzeitig wird es unzulässig sein, Bewerber nach ihrem bisherigen Gehalt zu fragen. Diese Vorgaben gelten unabhängig von der Unternehmensgröße für alle Arbeitgeber.

📊 Auskunftsrecht der Arbeitnehmer
Arbeitnehmer erhalten das Recht, Informationen über durchschnittliche Gehälter anzufordern, die nach Geschlecht sowie nach Gruppen mit gleichwertigen Tätigkeiten aufgeschlüsselt sind. Zusätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Mitarbeiter einmal jährlich über dieses Recht zu informieren – ebenfalls unabhängig von der Größe des Unternehmens.

📁 Dokumentation der Gehaltsstrukturen
Unternehmen müssen darlegen können, wie sich Vergütungen zusammensetzen und nach welchen Kriterien Gehälter festgelegt werden. Diese Kriterien müssen objektiv und geschlechtsneutral sein. Für kleinere Unternehmen (unter 100 Mitarbeitern) gelten dabei teilweise reduzierte Anforderungen, während ab 100 Mitarbeitern umfassendere Dokumentationspflichten greifen.

📉 Gender Pay Gap Reporting
Ab einer Unternehmensgröße von 150 Mitarbeitern wird eine Berichtspflicht zu geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden eingeführt. Diese ist mit der bisherigen Meldung an den Gleichstellungsrat vergleichbar bzw. könnte diese ersetzen. Unternehmen müssen bestehende Gehaltsunterschiede offenlegen und sind verpflichtet, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, wenn diese mehr als 5 % betragen.

⚠️ Wichtig: Die endgültige Ausgestaltung der Regelungen steht noch nicht vollständig fest und kann sich im Zuge der nationalen Umsetzung noch ändern.

📈 Lohnerhöhungen ab April 📈Ab April ergeben sich, dank der Änderung der Kollektivverträge, Lohnerhöhungen für das Lebens...
21/04/2026

📈 Lohnerhöhungen ab April 📈

Ab April ergeben sich, dank der Änderung der Kollektivverträge, Lohnerhöhungen für das Lebensmittelhandwerk wie folgt:

▪︎ Kategorie 3A: Erhöhung von 51,00 € pro Monat
▪︎ Kategorie 3: Erhöhung von 48,23 € pro Monat
▪︎ Kategorie 4: Erhöhung von 46,27 € pro Monat
▪︎ Kategorie 5: Erhöhung von 44,13 € pro Monat
▪︎ Kategorie 6: Erhöhung von 41,28 € pro Monat

Indirizzo

Rienzfeldstraße 30
Bruneck
39031

Orario di apertura

Lunedì 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Martedì 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Mercoledì 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Giovedì 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00

Telefono

+390474572900

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