19/05/2026
🔸Neue Qualifikationspflicht für private Vermieter von Gästezimmern und Ferienwohnungen in Südtirol beschlossen.
🔸Anerkannt werden Tourismus-/Gastro-Abschlüsse oder ein spezieller Lehrgang mit mindestens 80 Stunden.
🔸Auch bereits aktive Vermieter seit dem 17.08.2022 müssen den Nachweis innerhalb von zwei Jahren nachreichen.
🔸„Urlaub auf dem Bauernhof“ bleibt von den neuen Regelungen ausgenommen.
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