20/05/2026
Elektronische Krankschreibungen ersetzen nicht die Pflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber zu informieren.
Für Unternehmen, die in Polen und Deutschland tätig sind, unterscheiden sich die Regeln zur Arbeitsunfähigkeit nicht nur bei der Dokumentation, sondern auch bei der Lohnabrechnung.
📌 In Polen wird die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall grundsätzlich vom Arbeitgeber für bis zu 33 Tage pro Kalenderjahr finanziert, bzw. 14 Tage bei Arbeitnehmern über 50 Jahren. Danach wird das Krankengeld über ZUS abgewickelt.
📌 In Deutschland zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung für dieselbe Krankheit. Danach kann Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse gezahlt werden.
⚠️ Der wichtigste praktische Unterschied: In Polen werden Krankheitstage innerhalb des Kalenderjahres zusammengerechnet, während in Deutschland entscheidend ist, ob die Arbeitsunfähigkeit auf derselben Krankheit beruht.
Grenzüberschreitend tätige Arbeitgeber sollten Meldeverfahren, Lohnabrechnung und die Kommunikation mit ZUS bzw. deutschen Krankenkassen überprüfen.
👉 Lesen Sie den vollständigen Vergleich der Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit in Polen und Deutschland.
Krankmeldung in Polen und Deutschland: Pflichten, e-ZLA, eAU, Lohnfortzahlung, Krankengeld und Payroll-Risiken für Arbeitgeber.