31/10/2026
🎃 Süßes oder Saures – auch im Steuerrecht?
Halloween kann mehr als nur gruselig sein: Mit den richtigen Aktionen kannst Du den Teamgeist stärken und gleichzeitig steuerlich profitieren. Kürbisse, Deko und sogar eine Party können als Betriebsausgaben angesetzt werden.
Doch Vorsicht: Der steuerliche „Spuk“ endet dort, wo der Privatgebrauch beginnt. Damit Deine Halloween-Aktivitäten nicht zum steuerlichen Albtraum werden, lohnt sich ein genauer Blick auf die Details.
Speichere den Beitrag für Deine nächste kreative Steueridee oder teile ihn mit Kolleg*innen, die ebenfalls von Halloween profitieren möchten! 🎃